Karlsruhe: Bebauungsplanung
Bebauungsplan "Kaiserallee/Scheffelstraße/Goethestraße und Schillerstraße“, Weststadt
Worum es geht:
Um den negativen Folgen des Klimawandels entgegen zu wirken und die Wohn- und Aufenthaltsqualität langfristig zu erhalten, soll der Blockinnenbereich des Quartiers dauerhaft als Grünzone gesichert und lediglich die vorhandene Bebauung festgeschrieben werden. Hierfür wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Durchführung einer Umweltprüfung) aufgestellt werden kann.
Bebauungsplanverfahren:
Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte sowie die
Öffentlichkeit sollen hiermit von den Planungsabsichten der
Stadt unterrichtet werden.
In der Zeit vom 4. August bis 29. August
2014 bot das Stadtplanungsamt die Möglichkeit,
die Planunterlagen einzusehen.
Die vom Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in einer öffentlichen Veranstaltung am, Mittwoch 28. Oktober 2015, um 17 Uhr, im Veranstaltungssaal des Internationalen Begegnungszentrums, Kaiserallee 12 d, 76135 Karlsruhe.
Um die Planung für die Zeit des Bebauungsplanverfahrens zu sichern, erließ der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Mai 2019 für das Gebiet eine Veränderungssperre.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 7. Juni 2019 ist die Veränderungssperre nun in Kraft getreten. (Text der Bekanntmachung siehe rechts.)
Um die Planung für die Zeit des Bebauungsplanverfahrens weiterhin zu sichern, erließ der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Mai 2020 für das Gebiet eine Verlängerung der Veränderungssperre.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juni 2020 ist die Verlängerung der Veränderungssperre nun in Kraft getreten. (Text der Bekanntmachung siehe rechts.)
Um die Planung für die Zeit des Bebauungsplanverfahrens weiterhin zu sichern, erließ der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. April 2022 für das Gebiet eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 20. Mai 2022 ist die Verlängerung der Veränderungssperre nun in Kraft getreten. (Text der Bekanntmachung siehe rechts.)
Kontakt:
Stadtplanungsamt
Telefon 0721 133-6101
Telefax 0721 133-6109
E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de
Aktuell:
Die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre tritt
am 20. Mai 2022 in Kraft
Lage im Stadtgebiet
Luftbild
Datenschutzinformation (PDF, 93 KB)
Bekanntmachungstext Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 35 KB)
Bekanntmachungstext Inkrafttreten (PDF, 600 KB)
Verlängerung Veränderungssperre (PDF, 36 KB)
Bekanntmachungstext Verlängerung Veränderungssperre (PDF, 625 KB)
Bekanntmachung nochmalige Verlängerung Veränderungssperre (PDF, 1.31 MB)
Bekanntmachung nochmalige Verlängerung Veränderungssperre (PDF)
Planunterlagen (unverbindliche Darstellung)