Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Pyramidenmarkt
1. Zur Entstehung des Pyramidenmarktes:
Die Planung des Pyramidenmarktes wurde durch das CIMA-Gutachten
zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als
Einzelhandelsstandort 2030 initiiert.
Das hierdurch entwickelte Märktekonzept dient als Richtlinie für
das Vergabeverfahren auf dem Marktplatz und stellt eine
Ergänzung zur Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe
(Wochenmarktsatzung) dar.
In diesem Rahmen hat das Stadtplanungsamt im Sommer 2020 eine
Passanten-Umfrage durchführen lassen, um die Rahmenbedingungen
festzulegen. Voraussichtlich ab dem 22. Mai
2021 soll der neue Markt nun Karlsruhe bereichern und
zur Belebung des Marktplatzes beitragen.
2. Allgemeine Informationen:
Der Pyramidenmarkt findet samstags von 11 bis 18 Uhr auf dem Karlsruher Marktplatz statt.
Ziel des neuen Marktes ist es, einen Treffpunkt- und
Erlebnismarkt für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen
und Besucher aus Karlsruhe und der Region jeden Alters zu
etablieren. Dieser soll zum längeren Verweilen und Bummeln in
der Innenstadt einladen und in Einklang mit den aktuellen
Nutzungen veranstaltet werden. Neben der Nahversorgung liegt ein
weiterer Schwerpunkt auf dem Genuss und damit auch auf dem
Verzehr von Speisen und Getränken. Auf diese Weise soll der
Marktplatz als Karlsruher Mitte und
"Herz der Stadt" gestärkt werden.
Geplant sind voraussichtlich 14 Erlebnisstände und eine Aktionsfläche:
- 2 x Obst und Gemüse
- 1 x Fleisch- und Wurstwaren
- 1 x Fisch
- 1 x Backwaren
- 1 x Käse- und Molkereiprodukte
- 3 x Spezialitäten
- 3 x Reiner Verzehr an Ort und Stelle
- 2 x Kunsthandwerk
- 1 x Aktionsfläche
Durch Kriterien wie "Frische", "Regionalität" und
"Direktvermarktung" soll die Qualität des Angebots garantiert
werden. Events und Aktionen, beispielsweise Live-Musik, runden
das Angebot ab.
Der Markt findet bis zum Saisonende im Oktober statt und kehrt
im darauffolgenden Frühjahr wieder aus der Winterpause
zurück.
3. Gestaltungsvorgaben:
Die Gestaltung der Wochenmarktstände hat der noch zu erstellenden Sondernutzungssatzung mit Gestaltungsrichtlinien für die Innenstadt zu entsprechen.
Aktuell gelten folgende zugelassene Arten von Verkaufseinrichtungen:
- Schirmstände (klassische Marktstände)
- offene Verkaufsanhänger (moderne Marktstände)
- geschlossene Verkaufsanhänger
- Selbstfahrer (Verkaufsmobile)
- Pagodenzelte/Faltpavillons
- Tisch/Schirm
Gedeckte, helle und unauffällige Farben sind grundsätzlich
zulässig (weiß, beige, grau).
Weitere Farbelemente einer Verkaufseinrichtung sind einheitlich
zu gestalten und müssen im Innenbereich sowie
im Außenbereich in sich stimmig und zueinander passend sein.
Dies gilt insbesondere für die Überdachung beziehungsweise
Markisen und Schirme, Seiten- und Rückwände sowie Sockelzonen
und Warenauslagen.
Neue Farbkonzepte sind mit dem Marktamt abzustimmen.