Karlsruhe: Stadtgeschichte
Blick in die Geschichte Nr. 91 vom 24. Juni 2011: Biographie Karl Hafner
Im Zuge der NS-Machtergreifung hatte Gauleiter Wagner am 9. März 1933 selbstherrlich die Geschäfte der badischen Regierung übernommen. Schon nach wenigen Tagen ordnete er die Beurlaubung oder Entlassung von politisch unliebsamen Beamten an. Zu den Betroffenen aus dem Bereich der Justiz gehörte der Karlsruher Generalstaatsanwalt Dr. Hafner.
Geboren war Karl Hafner am 17. August 1878 in Engen im Hegau. Volksschule und Gymnasium besuchte er in Donaueschingen, studierte sodann Rechtswissenschaft. Im Jahre 1902 wurde er an der Universität Heidelberg promoviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen war er als Staatsanwalt und Richter tätig, zuletzt am Landgericht Karlsruhe. Bald nach Rückkehr aus dem Ersten Weltkrieg hat man ihn als Oberregierungsrat an das Ministerium für Justiz und Unterricht in Karlsruhe versetzt, am 1. April 1924 wurde er zum Generalstaatsanwalt berufen. Dem früheren Staatspräsidenten Hellpach verdanken wir eine treffliche Charakterisierung. Er bezeichnete Hafner als lautere, etwas trockene Juristen- und Beamtennatur, "das klassische Bild des Inquisitors: ellenlang, knochenmager, mit einer wahren Geiernase ausgerüstet - für sein hohes Amt gleichsam wie geboren."
Als aufrechter Demokrat beobachtete Hafner wachsam die Umtriebe der Nationalsozialisten und hielt die Staatsanwälte seines Bezirks zu tatkräftigem Einschreiten an. Sein besonderes Augenmerk galt dem in Philippsburg und in Wiesloch tätigen Amtsgerichtsrat Reinle, der Funktionen in der NS-Partei übernommen hatte und sich obendrein mit antisemitischen Äußerungen hervortat. Zweimal hat ihn Hafner vorgeladen und wegen seiner radikalen politischen Haltung persönlich verwarnt. Da verwundert nicht, dass gleich nach dem Machtwechsel, nämlich im Februar 1933, im NS-Blatt "Der Führer" mit einem gehässigen Artikel gefordert wurde, der Generalstaatsanwalt Dr. Hafner müsse aus seiner wichtigen Stelle entfernt werden. Der zu dieser Zeit noch amtierende Staatspräsident Dr. Schmitt stellte sich vor den angegriffenen Chefankläger. Doch am 13. April 1933 wurde Hafner auf Anordnung des Gauleiters Wagner mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Man darf davon ausgehen, dass der früher gemaßregelte Reinle, soeben erst zum Referenten im Justizministerium befördert, diese Amtsenthebung betrieben hat.
Hafner blieb vorerst in Karlsruhe wohnen, er verfasste Beiträge für juristische Fachzeitschriften. 1938 wurde er in den dauernden Ruhestand versetzt. Aus diesem Anlass meldete sein Nachfolger im Amte dem Berliner Reichsjustizministerium, Hafner sei vor der Machtübernahme ein erklärter Anhänger des Weimarer Systems und ein scharfer Gegner der nationalen Bewegung, insonderheit der NSDAP, gewesen. Er halte es daher nicht für angebracht, dem Pensionär den üblichen Dank für geleistete Dienste auszusprechen. Auf solchen Dank verzichtend ist Hafner nunmehr nach Heidelberg verzogen. Als nach Kriegsende das dortige Landgericht wiedereröffnet wurde, erklärte er sich sogleich bereit mitzuwirken. Im Juni 1945 wurde er im Rang eines Landgerichtsdirektors eingestellt, für die Beförderung zum Vizepräsidenten war er vorgesehen. Er ist indes nach einem Unfall und hinzutretender Erkrankung bereits am 19. Dezember 1946 in Heidelberg verstorben.
Dr. Reiner Haehling von Lanzenauer, Jurist und Historiker,
Baden-Baden