Karlsruhe: Tiefbau
Brücken, Bauwerke, Lärmschutz und Grafitti
Brücken, Unterführungen, Tunnel, Stützwände, Lärmschutzwände, Schilderbrücken sowie Sonderbauwerke sind neben der eigentlichen Straße Elemente des Verkehrsweges und haben somit Einfluss auf den Verkehr in unserer Stadt.
Durch Planung, Bau und Erhaltung dieser sogenannten Ingenieurbauwerke wird ein sicheres und leistungsfähiges Verkehrsnetz ermöglicht, dass die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer, wie auch der Straßenanlieger berücksichtigt.
In Summe sind es fast 700 Ingenieurbauwerke, die im städtischen Straßennetz zu finden sind. Diese gilt es zu unterhalten und am Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen. Ändern sich die Anforderungen oder Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Verkehrsbelastung oder spezielle Vorschriften, muss in manchen Fällen das Bauwerk auch vorzeitig ersetzt oder angepasst werden. Auch neue gesellschaftliche Zielsetzungen, wie die Schaffung von Barrierefreiheit mit der Herstellung von Rampen und Aufzügen, sind umzusetzen.
Bauwerksprüfung
Zur Gewährleistung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und zur nachhaltigen Substanzerhaltung werden Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 in verschiedenen Stufen und Zeitintervallen überwacht.
- Laufende Beobachtung: vierteljährlich
- Sichtprüfung: jährlich
- Einfache Prüfung: alle drei Jahre
- Hauptprüfung: alle sechs Jahre
- Besonderer Anlass: nach Bedarf
(zum Beispiel Gewährleistungsabnahme von Bauleistungen oder Schadensfeststellungen)
Brücken
Die tragenden Werkstoffe bei Brücken sind vorwiegend Stahlbeton,
Beton oder Stahl. Hier wird mit einer theoretischen Lebensdauer
abhängig vom Baustoff von 70 bis 100 Jahren gerechnet.
Holzbauwerke, insbesondere bei Geh- und Radwegbrücken, haben
dagegen nur eine theoretische Lebensdauer von 30 bis 60 Jahren,
stellen aber gerade im Bereich von Parkanlagen im Hinblick auf
Gestaltung und Einbindung in die Umgebung dennoch Alternativen
zu den vorgenannten Konstruktionen dar.
Die Belastungen der Brücken haben seit Aufkommen des
Straßenverkehrs vor über 100 Jahren eine rasante Steigerung
erfahren. Sie folgten damit der technischen Entwicklung der
Transportfahrzeuge. War 1925 ein Lkw mit 15 Tonnen noch zulässig
- Bemessungsfahrzeug 24 Tonnen - so sind seit 2003 die Brücken
für Gesamtgewichte von 44 Tonnen - Bemessungsfahrzeug von
annähernd 100 Tonnen - zu bemessen.
Tunnel
Ausgehend von mehreren schweren Unfällen in Straßentunneln, wie
im Mont-Blanc-Tunnel 1999, wurden die Anforderungen an die
Sicherheitsausstattung der Tunnel deutlich erhöht.
In den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von
Straßentunneln (RABT) sind neben den technischen Anforderungen
auch Vorgaben zur Verwaltungsstruktur definiert. Das
Tunnelmanagement ist im Tiefbauamt im Sachgebiet Konstruktiver
Ingenieurbau angesiedelt.
Mit jährlichen beziehungsweise halbjährlichen Tunnelrevisionen
wird sichergestellt, dass die Tunnel zuverlässig für den Verkehr
zur Verfügung stehen. Für die Durchführung der Revisionen sind
Tunnelsperrungen erforderlich, so dass diese Arbeiten während
der verkehrsarmen Nachtstunden stattfinden. Tunnelsperrungen
können auch im Ereignisfall notwendig werden. So wird der Tunnel
beispielsweise bei einem Fahrzeugbrand automatisch durch die
Tunneltechnik gesperrt oder die Polizei löst bei einem Unfall
die Sperrung manuell aus.
Die Stadt ist Eigentümerin und Betreiberin des Edeltrudtunnels
und des Schlossplatztunnels.
Mit der Realisierung der Kombilösung durch die KASIG auch für
den zukünftigen Straßentunnel Kriegsstraße. Daneben ist die
Stadt Karlsruhe auch Betreiberin des B 10 Tunnels in Grötzingen.
Lärmschutz
Effektiver Lärmschutz kann neben Tunnelbauwerken auch durch Lärmschutzwände erreicht werden. Hierfür steht inzwischen eine vielfältige Auswahl an Materialien und Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nicht zuletzt können lärmarme Asphaltbeläge eine weitere Lärmschutzmaßnahme darstellen. Grundlage für die Notwendigkeit und Wahl einer Lärmschutzmaßnahme ist stets der städtische Lärmaktionsplan.
Sonderbauwerke
Zu den Sonderbauwerken zählt beispielsweise das Hochwassersperrtor an der Zufahrt in den Rheinhafen. Das Hochwassersperrtor schützt das Karlsruher Rheinhafengelände mit den dort ansässigen Industrie-, Umschlag- und Gewerbebetrieben ab einem Rheinpegel von 7,5 Metern (Pegel Maxau) vor Überschwemmungen. Es wurde 1987 errichtet und wird heute von den Karlsruher Rheinhäfen betrieben.
Unter dem Begriff Sonderbauwerke wären auch Hochwasserrückhaltebecken zu nennen, soweit diese über Zu- oder Ablaufbauwerke verfügen, die gleichzeitig öffentliche Wege überführen.
Graffiti
An der Alb gibt es an Brückenbauwerken im Bereich des Bulacher Kreuzes, des Kühlen Krugs und des Entenfangs mehrere Halls of Fame (oder "Free Walls", Flächen zur freien Gestaltung), die legal genutzt werden können.
Im Stadtgebiet wurden inzwischen mehrere Fußgängerunterführungen mit Graffiti gestaltet und damit aufgewertet. Ein gelungenes Beispiel ist die Unterführung Ebertstraße am Albtalbahnhof.
Im Übrigen sind Graffitis und einfache Farbschmierereien an
Bauwerken illegal und werden als Sachbeschädigung
geahndet.
Dies hat auch einen technischen Hintergrund: Aus Sicht des
Straßenbaulastträgers sind Graffitis an Bauwerken problematisch,
da bei Bauwerksprüfungen Schäden, wie beispielsweise Risse im
Beton, nur schlecht oder gar nicht erkennbar sind und eine
Zustandseinschätzung damit schwierig wird.