Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Karlsruhe
Erläuterungen:
6* Das Naturschutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm ist in
Steckbrief (siehe Übersicht) nicht aufgeführt, weil der
geringe Flächenanteil keine sinnvolle Darstellung
erlaubt.
24* Der Flächenanteil der Stadt Karlsruhe am
Landschaftsschutzgebiet Bocksbachtal ist auch Teil des
später ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes Stupfericher
Wald-Schönberg (25).
26*, 27*, 28* Hier handelt es sich um Flächenhafte
Naturdenkmale, in Steckbrief nicht aufgeführt.
29* Der Alte Flugplatz stellt auf der Grundlage einer
Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 2. Januar 2003
ein gesetzesunmittelbar geschütztes Biotop dar.
Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe (PDF, 22 KB)