Karlsruhe: Bauordnung
Gefährdungen der Standsicherheit von Konstruktionen aus harnstoffharzverklebten Holzbauteilen bestimmter Bauweisen
Nach dem tragischen Einsturz der Holzdachkonstruktion der Eissporthalle in Bad Reichenhall wurde die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart von der Bauministerkonferenz der Länder beauftragt zu untersuchen, ob und wenn ja welche besonderen Risiken bei der Verwendung von Holzleimbindern bestehen. Die Untersuchung ist nunmehr abgeschlossen und im Ergebnis wurde festgestellt, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung harnstoffharzverklebter Holzbauteile kein erhöhtes Sicherheitsrisiko vorliegt.
Es wurden allerdings auch Bauweisen ausfindig gemacht, bei denen das Risiko vorliegt, dass unbemerkt der Anwendungsbereich von harnstoffharzverklebten Bauteilen verlassen wurde und damit die Standsicherheit eventuell gefährdet ist.
Gefährdungspotenzial besteht insbesondere bei
folgenden Anlagen:
- Versammlungsstätten für mehr als 5000 Personen
- Bauliche Anlagen mit über 60 m Höhe
- Gebäude und Gebäudeteile mit Stützweiten > 12 m und/oder Auskragungen > 6 m
- Großflächige Überdachungen
- Exponierte Bauteile von Gebäuden
Bei baulichen Anlagen mit verklebten Holzbauteilen sollen deshalb von den Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten umgehend folgende Schritte veranlasst werden:
- In jedem Einzelfall sollte untersucht werden, ob die Holzkonstruktion einer Bauweise mit erhöhtem Gefährdungspotential zuzuordnen ist.
- Falls dies der Fall ist, sind eingehende Untersuchungen sowie gegebenenfalls bauliche und / oder organisatorische Maßnahmen erforderlich.
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Schreiben / Hinweise:
Hinweise zur Untersuchung harnstoffharzverklebter Holzbauteile 2013 (PDF, 95 KB)