Werbeanlagen (z.B. Schilder, Beschriftungen und
Anschlagtafeln) über 0,2qm Größe sind in Karlsruhe
genehmigungspflichtig. Für die Antragstellung benötigt man
i.d.R. folgende Unterlagen:
- Baubeschreibung zum Antrag auf Baugenehmigung einer
Werbeanlage, siehe Formulare
- Bauzeichnung oder Fotomontage, die das Gebäude in
Verbindung mit der Werbeanlage darstellt (mit Schnitt bei
auskragenden Werbeanlagen)
- bei freistehenden Werbeanlagen: Lageplan
Veranstaltungswerbung (zeitlich befristet)
Veranstaltungsplakatierung ist nach städtischer
Polizeiverordnung genehmigungspflichtig. Zulässig ist nur
Plakatständerwerbung für nicht- kommerzielle Veranstaltungen
in Karlsruhe. Ausnahmsweise können kommerzielle
Kulturveranstaltungen in Karlsruher Versammlungsstätten
beworben werden. Für den Antrag wird benötigt:
- Standortliste der Plakatständer
- Musterplakat