Karlsruhe: Wirtschaftsförderung
Corona-Krise - Informationen für Unternehmen und Beschäftigte
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und die damit verbundenen Maßnahmen hatten und haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Das wirft viele Fragen für Unternehmen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. An dieser Stelle finden Sie Informationen über aktuell verfügbare Hilfs- und Unterstützungsangebote von Bund und Land sowie Ihre Ansprechpartner vor Ort.
Diese Informationen beziehen sich u. a. auf den Zugang zu Kurzarbeitergeld, Informationen rund um Liquiditätssicherung, Bürgschaften, Exportkreditgarantien, Pflicht zum Insolvenzantrag, Branchenbezogene Informationen sowie Informationen für Freiberufler und Selbstständige.
Falls Sie noch weitere Tipps und Informationen haben, teilen Sie uns diese gerne per E-Mail mit. Wir versuchen diese Seite regelmäßig zu aktualisieren. Denn: sharing is Caring!
Themen:
Informationen und Unterstützungsangebote des Bundes und Landes Baden-Württemberg im Überblick
Branchenrelevante Informationen und nützliche Plattformen und Portale
Informationen zu Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für Beschäftigte
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Informationen für Gründer
Informationen und Unterstützungsangebote des Bundes und Landes Baden-Württemberg im Überblick
Antragsfrist der Corona-Hilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe verlängert (22.04.2021)
Die Landesregierung hat die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II bis 30. Juni 2021 verlängert.
Härtefallhilfen und Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns schließen Förderlücke in der Überbrückungshilfe III aus Landesmitteln (19.04.2021)
Die Landesregierung hat den Weg für Härtefallhilfen und die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns geebnet. Damit wird eine wesentliche Förderlücke in der Überbrückungshilfe III aus Landesmitteln geschlossen. Die Härtefallhilfen bieten künftig auch individuelle Unterstützung für diejenigen, die bisher keinen Zugang zu den Programmen haben.
Seit dem 30. März können auch Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften Neustarthilfe erhalten (01.04.2021)
Baden-Württemberg setzt auf die Luca-App (30.03.2021)
Baden-Württemberg setzt gemeinsam mit anderen Ländern auf die Luca-App. Sie soll dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion einfacher nachvollziehen.
Intensivberatungen für den Einzelhandel (30.03.2021)
Im Rahmen des Dialogprojekts "Handel 2030" fördert das Land einzelbetriebliche Intensivberatungen für den Einzelhandel mit zwei Millionen Euro. So soll die digitale Transformation der Branche vorangebracht und ihre Wettbewerbsfähigkeit über die Pandemie hinaus nachhaltig gestärkt werden.
Bundesweiter Ausfallfonds für Film- und Fernsehproduktionen (17.03.2021)
Das Land beteiligt sich mit fünf Millionen Euro am bundesweiten Ausfallfonds für Film- und Fernsehproduktionen. Neben Kinofilmen und High-End-Serienproduktionen sind auch TV- und Streamingproduktionen aus dem Land gegen finanzielle Ausfälle abgesichert.
Stundungen für von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe verlängert (17.03.2021)
Die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen werden bis 30. Juni zu verlängert.
Aussetzung der Tilgungszuschüsse in der Tourismusfinanzierung Plus (11.03.2021)
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die zusätzlichen Fördermittel für den Tilgungszuschuss leider ausgeschöpft. Daher kann die L-Bank ab 12.03.2021 nur noch Darlehen ohne Tilgungszuschuss vergeben.
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe - Antragsfrist auf 28. April 2021 verlängert (11.02.2021)
Am 9. Februar 2021 hat die Landesregierung beschlossen, die Stabilisierungshilfe als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 fortzuführen. Die aktualisierten Antragsformulare werden zum Beginn der Antragstellung voraussichtlich im Laufe der Kalenderwoche 8 zur Verfügung gestellt..
Überbrückungshilfe III sowie darin enthaltene "Neustarthilfe" für Soloselbstständige / Freiberufler können ab sofort beantragt werden - Antragsfrist endet am 31. August 2021 (11.02.2021)
Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Steuerliche Änderungen 2021: Hilfe für Beschäftigte und Unternehmen (02.02.2021)
Homeoffice steuerlich absetzbar, Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld, Corona-Bonus für Beschäftigte uvm.
Reguläre Auszahlung der Dezemberhilfe beginnt (02.02.2021)
Ab sofort können auch die Dezemberhilfen vollständig fließen. "Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember - die Dezemberhilfen - stehen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Neues Förderprogramm für Gastronomie und Tourismus: "Tourismusfinanzierung Plus" der L-Bank (26.01.2021)
"Tourismusfinanzierung Plus" ist Teil des "Stabilisierungsprogramms für die Leitökonomie Tourismus" und soll die Investitionskraft des Gastgewerbes und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg langfristig stärken.
Startschuss für "Invest BW" - Land will gezielt in Zukunftstechnologien investieren und den Mittelstand unterstützen (19.01.2021)
Unternehmen können ab sofort Anträge für das branchenoffene Innovations- und Investitionsprogramm "Invest BW" stellen. Ziel ist es, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land zu halten. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage "Zukunftsland BW - Stärker aus der Krise" bereit.
Frist für Antragstellung "November-/Dezemberhilfe" bis 30. April 2021 verlängert (18.01.2021)
Frist für Antragsstellung für "Überbrückungshilfe II" bis 31. März 2021 verlängert (18.01.2021)
Land weitet "Tilgungszuschuss Corona" für Schausteller, Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe aus (14.01.2021)
Der Tilgungszuschuss kann noch bis zum 24. Februar 2021 beantragt werden. Das Landeskabinett hat die Ausweitung des "Tilgungszuschuss Corona" für die genannten Gewerbe beschlossen. Künftig gibt es den Tilgungszuschuss auch für bewährte und am Markt etablierte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing. Finanzdienstleistungsinstitute können die Tilgungsrate ab jetzt ebenfalls bescheinigen.
Weitere Informationen des Landes
Online-Portal der IHK zur Antragstellung
Beratungsgutschein zur Transformation der Automobilwirtschaft (11.01.2021)
Mit dem "Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft BW" hilft das Land kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei, sich mit externer Unterstützung strategisch neu auszurichten und den Betrieb auf zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen umzustellen. Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kraftfahrzeugsgewerbes in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeitern. Gefördert wird eine strategische Beratung durch einen seitens "Transformationswissen BW" gelisteten Berater in zahlreichen Themenfeldern von Geschäftsmodell- und Produktentwicklung über Digitalisierungsmaßnahmen bis hin zu Qualifizierung und Weiterbildung.
Beteiligungsfonds Baden-Württemberg geht an den Start (21.12.2020)
Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung aus dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg stellen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Sie können von dem Beteiligungsfonds zeitlich begrenzt Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten und so ihre wirtschaftliche Lage konsolidieren.
Informationen zu Novemberhilfe / Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III auf einen Blick (21.12.2020)
Novemberhilfe / Dezemberhilfe unterstützt die von den temporären Schließungen direkt, indirekt und mittelbar betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden.
Corona-Hilfen der Bundesregierung (21.12.2020)
Auf dieser Website können Sie sich über die Überbrückungshilfe II und die Corona-Novemberhilfe informieren und Antrage einreichen. Auch zu den weiteren Corona-Unterstützungen sind Informationen zu finden.
Land weitet Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups aus (16.12.2020)
Die Landesregierung weitet die Corona-Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups aus. Das Hilfsprogramm "Start-up BW Pro-Tect" für Start-ups und die Krisenberatung Corona werden verlängert und aufgestockt. Auch der "Liquiditätskredit Plus" wird verlängert:
„Start-up BW Pro-Tect“ wird verlängert und aufgestockt
Krisenberatung Corona wird verlängert und aufgestockt
Auch die Krisenberatung Corona wird bis 30. Juni 2021 verlängert und um weitere 1,8 Millionen Euro aufgestockt. "Kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe benötigen weiterhin Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Krise.
- „Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert
Das Kabinett hat zudem der Verlängerung des "Liquiditätskredit Plus" bis zum 30. Juni 2021 zugestimmt. Das Wirtschaftsministerium und die L-Bank bieten somit über die Jahreswende hinaus ihren Liquiditätskredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss an.
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe - Antragsfrist wurde vom 15. Dezember auf den 31. Dezember 2020 verlängert (14.12.2020)
Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung, die sich an der Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass im Betrieb orientiert.
Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe und das Mezzanine-Beteiligungsprogramm bis 24. Februar 2021 verlängert (09.12.2020)
Insgesamt stehen Landesmittel in Höhe von 92 Millionen Euro für das Förderprogramm Tilgungszuschuss zur Verfügung.
36 Millionen Euro für die Stabilisierung des Tourismus (18.11.2020)
Zusätzlich zu den auf Bundes- und Landesebene bereits auf den Weg gebrachten Soforthilfeprogrammen hat die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Stabilisierung und zukunftsfähigen Ausrichtung der Tourismusbranche in Baden-Württemberg beschlossen.
Mezzanine-Beteiligungsprogramm zur Unterstützung junger und mittlerer Unternehmen startet (14.09.2020)
Das Wirtschaftsministerium startet in Zusammenarbeit mit der L-Bank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ein weiteres Förderangebot - das Mezzanine-Beteiligungsprogramm -, mit dem vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen mit typisch stillen Beteiligungen unterstützt werden sollen. Anträge können ab 14. September bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft gestellt werden. "Start-ups und kleine Unternehmen waren von den Einschränkungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Mit den wie Eigenkapital wirkenden Hilfen des Mezzanine-Beteiligungsprogramms schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten für Unternehmen, die Finanzierung in der Krise sicherzustellen", erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Meldung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
Weitere Informationen auf der Seite der L-Bank
Rund 1,4 Millionen Euro für Beratungen mittelständischer Unternehmen (31.08.2020)
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau setzt die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks und für Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel auch in diesem Jahr fort. Diesmal ergänzt um eine Krisenberatung Corona.
Rettungsschirm Carsharing startet (29.07.2020)
Das Land stellt 3,8 Millionen Euro Stabilisierungshilfe für Carsharing-Anbieter bereit, um die Standorte in kleineren Städten und Gemeinden zu erhalten. Ab sofort können Carsharing-Anbieter, die im Zuge der Corona-Pandemie massive Umsatzeinbußen erlitten haben, über den Bundesverband Carsharing Erhaltungsprämien für einen Teil ihrer Fahrzeugflotte beantragen. Die Erhaltungsprämie beträgt 4.000 Euro pro gefördertem Fahrzeug.
Beteiligungsfonds soll Unternehmen stärken (29.07.2020)
Um das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen während der Corona-Krise zu stärken, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines baden-württembergischen Beteiligungsfonds beschlossen.
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen gestartet (10.07.2020)
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten. Am 8. Juli startet die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. Ab dem 10. Juli können von ihnen online Anträge gestellt werden. Auszahlungen können bereits im Juli erfolgen. Spätestmögliches Datum für einen Antrag ist der 31. August 2020.
Bund beschließt steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte
Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen. Am 28. Mai hat der Bundestag das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet und damit ein weiteres Paket auf den Weg gebracht. Es sieht unter anderem eine befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 % vor, damit Gastronomiebetriebe die Krise gut überstehen.
15 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Zivilgesellschaft
Das Land unterstützt gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, mit bis zu 15 Millionen Euro. Betroffene Vereine oder Organisation erhalten einmalig maximal 12.000 Euro.
Konjunkturpaket: Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR
Die Bundesregierung unterstützt mit einem umfangreichen Rettungs- und Zukunftsprogramm den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland.
Neues Programm zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen: Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit der L-Bank (26.05.2020)
Der Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit ergänzt die bestehenden KfW-Sonderprogramme. Er richtet sich zum einen an kleine und junge Unternehmen, die nicht vom KfW-Schnellkredit umfasst sind, und zum anderen an den industriellen Mittelstand mit bis zu 500 Mitarbeitern.
Antrag auf Entschädigung bei Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort möglich
Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz können ab sofort über ein Online-Portal eingereicht werden. Damit sollen die Gesundheitsämter entlastet werden, die derzeit aufgrund der Corona-Pandemie außerordentlich stark gefordert sind.
1,5 Milliarden Euro für weitere Corona-Hilfen (vom 20.05.2020)
Um Existenzen zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und die Strukturen in Baden-Württemberg zu erhalten, hat sich die Haushaltskommission auf ein zweites großes Hilfspaket im Umfang von 1,5 Milliarden Euro geeinigt.
"Krisenberatung Corona" für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler
Ab 15. Mai können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bei einem der vier branchenorientierten Beratungsdienste informieren und je nach Bedarf die kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten
Kontaktstelle für die Sicherung von Lieferketten eingerichtet
Mit einer Kontaktstelle für die Sicherung von Lieferketten unterstützen das Wirtschaftsministerium und die Industrie- und Handelskammern im Land Unternehmen bei Lieferketten-Problemen mit Blick auf die Corona-Krise.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice (20.03.2020)
Kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen.
Beantragung von Kurzarbeitergeld und Hintergrundinformationen zur Neuregelung
Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben ein umfassendes Maßnahmenpaket "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen" vorgelegt. Dazu zählt auch die Erleichterungen beim Bezug des Kurzarbeitergeldes. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. März 2020.
Wichtig ist, dass betroffene Unternehmen Kurzarbeit bei ihrer
zuständigen Agentur für Arbeit direkt anzeigen.
Kostenfreien Arbeitgeber-Service-Telefon: 0800 4555520,
erreichbar von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Online: Corona-Virus Info der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
Hier gibt es alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Diese Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturellen Ursachen entstehen
Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
Infos für Arbeitnehmer zu Kurzarbeitergeld
Merkblatt für Arbeitnehmer zu Kurzarbeitergeld (PDF)
Hintergrundinformation zur Neuregelung des Kurzarbeitergeldes:
Folgende Erleichterungen wurden beschlossen:
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. (07.04.2020)
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chancen der Unternehmen deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Die KfW arbeitet mit Hochdruck daran, dass die Unternehmen den KfW-Schnellkredit schon bald beantragen können.
KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft startet (23.03.2020)
Erweiterte Hilfen für die Wirtschaft. Anträge ab sofort möglich.
Risikoübernahme durch KfW bis zu 90 Prozent sowie Zinssenkungen.
Gilt auch für Selbständige und Freiberufler.
Anträge können ab sofort über die Hausbank gestellt werden.
Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und
unbürokratische Antragsbearbeitung soll sichergestellt werden.
Weitere Informationen auf der KfW-Webpage
Ein Faktenblatt "KfW Sonderprogramm 2020"
Weitere Programme der KfW
für Unternehmen die länger als fünf Jahre am Markt sind
KfW-Kredite für junge Unternehmen
die weniger als fünf Jahre am Markt sind: ERP-Gründerkredit - Universell
Finanzielle Unterstützungsangebote des Landes Baden-Württemberg
Die Programme der L-Bank und der Bürgschaftsbanken können jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden, auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen. Ziel ist es, dass die Förderinstitute die durch die Corona-Krise bedingten Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig bearbeiten
Programmangebot der L-Bank bei abflauender Konjunktur und Krisensituationen
Kreditbürgschaften der Bürgschaftsbanken Baden-Württemberg
Wenn Ihre Bank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, Ihnen einen Kredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbanken bis zu 80 Prozent des Risikos übernehmen. Bürgschaften für Betriebsmittel können über die Hausbanken zur Verfügung gestellt werden.
Exportkreditgarantien
Informationen zur Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland
Bei entfallenen Forderungen und Zahlungsverzögerungen können Sie sich an die Euler Hermes AG unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 040 883 49000 oder per Mail wenden.
Steuerstundung: Vereinfachtes Verfahren für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
Um die Liquidität zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Auf die üblichen Stundungszinsen wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist. Diese steuerlichen Erleichterungen sollen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewährt werden.
Weiterführende Informationen des Bundesfinanzministeriums
Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt (zu finden unter Ansprechpartner vor Ort). Nutzen Sie hierzu das vereinfachte Antragsformular.
Vereinfachtes Formular des Finanzamtes (PDF)
Die vereinfachte Stundungsregelung gilt nicht für Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer können nicht gestundet werden.
Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt - Gesetzliche Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis 30. September 2020.
Mit der jetzt erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht treten die Vorschriften zur Aussetzung der
Insolvenzantragspflichten in Kraft.
Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der
Insolvenzgrund auf die Auswirkungen der Corona-Epidemie
zurückzuführen ist und dass begründete Aussichten auf Sanierung
bestehen, weil bereits öffentlicher Hilfen beantragt
beziehungsweise ernsthafte Finanzierungs- oder
Sanierungsverhandlungen geführt wurden.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Branchenrelevante Informationen und nützliche Plattformen und Portale
Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung und zu den Verordnungen für einzelne Branchen (Stand 01.09.2020)
Für Tourismus, Hotel und Gaststätten
DEHOGA Baden-Württemberg: Wichtige Infos für das Gastgewerbe
Informationen des Deutschen Tourismusverbands
Corona-Navigator des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes
Für Industrie und Handel
Einschränkung von Lieferketten in manchen Bereichen wirken sich zum Teil auf Unternehmen aus. Die Nahversorgung ist sichergestellt.
DIHK – das sollten deutsche Unternehmen jetzt wissen
Handelsverband Deutschland – Wichtige Informationen
Wichtige Informationen zum Thema Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Für das Handwerk
Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
Informationen des Baden-Württembergischen Handwerkstag e.V.
Informationen für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 23. März 2020 die Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Hier finden Sie Informationen:
- für Unternehmen: z.B. zu den Themen Saisonarbeitskräfte, Leiharbeit, flexible Arbeitszeit und zur Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Hier können zur Akquise von Arbeitskräften auch die Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung der örtliche Arbeitsagentur genutzt werden.
- für Arbeitnehmer und an Arbeit Interessierte: rund um Zuverdienstregelungen für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeiter sind und bereit sind in der Landwirtschaft als Saisonarbeitskraft zu arbeiten sowie zur Aufhebung der Zuverdienstgrenze für Vorruheständler aus der Landwirtschaft.
Alle Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Bringt Menschen zusammen: Portal "Das Land hilft"
Portal von Maschinenring und dem Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft:
In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die etwa in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten. Andere, wie Studenten, müssen zuhause bleiben. Für all diese Menschen haben wir die Aktion "Das Land hilft" gestartet. Es soll Menschen die arbeiten wollen, darüber informieren wo es etwas zu tun gibt.
Für die Kultur- und Kreativwirtschaft
Corona-Beratungshotline für Kreativschaffende
Informationen des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
Informationen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
Aktuelle Informationen des K3-Büros, Büro für Kultur- und Kreativwirtschaft Karlsruhe
Informationen für Kreativwirtschaft in der Corona-Krise auf der Webpage des K³-Büro, Büro für Kultur- und Kreativwirtschaft Karlsruhe
Finanzielle Nothilfe der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GLV)
Über die GVL können Inhaber eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Anträge bitte per E-Mail.
Zahlung von Beiträgen zur Künstlersozialversicherung
Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert.
Das Formular ist hier zu finden (PDF)
Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann über das zuständige Gesundheitsamt eine Entschädigung beantragen. Dies gilt auch Selbstständige und Freiberufler. Grundlage der Berechnung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Zudem können Selbstständige auch für Betriebsausgaben "in angemessenem Umfang" entschädigt werden (Paragraf 56 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz).
Kontakt:
Landratsamt Karlsruhe
Gesundheitsamt
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 93681940
Fax: 0721 93682999
gesundheitsamt@landratsamt-karlsruhe.de
Informationen für Selbstständige und Freiberufler der VGSD
Hilfe für Selbstständige und Kleinstbetriebe in Not: Gemeinnütziges Online-Portal "Die Durchblickmacher" will Zugang zu Zuschüssen vereinfachen.
Speziell um Selbstständige und Kleinstunternehmer zu unterstützen, die sich mit Anträgen für Zuschüsse schwertun, hat sich in der Region eine gemeinnützige Initiative gebildet. Sie will kostenlos zeigen, wie man an Förder- und Zuschusstöpfe von Bund und Land kommt.
Videomagazin coronakanal.de: Mit Videobeiträgen, die Unternehmen in der Krise helfen sollen.
Der coronacanal.de möchte Unternehmen aus dem Mittelstand und allen, die direkt oder indirekt von der Corona-Pandemie betroffen sind dabei unterstützen, die neuen Herausforderungen zu meistern. Gemeinsam mit Experten aus Recht, Wirtschaft und Bildung werden hier regelmäßig Servicevideos zu allen Fragen rund um den Umgang mit der Krise in der Arbeitswelt eingestellt. Behandelt werden u.a. die Themen Kurzarbeitergeld sowie weitere staatliche Förder- und Hilfsangebote und deren Beantragung, generelle Infos wie das Infektionsrisiko minimiert werden kann sowie Tipps und Tricks für das Arbeiten im Homeoffice und vieles mehr.
Coronavirus-Kooperationsbörse - Unternehmen, die Kapazitäten für die unterschiedlichsten Bedarfe bereitstellen können, miteinander vernetzen
Gemeinsam mit der BIOPRO Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Kooperationsbörse eingerichtet, die Angebot und Nachfrage aus der Wirtschaft für die Produktion knapper Güter in der Biotechnologie und Medizintechnik zusammenbringen und Ideen für neue Produkte zur Bekämpfung des Corona-Virus bündeln soll.
Zur Coronavirus-Kooperationsbörse
Plattformen für Vernetzung im Medizin-Sektor
Hier finden Sie weitere Plattformen für die Vernetzung und den Austausch von Unternehmen bezüglich der Sicherstellung der medizinischen Versorgung und für Angebot und Nachfrage von Materialien und Produktionskapazitäten:
Medical Mountains: Corona Drehscheibe
Marktplatz des Verbands der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.
»Logistik hilft« - Neue Plattform der Fraunhofer-Institut IML
Unter dem Motto "Logistik hilft" hat das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML die Pinnwand Logistik-hilft.de ins Leben gerufen. Darauf sollen Firmen, die Kapazitäten wie Mitarbeiter oder Lagerfläche benötigen oder verfügbar haben, unkompliziert und kostenlos zusammen. Auch Privatpersonen können ihre Hilfe anbieten.
»Gemeinsam handeln« - Plattform zum Austausch von Personalressourcen im Handel
Diese Plattform vermittelt zwischen Händlern, die vorübergehend Mitarbeitende suchen und Händlern, die Personalpartnerschaften eingehen oder ihren Mitarbeitenden Alternativen anbieten möchten. Sie bietet außerdem die Möglichkeit, nach logistischen Kapazitäten zu suchen.
Informationen zu Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für Beschäftigte
Welche arbeitsrechtlichen Regelungen greifen in der aktuellen Situation. Darf ich z.B. von zu Hause aus arbeiten? Was ist, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit angeordnet hat?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQs zu Arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus
Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB
DIHK – Checklisten für die verschiedenen Phasen einer Krankheitswelle
Appell der Landesregierung an Arbeitgeber und Beschäftigte
Portal "Das Land hilft"
bringt Arbeitskräfte zusammen
Kooperation von Maschinenring und Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft
In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die etwa in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten. Andere, wie Studenten, müssen zuhause bleiben. Für all diese Menschen haben wir die Aktion "Das Land hilft" gestartet. Es soll Menschen die arbeiten wollen, darüber informieren wo es etwas zu tun gibt.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Telefonnummer vor Ort: 0721 823 2222
Faxnummer vor Ort: 0721 823 2000
Zentrale kostenfreie Telefonnummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555
20
Zentrale kostenfreie Telefonnummer für Arbeitnehmer: 0800 4 5555
00
Telefonsprechzeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Die Agentur für Arbeit informiert unter anderem bei Fragen zum
Kurzarbeitergeld.
Eine persönliche Vorsprache ist derzeit nicht notwendig!
Kontaktformular Arbeitgeber-Service
Handwerkskammer Karlsruhe
Die Handwerkskammer Karlsruhe berät Handwerksbetriebe zu rechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen sowie zu betriebswirtschaftlichen Themen und finanziellen Förderhilfen.
Aktuelle Informationen für Handwerksbetriebe rund um die Corona-Krise
Ab sofort: Hotline für Soforthilfe-Corona des Landes: 0721 1600 333
Soforthilfe des Landes: Wie und wo Sie sie beantragen können
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Informationen über allgemeine Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen bietet die zentrale IHK Corona-Hotline unter der Telefonnummer 0721 174 200, die von 8 bis 16 Uhr erreichbar ist.
Zudem ist die IHK auch unter der Telefonnummer 0721 174 0 oder der E-Mail zu erreichen.
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit Corona auf der IHK-Website
zu IHK-Prüfungen, den Veränderungen im Auslandsgeschäft, zu Fragen des Arbeitsrechts sowie zu den finanziellen Hilfen im Land und im Bund
Ab sofort: Hotline für Soforthilfe des Landes: 0721 174
111
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Samstag von 8 bis 14 Uhr
Finanzamt Karlsruhe
Zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern sind die Finanzämter für Besucher geschlossen. Sie können jetzt telefonisch oder online über ein Online-Kontaktformular oder telefonisch kontaktiert werden.
Vereinfachtes Formular des Finanzamtes (PDF)
Online-Kontaktformular Finanzamt Karlsruhe
Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Informationen zum öffentlichen Personennahverkehr
Informationen für Gründer
Wirtschaftsministerium unterstützt Start-ups in der Corona-Krise mit dem Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect"
"Start-up BW Pro-Tect" ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung "Start-up BW Pre-Seed" auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet haben. Sie wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen.
Gründungsberatung Karlsruher EXI Gründungsgutschein 2.0 geht weiter
Um Gründungsvorhaben weiter zu unterstützen können EXI Gründungsberatungstermine per Telefon oder Video Call wahrgenommen werden. Voraussetzung ist ein vereinbarter Termin.
Informationen für Gründer bietet auch das Cyberforum
Start-up BW – Portal des Landes Baden-Württemberg rund um Gründung
Das Hilfsprogramm "Start-up BW Pro-Tect" für krisengeschüttelte Start-ups wird bis 30. Juni 2021 verlängert und zudem um fünf Millionen Euro aufgestockt. Damit stehen für das Programm nun insgesamt 30 Millionen Euro an Landesmitteln bereit.