You are here: Startseite Tourismus / Impressum / AGB

Logo Karlsruhe Tourismus
Facebook     Twitter     flickr

Übernachtung buchen


 



Karlsruhe im Februar
 Mo  Di  Mi  Do  Fr  Sa  So
     1  2  3  4  5
 6  7  8  9  10  11  12
 13  14  15  16  17  18  19
 20  21  22  23  24  25  26
 27  28  29        
 

Ticket-Hotline:
++49 721 25000


Logo Upper Rhine Valley

Logo Karlsruhe Messen und Kongresse

Logo Baden-Airpark

Convention Bureau

Schlossfestspiele Ettlingen

Stadt Karlsruhe

Reisebedingungen - AGB

Verehrter Reisegast, diese Reise­be­din­gun­gen und Hinweise regeln die Rechts­be­zie­hun­gen zwischen dem Reisenden und der KMK als Reise­ver­an­stal­ter. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerk­sam­keit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reise­be­din­gun­gen an.

1. Leistun­gen/­Preise

Die in dem Prospekt enthal­te­nen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrück­lich vor, vor Vertrags­ab­schluss Änderungen vorzu­neh­men; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hinge­wie­sen wird. Die im Katalog angege­be­nen Leistun­gen/­Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebena­b­re­den, die den Leistungs­in­halt erweitern, sind nur bei unserer Bestä­ti­gung verbind­lich.

2. Anmel­dung/­Zah­lung

Die Reise­an­mel­dung ist ein verbind­li­ches Angebot zum Abschluss eines Reise­ver­tra­ges. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufge­führ­ten Teilnehmer, für deren Vertrags­ver­pflich­tun­gen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entspre­chen­de gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Reise­be­stä­ti­gung der KMK zustande. Die Zahlung des Reise­prei­ses ist spätestens 14 Tage vor Reise­an­tritt gegen Aushän­di­gung eines Siche­rungs­schei­nes i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. In der Reise­be­stä­ti­gung wird hierauf nochmals hinge­wie­sen und die Adresse der Unter­kunft angegeben.

3. Rücktritt

3.1 Rücktritt durch den Kunden Rücktritt durch den Kunden – Der Reisende kann jederzeit vor Reise­be­ginn von der Reise zurück­tre­ten; dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schrift­lich geschehen. Die KMK kann als Ersatz für die getrof­fe­nen Reise­vor­keh­run­gen und für seine Aufwen­dun­gen eine Entschä­di­gung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktritts­er­klä­rung werden die nachfol­gend genannten – unter Berück­sich­ti­gung gewöhn­li­cher Ersparnis und gewöhn­lich möglicher Einnahmen ermit­tel­ten – Pauschal­sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reise­prei­ses):
bei Unter­brin­gung in Gasthö­fen/Ho­tels/­Pen­sio­nen:
bis zum 31. Tag vor Reise­an­tritt 10% des Reise­prei­ses, mindestens 15,– Euro;
bis zum 21. Tag vor Reise­an­tritt 20%;
bis zum 11. Tag vor Reise­an­tritt 40%; danach 80%,
bei Gruppen­bu­chun­gen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozent­satz um 10%.
Dem Reisegast ist es gestattet, der KMK nachzu­wei­sen, dass ihr tatsäch­lich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kosten­pau­schale entstanden sind. 3.2 Rücktritt durch den Reise­ver­an­stal­ter Der Reise­ver­an­stal­ter kann bis drei Wochen vor Reise­an­tritt bei Nichter­rei­chen einer in der Leistungs­be­schrei­bung angege­be­nen Mindest­teil­neh­mer­zahl von der Reise zurück­tre­ten. Wir sind insoweit verpflich­tet, Sie zu infor­mie­ren, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersicht­lich ist, dass die Mindest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktritts­er­klä­rung wird Ihnen unver­züg­lich zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise nicht durch­ge­führt werden kann. Wir sind ferner verpflich­tet, Ihnen die Teilnahme an einer anderen, minde­des­tens gleich­wer­ti­gen Reise aus unserem Angebot ohne Mehrkosten anzubieten, soweit eine entspre­chende Buchung möglich ist. Sie erhalten eine bereits geleistete Zahlung umgehend zurück, sofern Sie nicht an einer Reise teilnehmen.

4. Umbuchung

Übernimmt statt des Reisenden eine Ersatz­per­son die Reise, was gegen eine Umbuchungs­ge­bühr von EURO 15,- jederzeit vor Reise­be­ginn möglich ist, so teilen Sie dies bitte recht­zei­tig mit. Umbuchun­gen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reise­ter­min können grund­sätz­lich nur nach Rücktritt vom Reise­ver­trag (zu den unter 3. genannten Gebühren) als Neuan­mel­dung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungs­wün­schen, die nur gering­fü­gige Kosten verur­sa­chen.

5. Haftung

5.1. Die vertrag­li­che Haftung der KMK für Schäden, die nicht Körper­schä­den sind, ist beschränkt auf den dreifa­chen ausge­schrie­be­nen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätz­lich noch grob fahrläs­sig herbei­ge­führt wurde oder soweit der Reise­ver­an­stal­ter für einen dem Reisenden entstan­de­nen Schaden allein wegen Verschul­dens eines Leistungs­trä­gers verant­wort­lich ist.

5.2. Für alle Schadenser­satz­an­sprü­che wegen Sachschä­den aus „uner­laub­ter Handlung“ haftet die KMK je Reisenden und Reise bis zu 4.091,– Euro. Liegt der Reisepreis über 1.364,– Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reise­prei­ses beschränkt.

5.3. Sind in inter­na­tio­na­ler Überein­kom­men oder auf solchen beruhender gesetz­li­cher Vorschrif­ten für Leistungs­trä­ger Haftungs­be­schrän­kun­gen vorgesehen, kann sich die KMK bei entspre­chen­den Schadens­fäl­len auf diese berufen.

5.4. Für Leistungen, bei denen die KMK nur als Vermitt­ler auftritt, worauf in den Ausschrei­bun­gen hinge­wie­sen wird, haftet der durch­füh­rende Veran­stal­ter nach seinen Bedin­gun­gen. Für Leistungs­stö­run­gen im Zusam­men­hang mit Leistungen die als Fremd­leis­tung lediglich vermittelt werden und die in der Reise­aus­schrei­bung ausdrück­lich als Fremd­leis­tung gekenn­zeich­net sind, haftet die KMK (auch bei Teilnahme der Reise­lei­tung) nicht.

6. Mitwir­kungs­pflicht, Mänge­l­an­zeige

Der Reisende ist verpflich­tet, bei aufge­tre­te­nen Leistungs­stö­run­gen im Rahmen der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen mitzu­wir­ken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbe­son­dere zur Mängelrüge gegenüber dem Reise­ver­an­stal­ter verpflich­tet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Reisende sich zunächst an den jeweiligen Leistungs­trä­ger wenden. Wird nicht abgeholfen, so ist die KMK zu verstän­di­gen. Wir helfen gerne. Ansprüche auf Minderung sind daher ausge­schlos­sen, soweit eine Mängel­rü­ge nicht von vornherein aussichts­los gewesen wäre, jedoch schuldhaft unter­las­sen wurde. Ebenso setzt Selbst­hilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheb­li­chen Beein­träch­ti­gung der Reise nach § 651 e BGB voraus, dass dem Veran­stal­ter eine angemes­sene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise­ver­an­stal­ter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson­de­res Interesse des Reisenden gerecht­fer­tigt ist.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

7.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertrag­lich verein­bar­ten Reiseende gegenüber der KMK, möglichst schrift­lich, geltend zumachen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhal­tung der Frist ohne sein Verschul­den gehindert war.

7.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis f BGB verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und der KMK Verhand­lun­gen über den Anspruch oder die den Anspruch begrün­den­den Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis einer der beiden die Fortset­zung der Verhand­lun­gen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Reise­ver­si­che­rung

In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reise­schutz enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der EUROPÄI­SCHEN Reise­ver­si­che­rung. Sie beinhaltet eine Reiserück­tritts­kos­ten-Versi­che­rung und eine Reise­ge­päck-Versi­che­rung. Auf Wunsch ist die Reiserück­tritts­kos­ten-Versi­che­rung auch einzeln abschließ­bar.

9. Gerichts­stand

Für Kaufleute, juris­ti­sche Personen des öffent­li­chen Rechts oder öffentlich- recht­li­chen Sonder­ver­mö­gens und Personen, die im Inland keinen allge­mei­nen Gerichts­stand haben, ist Karlsruhe ausschließ­li­cher Gerichts­stand. Stand: Dezember 2002.
10. Reise­ver­an­stal­ter

Karlsruher Messe - und Kongress- GmbH
Geschäfts­be­reich Tourismus
Festplatz 9
D-76137 Karlsruhe
Telefon + 49 721 3720-5382
Telefax + 49 721 3720-5399
E-Mail: touris­mus@kmkg.de

Geschäfts­füh­rung: Britta Wirtz (Spre­che­rin)
Klaus Hoffmann

Regis­ter­ge­richt Karlsruhe HRB 147
Ust- IdNr.: DE 143 589 000