Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Sanierungsvermerk, Sanierungsgenehmigung
Bei Fragen wenden Sie sich an
Stadtplanungsamt
Bereich Generalplanung und Stadtsanierung
Telefon 0721 133-6111
Telefax 0721 133-6109
E-Mail:
bereich.gs@stpla.karlsruhe.de
Sanierungsvermerk
Mit dem Beschluss des Gemeinderates über das Sanierungsgebiet
wird im Grundbuch ein sogenannter "Sanierungsvermerk"
eingetragen.. Die Eintragung dieses Sanierungsvermerkes dient
zunächst als Hinweis, dass ein Grundstück im Sanierungsgebiet
liegt. Der Sanierungsvermerk wird nach Beendigung des
Sanierungsgebietes (Sanierungslaufzeit max. 15 Jahre) wieder
gelöscht.
Für im folgenden genannte Rechtsvorgänge und Vorhaben ist eine
sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich (§§144/145
Baugesetzbuch).
Sanierungsgenehmigung bei Kaufverträgen und
Grundbuch-/schuldeinträgen
Im Rahmen eines Kaufvertrages wird Ihnen seitens des Notariats
mitgeteilt, dass zur weiteren Abwicklung des Kaufvertrages
zunächst, neben der Prüfung des etwaigen Vorkaufrechtes der
Gemeinde nach §§ 24 ff BauGB, u.a. meist auch eine
sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144, 145 BauGB (für die
dort genannten Vorhaben und Maßnahmen) erforderlich ist. Das
Notariat legt der Stadt hierzu den Kaufvertrag vor. Das
Verfahren zur formellen Genehmigung ist in Abhängigkeit des
Sanierungsverfahrens hinsichtlich der Dauer und des ggf.
erforderlichen Prüfungsumfang (z.B. bei einer erforderlichen
Kaufpreisprüfung) unterschiedlich. Dieses Verfahren kann einen
Monat aber auch bis zu vier Monate benötigen. Die etwaige
anschließende Prüfung zum Vorkaufsrecht kann bis zu zwei weitere
Monate andauern. Für Grundbuch-/schuldeinträge gilt meist
ebenfalls eine Genehmigungsvoraussetzung. Bei Fragen hierzu
können Sie sich auch direkt an das Liegenschaftsamt der Stadt,
Tel: 0721/133 6273 wenden.
Sanierungsgenehmigung u.a. bei
Bauanträgen
Ebenso ist bei Vorgängen und Vorhaben, die die Errichtung,
Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder auch
die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) betreffen, im
Rahmen des Bauantragverfahrens eine sanierungsrechtliche
Genehmigung nach §§ 145 Baugesetzbuch erforderlich.
Zuschüsse
Bei umfassenden, zuvor abgestimmten und vereinbarten Gebäudemodernisierungen/-erneuerungen können gegebenenfalls auch Förderzuschüsse bis maximal 35% der förderfähigen Kosten (zumeist aber gedeckelt z.B. bei Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten auf maximal 60.000 €) gewährt werden. Wir empfehlen daher bei allen das Grundstück und/oder das Gebäude betreffenden Maßnahmen um vorherige Kontaktaufnahme mit der Sanierungsstelle; Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe; Telefon: 0721 133-6111; E-Mail: bereich.gs@stpla.karlsruhe.de. Gerne sind wir für Sie unter den genannten Kontaktdaten erreichbar. Sie erhalten hier weitergehende Informationen über die Voraussetzungen einer möglichen Zuschussgewährung oder auch zu allgemeinen Fragen bezüglich der sanierungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse und Vorgaben. Gerne beraten wir Sie bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen auch vor Ort. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass keine Maßnahmen bezuschusst werden können, die bereits begonnen oder gar abgeschlossen sind. Die Förderrichtlinien finden Sie nebenstehend.
Förderrichtlinien
Wichtige Informationen über die Förderfähigkeit.