Freiwillig erhöhte Standards sorgen für eine systematische und ständige Verbesserung des Gebäudebestandes.
In Deutschland werden im Gebäudebereich bis zu 40 % des Primärenergiebedarfs verursacht. Die Nutzungsdauer von Neubauten und sanierten Gebäuden reicht weit in die Zukunft. Daher beeinflussen diese Gebäude den Energie- und Wasserbedarf in den nächsten 50 bis 80 Jahren. Entsprechend weit muss daher in die Zukunft geschaut werden, wenn städtischen Gebäude nachhaltig gebaut, saniert und betrieben werden sollen - sowohl unter baulichen und technischen, als auch ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten. Im November 2009 traf der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe mit der Verabschiedung der Leitlinie für Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen für städtische Gebäude eine zukunftsweisende Entscheidung:
- Im ersten Teil werden sechs Leitziele für die Stadtverwaltung definiert.
- Der zweite Teil "Anforderungen an Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Bauteile und Komponenten" konkretisiert die Ziele im Bereich der Baukonstruktionen und technischen Anlagen über alle Elemente und Gewerke hinweg. Die Standards wurden in 2016 aktualisiert.
Nach dieser Leitlinie sollen beispielsweise bei der Errichtung von Neubauten die Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung um mindestens 30 % unterschritten werden. Der energetische Standard eines Passivhauses wird angestrebt. Zudem sollen bei Sanierungen von Gebäuden Komponenten verwendet werden, die dem Passivhaus-Standard entsprechen.
Dienstanweisung "Nachhaltige Gebäudebewirtschaftung"
Die Dienstanweisung vom September 2016 regelt den sparsamen Umgang mit Energie und Wasser in den von der Stadt Karlsruhe bewirtschafteten Gebäuden. Die Dienstanweisung besteht aus vier Abschnitten und wendet sich an drei Zielgruppen, die auf verschiedenen Verantwortungsebenen für einen sparsamen und komfortablen Betrieb der Gebäude Verantwortung tragen:
- Abschnitt A - Städtische Dienststellen
- Abschnitt B - Personen mit Hausmeisterfunktionen
- Abschnitt C - Mitarbeitende
- Abschnitt D regelt das Inkrafttreten der Dienstanweisung, verweist auf den Anhang "Zulässige Raumtemperaturen" und ist für alle Zielgruppen gültig.