Weltweit erklären Städte und Kommunen den Klimanotstand und bekennen sich zur Dringlichkeit des Klimaschutzes. Ziel ist, konkrete Maßnahmen zu beschließen beziehungsweise zu verschärfen. Auch der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat sich mit dem Thema beschäftigt und in seiner Sitzung vom 16. Juli 2019 mehrere Beschlüsse gefasst, die sich – inhaltlich verkürzt – wie folgt zusammenfassen lassen:
Ursprungsantrag zum „Klimanotstand“ (Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019, TOP 49)
Beschlussfassungen zum „Klimanotstand“ (Gemeinderatssitzung vom 16.07.2019, TOP 8)
Bewertung in den Beschlussanträgen
Zur Prüfung der CO2-Relevanz kommunaler Beschlüsse stützt sich die Stadtverwaltung Karlsruhe auf eine Orientierungshilfe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und des Deutschen Städtetags (DST).
Die Einschätzung der CO2-Relevanz übernehmen die Fachämter selbst. Sie prüfen, ob eine Maßnahme CO2 verursacht oder sogar CO2 einspart.
In einem zweiten Schritt bewerten die Expertinnen und Experten, ob der CO2-Ausstoß oder die -Einsparung geringfügig oder erheblich ist. Als geringfügig CO2-relevant gilt eine Maßnahme, wenn dadurch weniger als 100 Tonnen CO2 ausgestoßen oder eingespart werden. Erheblich ist eine Maßnahme dementsprechend, wenn sie mehr als 100 Tonnen CO2 verursacht oder einspart. Zur Veranschaulichung: 100 Tonnen CO2 ist die Menge, die fünf Zwei-Personenhaushalte in einem Jahr emittieren.
Besonderer Wert wird auf die textliche Begründung gelegt, die anschließend an alle Bewertungen zu erfolgen hat. Hier können sowohl genaue Angaben zum Energieverbrauch gemacht werden oder nur eine grobe Abschätzung der Emissionen gegeben werden.
Und man geht noch einen Schritt weiter: Wenn Expertinnen und Experten bei einer Maßnahme mit hohen Emissionen rechnen, müssen sie immer auch eine klimafreundlichere Alternative vorschlagen. Der Gemeinderat muss dann entscheiden, ob er den CO2-Ausstoß in Kauf nimmt oder ob die Alternative geprüft werden soll.
Zukünftig sollen alle Beschlussvorlagen nach diesem Schema standardisiert bewertet und die CO2-Relevanz als zusätzliches Abwägungskriterium ausgewiesen werden.
Beschlussfassung zur Darstellung der Klimarelevanz (Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020, TOP 15)