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Förderprogramme für Lastenräder im Wirtschaftsverkehr

Mit dem Projekt „flottes Gewerbe“ will die Stadt Karlsruhe den gewerblichen Einsatz von Lastenrädern fördern. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Klimawandel, der angestrebten Verkehrswende und dem Ziel, die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten.

Projekt „flottes Gewerbe“ Lastenräder für die gewerbliche Nutzung – Einsatz im Weinbau
Projekt „flottes Gewerbe“ Lastenräder für die gewerbliche Nutzung – Einsatz beim Elektriker
Projekt „flottes Gewerbe“ Lastenräder für die gewerbliche Nutzung – Einsatz im Lebensmittelhandel
Projekt „flottes Gewerbe“ Lastenräder für die gewerbliche Nutzung – 2023.

Förderprogramm für Lastenräder im Wirtschaftsverkehr im Jahr 2023

Im Jahr 2022 hat die Stadt Karlsruhe erstmals ein Förderprogramm für Lastenräder im Wirtschaftsverkehr in Höhe von 75.000 Euro aufgelegt.

Dieses Förderprogramm wird im Jahr 2023 mit kleinen Anpassungen und in Höhe von 100.000 Euro fortgesetzt.

Der Bewerbungszeitraum dauerte bis zum 15. Oktober 2023.

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und beschieden. Sollte das Budget zum 15. Oktober nicht durch Anträge von Firmen ausgeschöpft sein, werden auch Anträge von Initiativen und Vereinen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ende der Bewerbungsfrist war am 15. Oktober).

Es werden 25 Prozent des Neupreises eines E-Lastenrades oder E-Lastenanhängers bis zu einer Höhe von 2.500 Euro gefördert.

Die Karlsruher Förderung ist mit der Förderung des Bundesumweltministeriums in gleicher Höhe kombinierbar. Dadurch können kumuliert bis zu 50 Prozent des Neupreises eines Lastenrades bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gefördert werden.

Bei Fragen zu Abwicklung und Förderumfang wenden Sie sich gerne an:

Projekt „flottes Gewerbe“ Lastenräder für die gewerbliche Nutzung. 2023

Förderprogramm für Lastenräder im Wirtschaftsverkehr im Herbst 2022

Die Stadt Karlsruhe hat im Jahr 2022 erstmals ein Förderprogramm für Lastenräder im Wirtschaftsverkehr in Höhe von 75.000 Euro aufgelegt.

Der Bewerbungszeitraum dauerte vom 15. September bis zum 15. Oktober 2022.

Es wurden 25 Prozent des Neupreises eines E-Lastenrades oder E-Lastenanhängers bis zu einer Höhe von 2.500 Euro gefördert.

Die Karlsruher Förderung war mit der Förderung des Bundesumweltministeriums in gleicher Höhe kombinierbar. Dadurch konnten kumuliert bis zu 50 Prozent des Neupreises eines Lastenrades bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gefördert werden.

E-Lastenrad-Förderung | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern fördert das BAFA die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

E-Lastenrad-Förderung | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Förderung von E-Lastenrädern, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal einsetzen.

Wichtiger Hinweis:
Diese Förderung ist nicht kombinierbar mit dem Förderprogramm für gewerblich genutzte Lastenräder der Stadt Karlsruhe.

Mobilität und Verkehr

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