Karlsruhe: Bildung und Wissenschaft
Häufige Fragen / Frequently Asked Questions
(English version below)
FAQ - Erstwohnsitzkampagne
- Was brauchst du um dich in Karlsruhe zu anzumelden?
Um in Karlsruhe deine Meldung vorzunehmen, brauchst du eine Wohnungsgeberbescheinigung und deinen Personalausweis oder Reisepass. Die Bescheinigung musst du bei deinem Vermieter anfordern.
- Was berechtigt mich zum Erhalt eines Begrüßungspakets?
Du bist Studierender an einer Hochschule der Stadt Karlsruhe, machst hier deine Ausbildung oder gehst in Karlsruhe zur Berufsschule? Wenn du zu dieser Gruppe gehörst und deinen Erstwohnsitz in Karlsruhe anmeldest, bekommst du das Begrüßungspaket. Das Begrüßungspaket erhalten alle Studierende, Auszubildende, Berufsfachschüler und Berufsfachschülerinnen nur ein Mal.
- Ich habe erst jetzt von der Erstwohnsitzkampagne erfahren und meine Meldung in KA bzw. der Beginn meiner Ausbildung liegt in der Vergangenheit. Gibt es eine Frist, die ich zum Erhalt des Begrüßungspakets beachten muss?
Grundsätzlich gilt: Wenn du immer noch Studierender einer Karlsruher Hochschule oder Auszubildender in einem Betrieb oder Schüler der Berufsfachschule bist, hast du Anspruch auf das Begrüßungspaket. Einzige Regel: du musst mindestens noch ein Jahr wegen der Ausbildung in Karlsruhe sein. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, hast du nach wie vor Anspruch auf das Begrüßungspaket.
- Ich habe schon vor Beginn meines Studiums/meiner Ausbildung/meiner Berufsschulzeit meinen Erstwohnsitz nach Karlsruhe verlegt? Gibt es auch hier eine Frist die ich beachten muss um das Begrüßungspaket zu erhalten?
Wichtig ist: Es muss einen unmittelbaren Bezug zwischen Zuzug und Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums geben. Zwischen Zuzug und Ausbildungsbeginn dürfen deswegen nicht mehr als drei Monate liegen, sonst hast du keinen Anspruch auf das Begrüßungspaket. Wenn du also im März nach Karlsruhe ziehst um im Oktober dein Studium/deine Ausbildung aufzunehmen, erhältst du kein Begrüßungspaket. Wenn du ein Praktikum o.Ä. gemacht hast und nachweisen kannst, dass du deswegen die Frist überschritten hast, hast du Anspruch auf das Paket.
- Wie erhalte ich mein Begrüßungspaket?
Um das Begrüßungspaket zu erhalten, musst du deinen Erstwohnsitz in Karlsruhe anmelden. Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen bitten wir dich, die Anmeldung online vorzunehmen.
Für die Anmeldung benötigst du:
den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, die Vollmacht
für den Fahrradkurier, den ausgefüllten und unterschriebenen
Antrag für das Begrüßungspaket, eine Kopie deines
Personalausweises (oder Reisepass), die
Wohnungsgeberbescheinigung, eine Immatrikulationsbescheinigung
bzw. deinen Ausbildungsvertrag oder deine
Berufsschulbescheinigung.
Alle Unterlagen gesammelt per Mail mit dem Betreff "Antrag Begrüßungspaket" an: buergerdienste@oa.karlsruhe.de
FAQ - First Residency Campaign
- What do you need to relocate to Karlsruhe?
To relocate officially, you just need your landlord's confirmation of residence and your ID or passport. Ask your landlord for the conformation.
- What qualifies me to get the welcome package of the first residency campaign?
You are a student of a university of Karlsruhe, you are doing an apprenticeship or attend vocational school here? If you belong to this group and make Karlsruhe your primary place of residence, you are eligible to get the Welcome Package. The Welcome Packe will only be issued once to every participant of the First Residency Campaign.
- Not until recently I found out about the first residency campaign. I already relocated to Karlsruhe and the start of my studies/apprenticeship lies in the past. Is there a deadline that I have to be aware of to get the Welcome Package?
If you still are a student/apprentice/vocational student, you are eligible to receive the package. The one important thing you have to consider: your studies keep you in Karlsruhe for at least a year to come. If those things apply to your situation, you still get the Welcome Package.
- I relocated to Karlsruhe even before my studies/my apprenticeship/ my time in vocational school began. Is there also a deadline that I have to be aware of to get my Welcome Package?
Important: There has to be an immediate connection between your relocation and the start of your studies/your apprenticeship/your vocational school time. Hence the period between your relocation and the start of your education program must not be longer than 3 months. That means: If you moved to Karlsruhe in March to begin your studies in October you don't qualify for the Welcome Package. If you can prove that the forward deployed relocation had something to do with an internship or the like, you are eligible for the Package.
- How do I receive my Welcome Package?
To receive your welcome package, you must register your primary residence in Karlsruhe. Due to contact restrictions caused by the Corona pandemic, we kindly ask you to register online.