Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Lärmaktionsplan (LAP)
Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes sind die Gemeinden nach Bundesimmissionsschutzgesetz BlmSchG § 47e zuständig und verpflichtet. Ziele und Aufgaben des Aktionsplanes sind, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung hochbelasteter Bereiche zu entwickeln sowie bisher ruhige Gebiete vor Lärmzunahmen zu schützen.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) geändert und § 47 zur Lärmminderungsplanung modifiziert. Nach § 47d haben betroffene Gemeinden Lärmminderungspläne aufzustellen.
Lärmaktionspläne müssen den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie genügen und sind der EU-Kommission in einheitlichem Datenformat zu übermitteln.
Die Stadt Karlsruhe ist Ballungsraum und berücksichtigt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes bereits in der 1. Stufe Straßen mit mehr als 4.000 Kfz/24 h, sämtliche Straßenbahnlinien und Industrie und Gewerbe. Das Maßnahmenpaket wurde im Jahre 2009 beschlossen und wird seither abgearbeitet.
Da die Lärmkartierungen des Schienenverkehrs (Schienenwege des Bundes), die vom Eisenbahnbundesamt (EBA) zu erstellen sind, seinerseits nicht zur Verfügung standen, wurde diese Lärmquellengruppe zunächst ausgeklammert. Zwischenzeitlich ist durch eine Gesetzesänderung die Bahn für die Lärmsanierung des Schienennetzes selbst zuständig. In Karlsruhe sind Lärmschutzwände an verschiedenen Streckenabschnitten vorgesehen.
2012 wurden die Lärmkarten für Straßenverkehr überarbeitet. Dabei wurden auch die zwischenzeitlich errichteten Lärmschutzwände und -wälle und sonstige Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung berücksichtigt.
Lärmaktionsplan – Anpassung an aktuelle Rechtsprechung
Die Stadt leiser gestalten ist das Ziel bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben, aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen. So wurde zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gestärkt. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2019, nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung, die neuen Maßnahmen zu Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen beschlossen.
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und das neue Maßnahmenkonzept können Sie hier entnehmen:
Aktualisierung des Lärmaktionsplans
Mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vom 12. April 2013 ist die Stadt Karlsruhe aufgefordert, ihren bestehenden Lärmaktionsplan zu überprüfen, zu überarbeiten und neue Maßnahmen aufzustellen. Dabei wurden die Lärmkarten für die Lärmquelle Straßenverkehr nochmals aktualisiert. Die zwischenzeitlich errichteten Lärmschutzwände und -wälle und sonstige Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung wurden dabei berücksichtigt.
Die neuen Lärmkarten können Sie in unserem Webstadtplan anschauen.
Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der Gemeinden gestellt, sollten aber auch unter Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Beurteilungswerte ergeben.
Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016
Auf Basis der aktualisierten Lärmkarten wurden für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes neue Vorschläge zur Lärmminderung erarbeitet. Im Juli 2016 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit seinem Maßnahmenkonzept vom Gemeinderat beschlossen. Die entwickelten Maßnahmen können Sie auf der nachfolgenden Seite anschauen:
Die Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes, welcher auch an die EU-Kommission übermittelt wird, können Sie hier entnehmen:
Kurzbericht LAP Stadt Karlsruhe 3.Stufe (PDF, 212 KB)
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 veröffentlicht. Damit legt es nun die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit erstellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.
Die Lärmaktionsplanung des EBA fand in zwei Phasen statt: In der ersten Phase wurde auf Grundlage von errechneten Lärmkarten und mit Hilfe einer Öffentlichkeitsbeteiligung, an der ca. 38.000 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, gezeigt, wo Menschen von Schienenlärm betroffen sind. Gleichzeitig hat das EBA vorgestellt, wo und wie Bahnlärm bereits erfolgreich bekämpft wird.
In einer zweiten Beteiligungsphase Anfang 2018 haben mehr als 5.000 Interessierte das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewertet. Dabei gaben knapp 40% der Antwortenden an, dass sie durch den Lärmaktionsplan Informationen über die Lärmsituation an ihrem Wohnort erhalten haben. Dieses und weitere Ergebnisse werden in Teil B des Lärmaktionsplanes vorgestellt.
Die Teile A und B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Damit ist die Lärmaktionsplanung der Runde 3 des Eisenbahn-Bundesamtes abgeschlossen. Die Dokumente können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine kostenlose Druckversion per Post.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an folgende Adresse richten:
Eisenbahn-Bundesamt
Lärmaktionsplanung
Heinemannstraße 6
53175 Bonn