Karlsruhe: Verkehr und Mobilität
Bewohnerparkzonen | Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Der Karlsruher Gemeinderat hat die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 zukünftig auf 180 Euro pro Jahr durch Erlass einer neuen Bewohnerparkausweisgebührensatzung festgelegt.
Die wichtigsten Veränderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen zum Bewohnerparkausweis
Pressemeldung | 22. Dezember 2021
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Die
Erteilung der Ausweise erfolgt in größerer Anzahl als
Stellplätze vorhanden sind und berechtigt zum Parken in dieser
Zone.
Stellplätze für Behinderte sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bewohnerparkausweis beantragen | Bürgerdienste
Bewohnerparkzonen
Die Festlegung von Bewohnerparkzonen ist eine Möglichkeit, die Bewohner eines bestimmten Bereiches der Stadt durch die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern zu bevorzugen.
Das Thema wurde im Zusammenhang mit der Legalisierung des Gehwegparkens immer wieder von den Bürgerinnen und Bürgern an die Stadtverwaltung herangetragen. Bewohnerparkzonen werden grundsätzlich im Gemeinderat/Planungsausschuss beschlossen.
Die jeweilige Zone beinhaltet immer auch Stellplätze die jedem zugänglich sein müssen, natürlich nicht zwangsweise ohne Parkgebühr. Innerhalb einer Bewohnerparkzone dürfen tagsüber (6 -18 Uhr) maximal 50 Prozent der Stellplätze für Bewohner ausgewiesen werden. Nachts (18 - 6 Uhr) dürfen 75 Prozent zugunsten der Bewohner ausgewiesen sein.
Die festgelegten Bewohnerparkzonen können im Mobilitätsportal eingesehen werden.
Bewohnerparkzonen | Mobilitätsportal
Prinzipiell kann erst nach Abschluss des Projektes "Faires Parken in Karlsruhe" ein stadtweites Konzept erarbeitet werden, um die bestehenden Zonen anzupassen oder neue Zonen auszuweisen. Bewohnerparkzonen führen immer zu Verdrängung und zu Ausweichverkehr, sodass es in der Regel keinen Sinn macht, einzelne Straßen oder Stadtteile zu betrachten. Rechtliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, auch dafür bedarf es ausgiebiger Untersuchungen. Die Neuordnung und Neuausweisung von Bewohnerparkzonen ist ein mittel- bis langfristiger Prozess.
Häufig gestellte Fragen zu Bewohnerparkzonen
Oststadt
In der Oststadt wurde die Radroute 15 umgesetzt. Hiermit verbunden war eine Reduzierung der Stellplätze im Bereich der Haid-und Neu-Straße und eine Betroffenheit der Bewohnerparkzonen A1 bis A3.
Die hierfür notwendigen Untersuchungen zum Parkraum wurden bereits mit der ursprünglichen Ausweisung der Bewohnerparkzone und der Planung der Radroute getroffen, so dass nur die konkreten Auswirkungen der Herstellung der Radroute auf die Bewohnerparkzone betrachtet werden.
Innenstadt
In der Innenstadt ergibt sich durch viele kleine Veränderungen und mehrjährige Baustellen, in Zusammenhang mit dem Wegfall von Stellplätzen, die Notwendigkeit die vorhandenen Bewohnerparkzonen B 2 und B 5 zu betrachten.
Weststadt
In der Weststadt südlich der Kriegsstraße und östlich vom Kühlen Krug, stellte sich bei der Umsetzung des Projektes „Faires Parken in Karlsruhe“ eine besondere Belastung für die Bewohner heraus.
Gehwegparken konnte zum Teil nicht legalisiert werden. Die vorhandene Bebauung weist oftmals zu wenig, gar keine oder nicht nutzbare Parkierung im privaten Bereich auf. Gleichzeitig gibt es ein hohes Pendleraufkommen.
Aus diesen Randbedingungen ergibt sich das Erfordernis die Parksituation zu begutachten und gegebenenfalls eine Bewohnerparkzone auszuweisen.