Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Die Sanierung
Mit der Sanierung des "Dörfle" - der östlichen Innenstadt - wurde in Karlsruhe die damals erste Flächensanierung in der Bundesrepublik nach dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) durchgeführt. Begonnen als "Flächensanierung" haben sich neben baulichen Belangen zunehmend auch Aspekte der Denkmalpflege und des sozialen Lebens ins Blickfeld geschoben. Nun setzte man vermehrt auf Objektsanierung. Die dort gemachten Erfahrungen hielten Einzug in die Gesetzgebung.
Die derzeitige Städtebauförderung ist im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. In Baden-Württemberg gibt es hierfür vier Programme: Einmal das allein durch Landesmittel finanzierte Landessanierungsprogramm (LSP) und zum andern die drei Bund-Länder Programme: Das allgemeine Bund-Länder-Programm (SEP), das Programm Soziale Stadt (SSP) und das Programm Stadtumbau West (SUW). Bei den Bund-Länder-Programmen werden die Bundesfinanzhilfen mit Ländermitteln ergänzt.
In den auf die Sanierung im "Dörfle" folgenden Sanierungsgebieten "SEP Südstadt I und II" sowie "SEP Durlach I und II" sowie in einigen anfangs noch aufgelegten Wohnumfeldprogrammen (WUP) konzentrierte man sich auf die Aufwertung und teilweise Neugestaltung des öffentlichen Raumes sowie die Förderung von (privaten) Modernisierungsmaßnahmen bei Einzelgebäuden. Damit gelang es, die Qualität der Wohnquartiere deutlich zu steigern und sie für verschiedene Bevölkerungsgruppen wieder attraktiv zu machen.
Im Rahmen der Sanierung "LSP Weststadt" setzte die Stadt Karlsruhe aufgrund kontroverser Diskussionen in der Bevölkerung von Anfang an verstärkt auf die Einbindung der Eigentümer/innen und Bewohner/innen aber auch der Gewerbetreibenden. Seit den nachfolgenden Sanierungsgebieten "LSP Oststadt Nordost", "SEP City West" wie auch "SSP Oststadt West" werden Sanierungsverfahren in der Anfangsphase stets von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet. Dafür stehen jeweils in der Regel externe Moderatoren/Moderatorinnen zur Verfügung.
Seit Mitte der 90er Jahre wurde immer deutlicher, dass sanierungsbedürftige Quartiere auch von einer sozialen und wirtschaftlichen Instabilität gekennzeichnet sind, der man mit den herkömmlichen Sanierungsprogrammen nur unzureichend entgegenwirken kann. Daher wurde das bundesweite Programm für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Programm Soziale Stadt (SSP) - ins Leben gerufen; die vorhandenen Mängel sollen ganzheitlich angegangen werden. Die Sanierungsgebiete "SSP Oststadt-West", "SSP Innenstadt-West", "SSP Mühlburg" und "SSP Rintheimer Feld" werden mit diesem Programm gefördert. Wichtiger Zusatzaspekt bei diesen Verfahren ist die Möglichkeit der Förderung sozialer Mikroprojekte aus anderen Programmen (z. B. "STÄRKEN vor Ort").
In den Städten der alten Bundesländer zeichnet sich darüber hinaus auch immer deutlicher ein Wandel der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur ab. Verluste an Unternehmen, Arbeitsplätzen und Einwohnern stellen die Kommunen vor die Herausforderung, sich an den demografischen und wirtschaftlichen Wandel anzupassen. Seit 2004 gibt es deshalb das Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau-West" (SUW). Erstes Sanierungsgebiet nach diesem Programm in Karlsruhe ist der Bereich "SUW Alter Schlachthof".
Die Aufgaben bei einer Sanierung verteilen sich auf viele
städtische Ämter: die Federführung für das
Gesamtverfahren sowie die Beratung bei der Sanierung
von Einzelobjekten übernimmt das
Stadtplanungsamt, das
Beteiligungsverfahren zu Beginn eines
Sanierungsprogramms mit all seinen
Veranstaltungen betreut das Amt für
Stadtentwicklung.
Die Aufgaben der Stadtplanung konzentrieren sich
bei der Sanierung in erster Linie auf folgende
Schwerpunkte:
- die Erarbeitung der vorbereitenden
Untersuchung mit
-
- einer flächendeckenden und
grundstücksscharfen Bestandserhebung
sowie
- der Abfrage von Belangen sowohl der Grundstückseigentümer/innen, der Bewohner/innen als auch der Gewerbetreibenden sowie wichtiger Multiplikator/innen
- einer flächendeckenden und
grundstücksscharfen Bestandserhebung
sowie
- die Begleitung des Beteiligungsprozesses mit Beratung aufgrund der städtebaulichen Fachkompetenz
- die Entwicklung von städtebaulichen Fachplänen von der ersten Skizze bis hin zur abgestimmten Detailplanung
- die Vorstellung der Einzelmaßnahmen in den politischen Gremien als Baustein zu deren Überführung in die gesamtstädtische Planung und
- Beratung zu Einzelvorhaben sowie deren Fassadengestaltung oder Farbgebung insbesondere auch bei denkmalgeschützten oder erhaltenswerten Gebäuden während des kompletten Verfahrens.
Bei Fragen wenden Sie sich an
Stadtplanungsamt
Bereich Generalplanung und Stadtsanierung
Telefon 0721 133-6111
Telefax 0721 133-6109
E-Mail:
bereich.gs@stpla.karlsruhe.de