Karlsruhe: Impressum
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Erklärung zur Zugangseröffnung nach Art. 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg
- Für elektronische Dokumente an Behörden, die verschlüsselt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen, ist kein Zugang im Sinne Art. 3a Verwaltungsverfahrensgesetz eröffnet.
- Die Stadt Karlsruhe nimmt Dokumente in folgenden
Dateiformaten entgegen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Word für Windows Version 6 (*.doc)
- Word für Windows Version 97 (*.doc)
- Word für Windows Version 2000 (*.doc)
- Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
- Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
- E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 15 Megabyte (incl. Anhänge) angenommen.
- Dateien in unter Punkt 3 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Karlsruhe nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
- Die Stadt Karlsruhe verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Ebenfalls abgewiesen werden E-Mails, die ausführbare Programme enthalten.
- Die Stadt Karlsruhe bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
- Wurde eine elektronische Kommunikation
eröffnet, geht die Stadt Karlsruhe davon aus, dass die
gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden
kann, soweit andere Vorschriften dem nicht
entgegenstehen.
