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Karlsruhe im Februar
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Ticket-Hotline:
++49 721 25000
Reisebedingungen - AGB
Verehrter Reisegast, diese Reisebedingungen und Hinweise
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und der
KMK als Reiseveranstalter. Bitte schenken Sie ihnen Ihre
Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese
Reisebedingungen an.
1. Leistungen/Preise
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die im Katalog angegebenen Leistungen/Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.
2. Anmeldung/Zahlung
Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung der KMK zustande. Die Zahlung des Reisepreises ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. In der Reisebestätigung wird hierauf nochmals hingewiesen und die Adresse der Unterkunft angegeben.
3. Rücktritt
3.1 Rücktritt durch den Kunden Rücktritt durch den Kunden – Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Die KMK kann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
bei Unterbringung in Gasthöfen/Hotels/Pensionen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens 15,– Euro;
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%;
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%; danach 80%,
bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10%.
Dem Reisegast ist es gestattet, der KMK nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. 3.2 Rücktritt durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann bis drei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von der Reise zurücktreten. Wir sind insoweit verpflichtet, Sie zu informieren, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Wir sind ferner verpflichtet, Ihnen die Teilnahme an einer anderen, mindedestens gleichwertigen Reise aus unserem Angebot ohne Mehrkosten anzubieten, soweit eine entsprechende Buchung möglich ist. Sie erhalten eine bereits geleistete Zahlung umgehend zurück, sofern Sie nicht an einer Reise teilnehmen.
4. Umbuchung
Übernimmt statt des Reisenden eine Ersatzperson die Reise, was gegen eine Umbuchungsgebühr von EURO 15,- jederzeit vor Reisebeginn möglich ist, so teilen Sie dies bitte rechtzeitig mit. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (zu den unter 3. genannten Gebühren) als Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Haftung
5.1. Die vertragliche Haftung der KMK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen ausgeschriebenen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.2. Für alle Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus „unerlaubter Handlung“ haftet die KMK je Reisenden und Reise bis zu 4.091,– Euro. Liegt der Reisepreis über 1.364,– Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
5.3. Sind in internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften für Leistungsträger Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die KMK bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
5.4. Für Leistungen, bei denen die KMK nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet die KMK (auch bei Teilnahme der Reiseleitung) nicht.
6. Mitwirkungspflicht, Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Reisende sich zunächst an den jeweiligen Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen, so ist die KMK zu verständigen. Wir helfen gerne. Ansprüche auf Minderung sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651 e BGB voraus, dass dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
7.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber der KMK, möglichst schriftlich, geltend zumachen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
7.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis f BGB verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und der KMK Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis einer der beiden die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Reiseversicherung
In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung. Sie beinhaltet eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Reisegepäck-Versicherung. Auf Wunsch ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung auch einzeln abschließbar.
9. Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand. Stand: Dezember 2002.
10. Reiseveranstalter
Karlsruher Messe - und Kongress- GmbH
Geschäftsbereich Tourismus
Festplatz 9
D-76137 Karlsruhe
Telefon + 49 721 3720-5382
Telefax + 49 721 3720-5399
E-Mail: tourismus@kmkg.de
Geschäftsführung: Britta Wirtz (Sprecherin)
Klaus Hoffmann
Registergericht Karlsruhe HRB 147
Ust- IdNr.: DE 143 589 000
1. Leistungen/Preise
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die im Katalog angegebenen Leistungen/Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.
2. Anmeldung/Zahlung
Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung der KMK zustande. Die Zahlung des Reisepreises ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. In der Reisebestätigung wird hierauf nochmals hingewiesen und die Adresse der Unterkunft angegeben.
3. Rücktritt
3.1 Rücktritt durch den Kunden Rücktritt durch den Kunden – Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Die KMK kann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
bei Unterbringung in Gasthöfen/Hotels/Pensionen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens 15,– Euro;
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%;
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%; danach 80%,
bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10%.
Dem Reisegast ist es gestattet, der KMK nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. 3.2 Rücktritt durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann bis drei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von der Reise zurücktreten. Wir sind insoweit verpflichtet, Sie zu informieren, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Wir sind ferner verpflichtet, Ihnen die Teilnahme an einer anderen, mindedestens gleichwertigen Reise aus unserem Angebot ohne Mehrkosten anzubieten, soweit eine entsprechende Buchung möglich ist. Sie erhalten eine bereits geleistete Zahlung umgehend zurück, sofern Sie nicht an einer Reise teilnehmen.
4. Umbuchung
Übernimmt statt des Reisenden eine Ersatzperson die Reise, was gegen eine Umbuchungsgebühr von EURO 15,- jederzeit vor Reisebeginn möglich ist, so teilen Sie dies bitte rechtzeitig mit. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (zu den unter 3. genannten Gebühren) als Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Haftung
5.1. Die vertragliche Haftung der KMK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen ausgeschriebenen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.2. Für alle Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus „unerlaubter Handlung“ haftet die KMK je Reisenden und Reise bis zu 4.091,– Euro. Liegt der Reisepreis über 1.364,– Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
5.3. Sind in internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften für Leistungsträger Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die KMK bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
5.4. Für Leistungen, bei denen die KMK nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet die KMK (auch bei Teilnahme der Reiseleitung) nicht.
6. Mitwirkungspflicht, Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Reisende sich zunächst an den jeweiligen Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen, so ist die KMK zu verständigen. Wir helfen gerne. Ansprüche auf Minderung sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651 e BGB voraus, dass dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
7.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber der KMK, möglichst schriftlich, geltend zumachen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
7.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis f BGB verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und der KMK Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis einer der beiden die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Reiseversicherung
In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung. Sie beinhaltet eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Reisegepäck-Versicherung. Auf Wunsch ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung auch einzeln abschließbar.
9. Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand. Stand: Dezember 2002.
10. Reiseveranstalter
Karlsruher Messe - und Kongress- GmbH
Geschäftsbereich Tourismus
Festplatz 9
D-76137 Karlsruhe
Telefon + 49 721 3720-5382
Telefax + 49 721 3720-5399
E-Mail: tourismus@kmkg.de
Geschäftsführung: Britta Wirtz (Sprecherin)
Klaus Hoffmann
Registergericht Karlsruhe HRB 147
Ust- IdNr.: DE 143 589 000