Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)
Mit KAI wird, bei Schaffung oder Änderung eines neuen
höherwertigen Planungsrechts Wohnen, der sozial
geförderte Wohnungsbau initiiert und realisiert. Dazu
werden die Planungsbegünstigten an den entstehenden
Kosten beteiligt.
Das Planungsrecht wird in der Regel durch ein
Bebauungsplanverfahren geschaffen. Die Art und Höhe
der Beteiligung wird zeitgleich mit dem
Bebauungsplanverfahren ermittelt und mittels
städtebaulichem Vertrag zwischen den
Planungsbegünstigten und der Stadt Karlsruhe vereinbart.
Mit KAI werden soziale Aspekte, das Nutzen vorhandener
Potentiale sowie die vorrangige Innenentwicklung im
Zusammenhang einer ökonomischen und ökologischen
Entwicklung gemäß dem Leitbild der Stadt Karlsruhe
gefördert.
Im städtebaulichem Vertrag werden die Festsetzungen
KAI konkret aufgeführt. Hierzu zählen die für den
geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellenden
Wohnflächen, die von den Planungsbegünstigten zu
übernehmenden Planungs-, Erschließungs- und
Infrastrukturkosten sowie die Anerkennung einer Bau-
und Bereitstellungspflicht.
Das KAI-Verfahren ist mit der Bereitstellung der
Wohnflächen an die Berechtigten abgeschlossen.