Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Landschaftspflege
Mit Landschaftspflege werden Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft bezeichnet. Im Vordergrund steht dabei das aktive Handeln des Menschen, um bestimmte Zustände in der Landschaft zu erzielen. Als Leitbild gilt oftmals die reichhaltig gegliederte, strukturreiche Kulturlandschaft mit Landschaftselementen wie Hecken, Bäumen, Wiesen usw.
Neben diesen allgemeinen Zielen sind für jeden Landschaftstyp, je nach Naturraum, Standort und historischer Entwicklung, charakteristische Ziele für die Landschaftsentwicklung zu formulieren, um uniforme Landschaftsbilder zu vermeiden. Nicht in jede Landschaft passen zum Beispiel Hecken und Feldgehölze gleichermaßen.
Die Pflege von Landschaftselementen wie Hecken, Feldgehölzen, Heide- und Riedflächen als Teile einer naturnahen Landschaft wird bei der Landschaftspflege ebenso betrieben wie die extensive Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen (Streuobstwiesen, Wiesen, Ackerbrachen). Hierbei wird zum Beispiel das Instrument des Vertragsnaturschutzes angewandt (Förderungen z.B. über die Landschaftspflegerichtlinie).
Viele Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflege haben zum Ziel, bestimmte Entwicklungsstadien zu erhalten oder wiederherzustellen (Steuerung der natürlichen Sukzession). Nur so können Lebensräume für Arten offener Standorte erhalten werden, beispielsweise durch die Entbuschung von Sandrasen und Orchideenwiesen. Sehr oft werden Landschaftspflegemaßnahmen dann notwendig, wenn die frühere landwirtschaftliche Nutzung ausbleibt, Flächen brach fallen, verbuschen und wieder bewalden, wodurch bestimmte Arten ihren Lebensraum verlieren, wie wärmeliebende oder konkurrenzschwache Arten.
Rekultivierungen bzw. Renaturierungen von Landschaftsbeeinträchtigungen, beispielsweise bei Abbaustätten (Steinbrüche, Kiesgruben) oder Eingriffen ins Landschaftsbild, zählen, ebenso wie Maßnahmen im Rahmen des Biotopverbundes, zu den Aufgabenbereichen der Landschaftspflege.
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) (PDF, 179 KB)
Antrag auf Zuwendung nach LPR (PDF, 44 KB)
Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach LPR (PDF, 29 KB)
Die Landschaftspflerichtlinie stellt in diesem Zusammenhang ein Förderinstrument dar. Interessenten sollten vor dem Ausfüllen eines Antrages nähere Informationen beim Umwelt- und Arbeitsschutz einholen (Tel. 0721 133 3123 oder 0721 133 3122).
Da nicht für alle schützenswerten Gebiete Fördermittel zur Verfügung stehen, sind ergänzende Konzepte erforderlich, wie etwa Beweidungs- oder Prozessschutz, bei dem Eingriffe in Biotope seltener stattfinden oder ganz aufgegeben werden (Wildnis, Bannwald). Darüber hinaus gilt es, mit der Landwirtschaft gemeinsam finanzierbare Bewirtschaftungen zu entwickeln (Pilotprojekt Wettersbach).
Auf lokaler Ebene bietet es sich an, die Bevölkerung in den Biotopschutz und die Biotoppflege aktiv einzubeziehen, so zum Beispiel in Form von Patenschaften.
Pflegeeinsatz Alter Flugplatz
Eichenforstung
Pflegeeinsatz Fritschlach
Pflegeeinsatz Knittelberg
Pflegeeinsatz Rosengarten
Pflegeeinsatz Rüppurrer Wiesen
Pflegeeinsatz Südliche Hardt