Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Grüne Dächer, Fassaden und Freiflächen für Karlsruhe
Begrünte Freiräume im Wohnumfeld haben einen erheblichen Einfluss auf die Wohnqualität. Durch die zunehmende Verdichtung der Innenstädte ist das Angebot an öffentlichen Freiräumen sehr begrenzt. Der Trend zum Wohnen in der Stadt ist jedoch ungebrochen. Private Freiräume in der Stadt, dazu gehören insbesondere Höfe aber auch Flachdächer, werden immer bedeutender und jede ungenutzte, betonierte Fläche ist verlorener Raum. Der begrünte Freiraum vor der Tür mit Aufenthaltsqualitäten für Erwachsene und als gefahrloser Spielraum für Kinder hat in den letzten Jahren erheblich an Attraktivität gewonnen.
Begrünte Höfe, Dächer und Fassaden sind für das Kleinklima der
Städte besonders wichtig. Sie tragen zur Wärmereduzierung in den
Sommermonaten bei, binden Staub und Schadstoffe und sind
Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Ein Großteil des
Niederschlagwassers wird durch die Versickerung und Verdunstung
dem natürlichen Kreislauf zugeführt und trägt damit zur
Verbesserung der Grundwasserneubildung bei.
Durch das Programm "Grüne Dächer, Fassaden und Freiflächen für
Karlsruhe" unterstützt das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe seit
über 30 Jahren das Engagement der Bürgerinnen und Bürger,
private Dächer sowie Fassaden und versiegelte Freiflächenzu zu
begrünen.
Seit 1986 können Maßnahmen zur Aufwertung und Begrünung
versiegelter Höfe, Dächer und Fassaden durch das Förderprogramm
unterstützt werden. Die Förderung umfasst kostenlose Beratungen
und finanzielle Unterstützung für Anwesen im gesamten
Stadtgebiet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Stadt Karlsruhe
Gartenbauamt
76124 Karlsruhe
Tel: 0721 133-6754
Fax. 0721 133-6709
Hinweis zum Datenschutz: Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zur Bearbeitung im Rahmen des "Förderprogramms zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden" der Stadt Karlsruhe gemäß §§ 13 und 15 Landesdatenschutzgesetz erhoben, gespeichert und genutzt werden. Daten können zum Zwecke der fachlichen Abstimmung an weitere betroffenen Dienststellen nach § 16 Landesdatenschutzgesetz übermittelt werden.