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Das Karlsruher Hygienesiegel

Die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe

Welche Vorraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um das Karlsruher Hygienesiegel zu erhalten?

Im Rahmen der amtlichen Kontrolle muss bei jedem Betrieb eine Risikoanalyse durchgeführt werden, aus der sich auch die Kontrollfrequenz ergibt. Bewertet werden folgende Punkte:

1. Verhalten des Unternehmers
  • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen
  • Rückverfolgbarkeit
  • Mitarbeiterschulung

2. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen
  • HACCP-Verfahren
  • Untersuchung von Produkten
  • Temperatureinhaltung

3. Hygienemangement
  • Bauliche Beschaffenheit
  • Reinigung und Desinfektion
  • Personalhygiene
  • Produktionshygiene
  • Schädlingsbekämpfung

Um das Karlsruher Hygienesiegel zu erhalten, muss die Bewertung der einzelnen Kriterien ein gutes bis sehr gutes Gesamtergebnis ergeben.
Hygienesiegel

Was ist das Karlsruher Hygienesiegel?

Das Karlsruher Hygienesiegel ist eine Auszeichnung in Form einer Urkunde, die als Ergebnis der regelmäßigen amtlichen Betriebskontrolle an gute bis sehr gute Lebensmittelbetriebe im Stadtgebiet Karlsruhe verliehen wird. Hierzu zählen insbesondere Gaststätten, Caterer, Großküchen, Kantinen, Metzgereien, Bäckereien und Eisdielen.
Es handelt sich ausschließlich um eine Positivbewertung, die von der zuständigen Behörde – Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen der Stadt Karlsruhe – vorgenommen wird.


Warum gibt es das Karlsruher Hygienesiegel?

Bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmittelbetrieben werden immer wieder, z. T erhebliche, Hygienedefizite oder Versäumnisse bei den vorgeschriebenen Eigenkontrollen festgestellt. Das Karlsruher Hygienesiegel soll einen positiven Anreiz schaffen, die Hygiene im Betrieb zu verbessern. Schließlich kann die entsprechende Urkunde im Betrieb werbewirksam ausgehängt werden. Für den Verbraucher ergeben sich mit diesen Informationen mehr Transparenz und Sicherheit.


Wie kann ein Lebensmittelunternehmer das Karlsruher Hygienesiegel erhalten?

Erfüllt der Betrieb die Voraussetzungen, erhält er die entsprechende Urkunde. Diese ist bis zur nächsten Kontrolle gültig und bleibt Eigentum der zuständigen Behörde. Eine Kontrolle kann nicht eingefordert werden, um ein Hygienesiegel zu erhalten. Eine Bewerbung für die Teilnahme am „Karlsruher Hygienesiegel“ ist nicht möglich, da die Kriterien bei jeder amtlichen Kontrolle überprüft werden.
Informationsbroschüre "Karlsruher Hygienesiegel" (PDF, 500 KB)

 Pressemeldung 26. Januar 2010
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen

Adresse
Durlacher Allee 62
76124 Karlsruhe
Fon: 0721/133-7110
Fax: 0721/133-7109

luv@karlsruhe.de


Öffnungszeiten
Täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Links
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR)

Bundesministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel- sicherheit (BVL)



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