Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Himmelsstrahler
Publikationen zur Wirkung von Beleuchtungen:
Der Letzte macht das Licht an! (PDF, 1.67 MB)
Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht (PDF, 8.65 MB)
Ökologische Auswirkungen künstlicher Beleuchtung (PDF, 443 KB)
Skybeamer und Gebäudeanstrahlungen bringen Zugvögel vom Kurs ab (PDF, 7.59 MB)
Künstliche Lichtquellen können im Freien gravierende
negative ökologische Folgen haben, zum Beispiel auf
Zugvögel oder Nachtinsekten. Deshalb ist bei ihrer
Verwendung besondere Sorgfalt geboten.
Bei Beleuchtungen, die der Sicherheit dienen lassen sich
die Folgen verringern, etwa durch den Einsatz geeigneter
Leuchtkörper und ihre Ausrichtung.
Himmelsstrahler dagegen werden meist bei Festen oder für
Werbezwecke eingesetzt. Für Himmelsstrahler und
ähnliche Anlagen gibt es besondere gesetzliche
Regelungen:
In den Zeiten des Vogelzugs, vom 01. September bis 30. November und vom 15. Februar bis 15. Mai, ist der Betrieb von Himmelsstrahler und ähnlichen Anlagen verboten. Auch außerhalb dieser Zeiten ist der Betrieb solcher Anlagen wegen ihres Konfliktpotentiales mit dem Artenschutz grundsätzlich unzulässig. Im Einzelfall kann die Naturschutzbehörde außerhalb der Vogelzugzeit Ausnahmen zulassen, wenn wichtige Gründe dies erfordern.
Wenn die Tage kürzer werden verlockt die früher
einsetzende Dunkelheit dazu, bei Festen oder für
Werbezwecke Himmelsstrahler oder andere Anlagen mit
ähnlichen Strahlungswirkung einzusetzen.
Es ist auch die Zeit der großen Vogelwanderungen.
Millionen Zugvögel orientieren sich gen Süden und
bevölkern dabei auch den Himmel über Karlsruhe. Manche
machen auch auf Feldern und Wiesen Rast und benötigen
dabei ganz besonders viel Ruhe, um Nahrung zu finden und
Kraft für den Weiterflug zu schöpfen. Manche ziehen am
Tage, viele indessen ziehen bei Nacht.
Zugvögel orientieren sich zum Beispiel am Magnetfeld
der Erde und an Landmarken wie Küsten, Flüssen und
Gebirgen. Das Rheintal mit dem Flusslauf und den
Höhenzügen entlang der Vorbergzone stellt solch eine
regionale Leitlinie dar. Nachts ziehende Vögel
orientieren sich zusätzlich an der Stellung der
Himmelkörper (Sterne, Mond). Sie reagieren besonders
empfindlich gegenüber künstlichen Lichtquellen.
Insbesondere Himmelsstrahler und andere Anlagen mit
ähnlicher Störwirkung können dazu führen, dass sich die
Tiere nicht mehr richtig orientieren können. Beim
Durchfliegen ändern sie ihre Flugrichtung, drehen um
oder fliegen schlimmstenfalls lange Zeit zwischen den
sich meist bewegenden Lichtstrahlen hin und her,
manchmal bis zur völligen Erschöpfung, oder prallen
desorientiert an hohe Gebäude. Fliegen Zugvögel aufgrund
widriger Wetterverhältnisse, etwa bei niedriger
Wolkendecke, in geringer Höhe, kommen sie noch
intensiver mit den Strahlern in Kontakt, zumal diese sehr
gerne gerade bei derartigen Wetterverhältnissen
eingeschaltet werden. Die rotierenden Lichtflecken
zeichnen sich dann als bewegende Objekte an den Wolken ab.
Dies ist ein für Vögel ganz besonders verstörender
Anblick. Problematisch sind solche den Himmel
illuminierenden Strahler für einige Arten aber auch
schon dann, wenn Sie starr sind und sich nicht bewegen. So
können beispielsweise Laserstrahler nachteilige
Auswirkungen etwa auch auf Fledermäuse haben
Maßgeblich ist nicht die Leistung der Geräte, sondern
deren potentielle Wirkungen auf die Tierwelt. Auch
kleinere Strahler (sogenannte Theaterstrahler) können,
wenn in den Himmel gerichtet, weithin sichtbar sein und
dadurch massiv stören.
Übrigens: Himmelsstrahler sind auch schon verboten
worden weil sie Autofahrer abgelenkt haben und so zu
Verkehrsunfällen geführt haben.