Für die Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs ist die Kombilösung nach Inbetriebnahme des Stadtbahntunnels gefühlt schon seit gut zwei Jahren abgeschlossen. Doch ein kleiner Baustein des Gesamtpakets steht noch aus und soll im kommenden Jahr umgesetzt werden: Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Haltestelle am westlichen Ende der Kaiserstraße.
Wie Lothar Lorenz von der Karlsruher Schienen-Infrastrukturgesellschaft (KASIG) bei einer Bürgerinformation zum aktuellen Stand des Sanierungsgebiets Innenstadt West in der vergangenen Woche erläuterte, sollen zwischen Hirschstraße und dem Kaiserplatz zwei neue, barrierefrei zugängliche Bahnsteige erstellt werden. Damit einher geht außerdem die komplette Umgestaltung der Kaiserstraße westlich des Europaplatzes, denn auch das Stadtplanungsamt hat hier einiges vor. Als erste am Zug sind aber die KASIG und die Verkehrsbetriebe. „Wir peilen einen Baubeginn für Sommer 2025 an“, sagte Lorenz. Zunächst müssten während einer rund dreimonatigen Sperrpause die Gleise auf der westlichen Kaiserstraße grundlegend erneuert werden. Außerdem sind neue kombinierte Masten für Oberleitung und Straßenbeleuchtung vorgesehen, so dass die bisherigen Wandanker entfallen. Anschließend folgt der Bau der Haltestelle, die 2026 in Betrieb gehen soll. Parallel dazu erfährt der Straßenraum eine wesentliche Umgestaltung, indem die Kaiserstraße auf dem Abschnitt zwischen Hirschstraße und Kaiserplatz zur Fußgängerzone wird. Lediglich dem Nahverkehr und den Anwohnenden ist die Einfahrt noch erlaubt.
Höhere Aufenthaltsqualität angestrebt
Im angrenzenden Straßenstück zwischen Hirsch- und Douglasstraße soll zwar noch Kfz-Verkehr gestattet sein, aber auch dort ist eine Neugestaltung vorgesehen, informierte Andrea Thielemann vom Stadtplanungsamt. Zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität, eines großzügigeren Gehwegs und der Pflanzung von 14 Bäumen entfallen die Schrägparkplätze auf der Südseite. Insgesamt soll es auf der westlichen Kaiserstraße 25 Stellplätze weniger geben, wobei Lieferzonen und Parkplätze für Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.