Karlsruhe: Kultur
Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich der Laientheater und Volksmusik
nach § 4 Nr. 20a UStG
Weitere Informationen
Stadt Karlsruhe
Kulturamt - Kulturbüro
Rathaus am Marktplatz
Karl-Friedrich-Str. 10
76133 Karlsruhe
Bei Rückfragen zum Thema VOLKSMUSIK wenden Sie sich bitte an
Charlotte Wegen
Tel. 0721 133-4061
Bei Rückfragen zum Thema LAIENTHEATER wenden Sie sich bitte an
Dr. Rolf Fath
Tel. 0721 133-4070
Ensembles im Bereich der Laientheater und der Volksmusik sind nach § 4 Nr. 20 a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie kulturelle Einrichtungen der öffentlichen Hand (Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre).
Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 20 a UStG ist die untere Verwaltungsbehörde. Das heißt für den Stadtbereich Karlsruhe: die Stadt Karlsruhe.
Für die Ausstellung der Bescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Satzung, Tätigkeitsberichte, Referenzen oder andere geeignete Nachweise ab Beginn des beantragten Zeitpunkts (auch rückwirkend möglich).
Achtung
Die von der Stadt Karlsruhe ausgestellte Bescheinigung
gilt nur zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Sie ist
nicht gleichbedeutend mit der Steuerbefreiung; die
Entscheidung darüber obliegt allein den Steuerbehörden.
Hinweis
Für professionelle Einrichtungen und Ensembles ist im Bereich Karlsruhe das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.