Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Kleingärten
Die wesentliche Aufgabe des Kleingartens besteht darin, den
Mangel an privatem Freiraum bei Geschoßwohnungen zu beheben.
Kleingärten dienen damit vorwiegend der Tages- und
Wochenenderholung und sollten deshalb möglichst wohnungsnah
liegen. 2003 standen in Karlsruhe rund 100 000
Geschoßwohnungen rund 9 000 Kleingartenparzellen gegenüber.
Innerhalb der Karlsruher Grünflächen nehmen die Kleingärten
mit einem Flächenanteil von 30 Prozent eine bedeutende
Stellung ein. Ihr Nutzen liegt zum einen in ihrer
ökologischen und stadtklimatischen Ausgleichsfunktion, zum
anderen tragen sie mit ihrer Arten-, Formen- und
Farbenvielfalt zur Bereicherung des Stadtbildes und zur
Aufwertung des Wohnumfeldes bei. Auch bieten die für
Spaziergänger geöffneten Anlagen einen hohen Freizeit- und
Erholungswert. Sie stellen damit für die Bevölkerung eine
wichtige Ergänzung der siedlungsbezogenen Grünflächen dar.
In Karlsruhe wurden 1919 eine Dachorganisation der Kleingärtner gegründet. Dem "Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V." sind heute 78 Kleingartenvereine mit über 9000 Gartenparzellen angeschlossen. Der Bezirksverband ist Generalpächter der Stadt Karlsruhe und des Landes Baden-Württemberg. Er verpachtet das Kleingartenland an die Vereine. Diese geben die Gartenparzellen mit Unterpachtverträgen an die einzelnen Gartenpächter ab. Die Kleingärten auf Gelände der Deutschen Bahn AG haben eine eigene Organisationsstruktur. Sie werden von der Bahn-Landwirtschaft e.V. verwaltet. Nach dem Bundeskleingartengesetz dient ein Kleingarten zum nicht erwerbsmäßigen Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf und zur Erholung. Gleichzeitig muß der Kleingarten Teil einer gemeinsamen Anlage sein. Die Gartenfreunde nutzen gemeinsam Wege, Spielflächen und Vereinshäuser.
In Karlsruhe wurden 1919 eine Dachorganisation der Kleingärtner gegründet. Dem "Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V." sind heute 78 Kleingartenvereine mit über 9000 Gartenparzellen angeschlossen. Der Bezirksverband ist Generalpächter der Stadt Karlsruhe und des Landes Baden-Württemberg. Er verpachtet das Kleingartenland an die Vereine. Diese geben die Gartenparzellen mit Unterpachtverträgen an die einzelnen Gartenpächter ab. Die Kleingärten auf Gelände der Deutschen Bahn AG haben eine eigene Organisationsstruktur. Sie werden von der Bahn-Landwirtschaft e.V. verwaltet. Nach dem Bundeskleingartengesetz dient ein Kleingarten zum nicht erwerbsmäßigen Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf und zur Erholung. Gleichzeitig muß der Kleingarten Teil einer gemeinsamen Anlage sein. Die Gartenfreunde nutzen gemeinsam Wege, Spielflächen und Vereinshäuser.
Der Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. im Internet