Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Kompensationsverzeichnis nach Naturschutzrecht
Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das damit auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Hiernach werden zwei Varianten der Eingriffsregelung unterschieden:
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Naturschutzrechtliche Eingriffe
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Baurechtliche Eingriffe
Seit 01.04.2011 ist das naturschutzrechtliche Kompensationsverzeichnis mit den Abteilungen "Eingriffskompensation" und "Ökokonto" bundesweit verpflichtend. Nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17.02.2011 ist dies von den unteren Naturschutzbehörden zu führen.
Das Verzeichnis besteht aus zwei Abteilungen:
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Der Eingriffskompensation, in der naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geführt werden (ohne bauplanungsrechtliche Kompensation).
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Dem Ökokonto mit vorgezogenen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ökokonto-Maßnahmen) und der Bewertung mit Ökopunkten (ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen der Bauleitplanung nach Baugesetzbuch). Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzuerkennen.
Die kreisscharfe Führung dieses Kompensationsverzeichnisses (Eingriffskompensation und Ökokonto) erfolgt auf einem Server der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz. Die Daten (Entscheide ab 01.04.2011) sind dort unter folgenden Weblinks abrufbar: