Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Pilzprüfung
Montag bis Freitag
Nur nach telefonischer Vereinbarung!
Für fachkompetente Auskünfte steht Ihnen unser geschulter Pilzprüfer Herr Zimmer (Telefon 0151/29206362) selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Am Großmarkt 10, 76137 Karlsruhe
Vergiftungszentrale Freiburg
Werderstr. 17, 78128 Homburg, Telefon 07833 6300
Besonders geschützte Pilzarten
nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung
Schaf-Porling, Semmel-Porling - alle heimischen Arten -
Kaiserling
weißer Bronze-Röhrling
gelber Bronze-Röhrling
Steinpilz
Sommer-Röhrling
echter Königs-Röhrling
blauender Königs-Röhrling
Pfifferling - alle heimischen Arten -
Schweinsohr
Erlen-Grünling
Saftlinge - alle heimischen Arten -
März-Schneckling
Brätling
Birkenpilz und Rotkappe - alle
heimischen Arten -
Morchel - alle heimischen Arten -
Grünling
Trüffel - alle heimischen Arten
Verbot, wildlebenden Pilze dieser besonders geschützten Arten abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder vernichten. § 42 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz
Verstoß: Ordnungswidrigkeit nach § 65 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz, Vergehen nach § 66 (1) BnatschGes bei gewerbs- oder gewohnheitsmäßiger Handlung.
Nach § 2 (1) Bundesartenschutzverordnung dürfen Pilze der dort genannten besonders geschützten Arten (oben hervorgehoben)
- in geringen Mengen
- für den eigenen Bedarf
der Natur entnommen werden.
Die Vermarktung auch dieser Pilze (Großhandel, Einzelhandel, Wochenmarkt u.a.) ist verboten und stellt ein Vergehen nach § 66 (1) BnatschGes dar. Ausnahme: Eingeführte Pilze oder Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums.
24-Stunden-Notdienst - Telefon 0761 19240