Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Steuerungskonzept Vergnügungsstätten
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Stadtplanungsamt
Bereich Generalplanung und Stadtsanierung
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Unter Vergnügungsstätten werden gewerbliche Nutzungsarten verstanden, "die sich […] unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel- und/oder Gesellschaftstriebs einer gewinnbringenden Freizeitunterhaltung widmen." Beispiele hierfür sind Spielhallen, Wettbüros und Stripclubs, aber auch Diskotheken und Multiplex-Kinos.
Vergnügungsstätten gemein ist, dass sie bei typisierender Betrachtung in der Regel negative Auswirkungen auf den Städtebau haben. Bei Spielhallen und Wettbüros beispielsweise fallen häufig grell verklebte Schaufenster ins Auge, die sich nicht ins Stadtbild einfügen und die Erdgeschosszone unterbrechen, die eigentlich für Läden und Gastronomie vorgesehen ist. Diskotheken und Multiplex-Kinos verursachen dagegen vor allem Lärmkonflikte mit der umgebenden Wohnnutzung.
Vergnügungsstätten sollen und können nicht völlig aus dem Stadtgebiet verbannt werden. Trading-Down-Effekte, wie sie durch die Häufung von Vergnügungsstätten mit ihren negativ ausstrahlenden Außenwirkungen eintreten können, sollen jedoch unbedingt verhindert werden.
Das Konzept empfiehlt für die gesamte Stadt Karlsruhe die Zu- bzw. Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten. Es entfaltet keine unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung, bei der Aufstellung oder Änderung zukünftiger Bebauungspläne muss es jedoch beachtet werden.