Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Baumschutzsatzung
1980 hat Karlsruhe als eine der ersten Städte Baden-Württembergs eine kommunale "Baumschutzverordnung" verabschiedet. Inzwischen wurde sie als kommunale Satzung novelliert. Unter Schutz stehen alle Bäume auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, in einem Meter Höhe gemessen. Bei Obstbäumen erhöht sich dieser Stammumfang auf 150 Zentimeter. Bei Eiben, Buchsbäumen und Stechpalmen verringert sich die Umfangsgrenze auf 40 Zentimeter. Mehrstämmige Bäume fallen mit einer Stammumfangssumme von 120 Zentimetern unter den Schutz der Satzung.
Eine Befreiung vom Schutzstatus eines Baumes kann das Gartenbauamt in begründeten Fällen erteilen.
Unerlaubte Eingriffe in geschützten Baumbestand sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden.
Anträge richten Sie bitte per E-Mail an baumschutz@gba.karlsruhe.de. Nutzen Sie hierfür das unten zu Ihrer Verfügung eingestellte "Antragsformular zur Baumschutzsatzung" und fügen Sie, falls vorhanden, aussagekräftige Fotos bei. Sie können Ihren Antrag auch schriftlich oder in dringenden Ausnahmefällen telefonisch stellen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Startseite des Gartenbauamtes oder aus dem "Antragsformular zur Baumschutzsatzung".
Baumschutzsatzung Karlsruhe (Flyer zum Download) (PDF, 257 KB)
Antragsformular zur Baumschutzsatzung (PDF, 610 KB)
Information zur Datenerhebung (PDF, 44 KB)
Anwendungshinweise zur Baumschutzsatzung (PDF, 23 KB)
Bürgerdienst: Baumfällgenehmigung beantragen