Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Gebühren
Gebührenverzeichnis zu der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen.
Gutachten
Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses
und der Grundstücksbewertungsstelle
Gebührensatzung (PDF, 68 KB)
Zunächst sind für Auszüge aus den im Internet eingestellten Informationen des Gutachterausschusses keine Gebühren zu entrichten. Auf eine spätere Gebührenpflicht wird rechtzeitig im Internet-Angebot des Gutachterausschusses hingewiesen.
Unabhängig hiervon werden von der Geschäftsstelle für
Bodenrichtwert-Auskünfte, gebundene Fertigungen des
Grundstücksmarktberichtes und Auskünfte aus der
Kaufpreissammlung Gebühren auf Grundlage der Satzung
der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren erhoben.
Für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert
von bebauten und unbebauten Grundstücken
(einschließlich Eigentumswohnungen) sowie Rechten
an Grundstücken entstehen gleichfalls Gebühren nach
Maßgabe der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung
von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des
Gutachterausschusses und der
Grundstücksbewertungsstelle.
Werden Gutachten nach § 1 Abs. 2 der Satzung dem Gericht
oder dem Staatsanwalt zu Beweiszwecken erstattet,
bestimmt sich die Entschädigung des
Gutachterausschusses nach den Vorschriften des
Bundesgesetzes über die Entschädigung von Zeugen
und Sachverständigen.
Übersicht
Die nachfolgenden Gebührenangaben dienen (insbesondere für
Gutachten) lediglich der groben Orientierung, sie sind nicht
umfassend und auch nicht auf den Einzelfall bezogen.
Rechtsansprüche können folglich davon nicht abgeleitet werden.
Nähere Auskünfte erteilt gerne die Geschäftsstelle.
Bodenrichtwert-Auskunft
Je Flurstück 25,00 Euro
Grundstücksmarktbericht
Fertigung je Exemplar 50,00 Euro (gebunden) und
40,00 Euro (pdf-Datei)
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Gebühren je Auskunft betragen als Grundgebühr für
|
114,00 Euro |
|
152,00 Euro |
|
152,00 Euro |
|
190,00 Euro |
|
266,00 Euro |
|
342,00 Euro |
Für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle je weitere angefangene
10 Vergleichsfälle wird ein Zuschlag von 10 % erhoben.
Gutachten
Bei der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von
bebauten und unbebauten Grundstücken (einschließlich
Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken bestimmt sich
die Gebühr aus dem Verkehrswert nach Abschluss der
Wertermittlung. Wertminderungen durch Altlasten, Baumängel,
Bauschäden und sonstige wertbeeinflussende Umstände bleiben bei
der Gebührenbemessung unberücksichtigt.
Verursacht die Bewertung von Rechten einen zusätzlichen Aufwand,
so erhöht sich die ermittelte Gebühr mehraufwandsabhängig um 10
bis 100 %.
Bei zusätzlichem Aufwand (z.B. umfangreiche bzw. schwierige
Ermittlung von Wertermittlungsmerkmalen oder -faktoren, örtliche
Aufmessung/Aufnahme der baulichen Anlagen einschließlich
Berechnungen, Ermittlung von Abbruchkosten) erhöht sich die
Gebühr mehraufwandsabhängig um 10 % bis 100 %. Üblicherweise
ergibt sich zumindest ein Zuschlag von 20 % bis 40 %.
Soweit die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuerpflichtig
sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
Beispiele zur Gebührenberechnung
Grundalge Gebührensatzung vom 19.3.1991 in der Fassung vom
15.12.2009
Verkehrswertgutachten über ein bebautes
Grundstück
Ermittelter Verkehrswert (= maßgeblicher Wert) |
383.000 Euro | |
Gebühr | 1.980,00 Euro | |
Zuschlag für Staffelmiete (schwierige Ermittlung eines Merkmals), umfangreiche Teilnahme an Besprechungen |
40 % | 792,00 Euro |
>Summe | 2.772,00 Euro | |
Umsatzsteuer | 19 % | 526,68 Euro |
Gesamtgebühr | 3.298,68 Euro |
Verkehrswertgutachten über eine
Eigentumswohnung
Ermittelter Verkehrswert (= maßgeblicher Wert) |
148.000 Euro | |
Gebühr | 1.220,00 Euro | |
Zuschlag für örtliche Aufmessung | 244,00 Euro | |
Summe | 1.464,00 Euro | |
Umsatzsteuer | 19 % | 278,16 Euro |
Gesamtgebühr | 1.742,16 Euro |
Die dargestellten Gebührenberechnungen sind lediglich
beispielhaft zu verstehen, sie können je nach den Gegebenheiten
des Einzelfalles erheblich abweichen. Nähere Auskünfte erteilt
gerne die Geschäftsstelle.