Die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe ist eine Einrichtung der
Gemeinde Karlsruhe gemäß § 3 des Feuerwehrgesetzes für
Baden-Württemberg (FwG BW).
Sie besteht in Karlsruhe aus einer Abteilung
Berufsfeuerwehr und 16 Abteilungen Freiwilligen Feuerwehr.
Ihre Stärke und Ausstattung ist im Brandschutzbedarfsplan
beschrieben. Alle Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
Karlsruhe unterhalten eine eigene Jugendabteilung.
Zur Bewältigung der Aufgaben gemäß § 2 FwG BW ist die
Feuerwehr Karlsruhe rund um die Uhr innerhalb weniger
Minuten verfügbar. Die Alarmierung erfolgt über die
gemeinsame Feuerwehrleitstelle des Stadt- und Landkreises
Karlsruhe.
Das Einsatzgebiet umfasst das gesamte Gemarkungsgebiet der
Stadt Karlsruhe und darüber hinaus Bereiche, die ihr durch
Erlass oder Verträge zugewiesen wurden. Hierzu gehören
beispielsweise Autobahnabschnitte. Daneben unterstützt die
Feuerwehr Karlsruhe mit Personal, Technik und Fachwissen auf
Anforderung auch bei Einsätzen im Umland. Sie wirkt im
Katastrophenschutz mit.