Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Aushub/Gebäuderückbau
Aushub-/Rückbau- und
Entsorgungskonzeptionen
Im Zuge von Baumaßnahmen unterscheidet man zwischen
Neubauprojekten auf der "Grünen Wiese" und Bauprojekten auf
bereits genutzten Grundstücken. Bei Letzteren erfolgt entweder
eine Entkernung mit Umbau oder der komplette Rückbau eines
Gebäudes mit einem anschließendem Neubau.
Bei beiden Möglichkeiten fallen in der Regel Bodenaushub und Abbruchmaterialien unterschiedlichster Qualität an. Um ein gesetzeskonformes Umgehen mit diesen Materialien sicher-zustellen, ist die Ausarbeitung von entsprechenden Konzeptionen notwendig. Die Baufreigabe erfolgt im Einzelfall erst nach Vorlage eines abgestimmten Aushub- und Entsorgungskonzeptes bzw. Rückbau- und Entsorgungskonzeptes durch den Umwelt- und Arbeitsschutz.
Aushub- und Entsorgungskonzeptionen
Grundlage für die Entscheidung, ob im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens ein Aushub- und Entsorgungskonzept für
die Maßnahme vorzulegen ist, sind projekt- und damit auch
standortbezogene Parameter. Ein solches Konzept ist in der Regel
immer dann vorzulegen, wenn:
- der Standort des geplanten Gebäudes sich im Bereich von
anthropogenen Auffüllungen befindet (d.h. das Bodenmaterial
enthält relevante Anteile an Fremdstoffen wie Bauschutt,
Ziegelbruch, Schlacken, Glas, Metall etc.)
- der Standort industriell oder gewerblich vorgenutzt
wurde
- auf dem Grundstück eine Altlast, altlastverdächtige Fläche
oder schädliche Bodenveränderung im Sinne des § 2 des
Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG vom 17.03.98)
vorliegt.
- die vorgesehene Aushubmenge größeren Umfangs ist
Unter Berücksichtigung der Nutzungsgeschichte des Grundstücks
oder bereits vorhandener Untersuchungen wird ein
projektspezifisches Aushub- und Entsorgungskonzept erstellt. Das
Konzept ist durch einen
Sachverständigen auszuarbeiten und muss mindestens folgende
Themenbereiche behandeln:
- Darstellung der geplanten Maßnahme textlich und
zeichnerisch
- Ermittlung der zu erwartenden Aushubmengen
- Darstellung der Vorgehensweise und Bewertung der
durchgeführten analytischen Untersuchungen einschließlich der
abfallrechtlichen Einstufung
- Vorschläge für die Vergabe der jeweiligen
Abfallschlüsselnummern (AVV-Schlüssel und -Bezeichnung)
- Angabe der vorgesehenen Entsorgungswege und die dazugehörigen Entsorgungsnachweise
Für die Auflistung der anfallenden Materialchargen, der Entsorgungswege sowie der Entsorgungsnachweise liegt ein Formular zum Download bereit.
Formular Entsorgungskonzeption (PDF, 453 KB)
Rückbau- und Entsorgungskonzeptionen
Schließt die vorgesehene Baumaßnahme im Vorfeld den Rückbau eines bestehenden Gebäudekomplexes mit ein, gestaltet sich die Vorgehensweise unter Umständen wesentlich aufwendiger. Die Notwendigkeit eines entsprechenden Konzeptes hängt überwiegend von der Art und Menge des anfallenden Materials ab. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzept ist immer dann vorzulegen, wenn:
- das Gebäude industriell oder gewerblich genutzt
wurde
- es sich um einen größeren Gebäudekomplex
handelt
- auf Grund des Baujahres mit dem Anfall von
besonders kritischen Materialien wie z.B.
Asbest, PAK-haltigem Parkett, PCB-haltigen Anstrichen etc.
zu rechnen ist
- die zu erwartende Menge an Rückbaumaterialien größeren Umfangs ist
Mit einer Rückbaumaßnahme wird der Bauherr zum Abfallerzeuger beziehungsweise Besitzer dieser Abfälle. Er muss daher nicht nur die Bestimmungen der Bauordnung, sondern ergänzend auch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des Abfall-rechts beachten. Eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Belange kann Schwierigkeiten beim Abfallmanagement verhindern, zu einem reibungslosen Ablauf der Maßnahme beitragen und Kosten sparen.
Die einzelnen Verfahrensschritte zur Erstellung eines Rückbaukonzeptes sind in einem Schema unter nachfolgendem Link dargestellt:
Diagramm Schritte zur Erstellung eines Rückbaukonzeptes (PDF, 33 KB)
Für die Auflistung der anfallenden Materialchargen, der Entsorgungswege und Entsorgungsnachweise kann auch hier das zum Download bereit stehende Formular verwendet werden.
Formblatt "Beurteilung der Erzeugerbehörde" (PDF, 508 KB)