Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte zum Jahresbeginn 2022 ermittelt
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf der Internet-Startseite des Gutachterausschusses!
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche
Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter
Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von
Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und
Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind
die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben
würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Zustand und Struktur der umgebenden gebietstypischen Bebauung
können jedoch insbesondere die Lagemerkmale und damit den
Bodenrichtwert beeinflussen.
Die Bodenrichtwerte sind nach dem Entwicklungszustand gegliedert
und nach der jeweiligen Art und dem Maß der baulichen Nutzung,
dem erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand sowie bei den
Grundstückstypen 10, 15 und 25 nach der Grundstückstiefe
bestimmt (bei BEL und RBL nur Entwicklungszustand und Art der
baulichen Nutzung). Sie beziehen sich auf ein Grundstück mit
definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden
Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe,
Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung,
Immissionen, Erschließungszustand, Flächen oder Maßnahmen zum
Ausgleich im Sinne § 1a, Abs. 3 Baugesetzbuch bewirken i.d.R.
Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Dies gilt
auch für öffentliche Maßnahmen wie Straßen- und Bahnflächen, wo
sich ortsüblich besondere Teilmärkte gebildet haben. Insofern
sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert
oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall
eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.
Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sog. Altlasten (z.
B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene
Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis,
nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert
vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht
berücksichtigt.
In Sanierungsgebieten verstehen sich die Bodenrichtwerte nach
dem Zustand der Grundstücke ohne Aussicht auf eine
Sanierung.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche
hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B.
Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den
Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben
nicht abgeleitet werden. Insbesondere für die
Entwicklungszustände BEL und RBL wird darauf hingewiesen, dass
keine parzellenscharfe bzw. verbindliche Aussage getroffen
werden kann.
Veröffentlichung
- Bodenrichtwerte für das Jahr 2020 am 02. Juli 2021
- Bodenrichtwerte für das Jahr 2018 am 12. Juli 2019
- Bodenrichtwerte für das Jahr 2017* am 20. April 2018
- Bodenrichtwerte für das Jahr 2016 am 2. Juni 2017
- Bodenrichtwerte für das Jahr 2014 am 26. Juni 2015
* nur für das Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost
Bodenrichtwerte im Internet, Stadt Karlsruhe
Orts- und zeitunabhängig können Bodenrichtwerte für den Bereich
der Stadt Karlsruhe noch kostenfrei abgerufen werden.
Sie können nach Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) oder nach Flurstücksnummer suchen.
BORIS-BW steuerliche Bodenrichtwerte
Zusätzlich können über BORIS-BW die
steuerlichen und städtebaulichen Bodenrichtwerte
von der Stadt Karlsruhe und anderen Gemeinden in
Baden-Württemberg kostenfrei
abgerufen werden.
Hierbei gibt es auch die Möglichkeit sich einen
mehrseitigen PDF-Ausdruck
generieren
zu lassen. Bitte beachten Sie dabei die Nutzungsbedingen von
BORIS-BW.
Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter
www.grundsteuer-bw.de