Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Verantwortungsbewusste Hundehaltung in unserer Stadt
Faltblatt "Verantwortungsvolle Hundehaltung in unserer Stadt" (PDF, 2.14 MB)
Die "Hundetüten" sind an vielen Stellen in haushaltsüblichen Mengen kostenlos erhältlich:
- Gartenbauamt
(Lammstr. 7a, Zi. E123 nur vormittags) - Bürgerbüros
- Zoohandlungen
- bei einigen Tierärzten
- Raiffeisengenossenschaft
- dm-Drogeriemärkte
Tiere, gerade Hunde in der Großstadt haben es
nicht immer leicht
Ihr Zusammenleben mit den Menschen
wirft nicht nur in Karlsruhe manche Probleme auf. Dies
gilt besonders in den dicht bebauten und stark
bevölkerten Wohngebieten der inneren
Stadtteile. Nicht selten kommt es dort zu
Konfrontationen zwischen
Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie
anderen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern. Die Ursachen liegen auf der Hand:
- Frei laufende Hunde lösen Ängste aus
- Hundekot erregt Ekelgefühl und ist unhygienisch
Unsere Richtlinien
orientieren sich am Gebot der Vernunft.
Die Straßen-
und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt nennt sie
in § 7:
(1) Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass
von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen
ausgehen kann.
(2) Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums
nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür
bieten, dass der Hund sicher geführt wird.
(3) Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums
ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das
Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei
umherlaufen.
(4) Personen, die einen Hund führen, haben ihn von
Spielplätzen fern zu halten.
(5) Hunde sind sicher an der Leine zu führen:
- in Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen,
- in öffentlichen Anlagen mit Ausnahme gesondert ausgewiesener Hundeauslaufflächen unter Beachtung von Abs. 7,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe einschließlich deren Zu- und Abgänge,
- in Schulhöfen, in Außenanlagen von Kindergärten sowie auf öffentlichen Gehwegen vor diesen Einrichtungen,
- in Treppenhäusern und sonstigen gemeinsam genutzten Räumen und Zugängen von Mehrfamilienhäusern oder sonstigen Gebäuden mit öffentlichem Besucherverkehr,
- bei öffentlichen Menschenansammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
Den Hunden darf nur so viel Leine gelassen werden, dass
keine Gefahr von ihnen ausgehen kann, im Einzelfall jedoch
bis zu höchstens zwei Meter Länge.
(6) Die Vorschriften der Polizeiverordnung des
Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher
Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000
bleiben unberührt.
(7) Auf gesondert ausgewiesenen Hundeauslaufflächen
dürfen Hunde nicht frei laufen, wenn die den Hund führende
Person nicht zu jedem Zeitpunkt bestimmend auf den Hund
einwirken kann.
(8) Wer einen Hund ausführt, hat dafür zu sorgen, dass der
Hund Straßen und Anlagen, insbesondere Gehflächen und
angrenzende Flächen, aber auch Hundeauslaufflächen
nicht mit Kot beschmutzt. Hundekot ist vom Ausführenden
unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Über die Frage, wo nun Hunde frei laufen dürfen und ihr
"Geschäft" verrichten können, gibt es in der Bevölkerung
sehr unterschiedliche Auffassungen.
Zeitungsberichte und Leserbriefe spiegeln die
mit dem Thema einhergehende Erregung in der
Öffentlichkeit häufig wider.
Solche Spannungen brauchen nach unserer Auffassung jedoch
nicht zu sein. Auch die Großstadt bietet genügend Raum für
Hunde. Man muss nur einige wenige Spielregeln
beachten, damit das Zusammenleben zwischen
Menschen und Hunden funktioniert.
Wir sind froh, dass viele einsichtige
Hundehalterinnen und Hundehalter sich an diese
Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür
danken wir Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich.
Für Groß und Klein ist es dann erfreulicherweise
wieder der Normalzustand, dass Wege und Plätze,
Vorgärten, Grünanlagen und Kinderspielplätze frei
von Hundekot sind.
Und ist das Unvermeidliche passiert, benutzen Sie
einfach eine "Hundetüte". Hygienisch einwandfrei
verpackt, entsorgen Sie so den Hundekot samt Tüte im
nächstbesten öffentlichen Müllbehälter.
Es geht alles - Sie sollten nur wissen
wie!
Es gibt vielfältige Möglichkeiten Konflikte zu
verhindern und ein gutes Miteinander zu
erreichen. Der gut erzogene und gehorsame Hund leistet
hier einen wertvollen Beitrag. Frauchen und Herrchen
sollten die angebotenen Möglichkeiten nutzen.
Hundesportvereine stehen mit Rat und Tat zur
Seite. Eine gute Erziehung des Hundes bietet Gewähr für
konfliktfreie Begegnungen der Nutzer in den
Grünanlagen.