Karlsruhe: Bauordnung
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWaermeG) für Altbauten
Das EWärmeG ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen.
Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015
Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2008
Zeigt das solare Potentzial ihres Daches
Zukunft Altbau ist die unabhängige und neutrale Marketing- und Informationskampagne des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg zu allen Fragen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 08000/12 33 33 berät Sie "Zukunft Altbau" gerne neutral und unabhängig zu allen Fragen der energetischen Gebäudemodernisierung und den aktuellen Fördermitteln und sendet Ihnen Informationsmaterial zu.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes
Das EEWärmeG gilt für alle Neubauten ab 1.1.2009 und verpflichtet die Bauherrin und den Bauherrn eines neuen Gebäudes, seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken (Ersatzmaßnahmen sind möglich).
Zum 1.11.2020 tritt das GEG in Kraft.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.
Förderberatung
Das Land Baden-Württemberg, der Bund und die Europäische Union unterstützen durch staatliche Hilfen Maßnahmen zur rationellen Energienutzung und zum Einsatz erneuerbarer Energien dort, wo die Marktkräfte allein nicht ausreichend wirken.
Viele Städte und Gemeinden unterstützen das Vorhaben durch Projekte und Förderprogramme.
Fördermöglichkeiten beim Klimaschutz