Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
In einer gebührenpflichtigen Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden Vergleichsfälle, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt direkt oder indirekt vergleichbar sind, herangezogen. Hierfür hat der Gutachterausschuss in der Kaufpreissammlung auf dem freien Grundstücksmarkt in Karlsruhe veräußerte Grundstücke bzw. Eigentumswohnungen mit ihren wesentlichen Daten gespeichert.
Unbebaute Grundstücke
Tel. +49 721 133-3090
Bebaute Grundstücke / Eigentumswohnungen
Tel. +49 721 133-3080
Schriftliche Anträge an
Stadt Karlsruhe
Grundstücksbewertungsstelle und Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses
Karl-Friedrich-Straße 14-18
76133 Karlsruhe
Tel. +49 721 133-3092
Fax +49 721 133-3093
E-Mail gga@karlsruhe.de
Gutachterausschussverordnung (Auszug)
§ 13 Auskünfte aus der
Kaufpreissammlung
(1) Auf schriftlichen Antrag sind Auskünfte aus der
Kaufpreissammlung zu erteilen, soweit
1. der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der
Kenntnis der Daten glaubhaft macht,
2. überwiegend schutzwürdige Interessen des Betroffenen
nicht entgegen stehen und
3. eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet
erscheint.
Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses und der
sachgerechten Verwendung der Daten ist regelmäßig
auszugehen, wenn die Auskunft von einer mit der
Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten befassten Behörde oder von einem öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine
Wertermittlung beantragt wird. Der Name und die
Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigten
Personen dürfen nicht mitgeteilt werden.
(2) Die im Rahmen von Auskünften übermittelten Daten
dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen
Erfüllung sie erteilt worden sind.
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (PDF, 183 KB)