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Karlsruhe: Stadtfinanzen

Stadtfinanzen und Haushalt

Was tut die Stadt mit "Ihrem" Geld?

Aufgaben

Als "Verwaltung vor Ort" ist die Stadt Karlsruhe für vielfäl­tige Belange ihrer Einwoh­­ne­rin­­nen und Einwoh­­ner verant­wor­t­­lich. Die Aufgaben, die ihr aus dieser Verant­wor­t­­lich­keit erwachsen, können so genannte Pflicht­auf­­ga­­ben sein, d. h., solche Aufgaben, zu denen sie durch Gesetz verpflich­tet ist, oder aber freiwil­­lige Aufgaben, deren sie sich aus eigenen Stücken angenommen hat. Zu den Pflicht­auf­­ga­­ben zählen beispiels­­weise die Abwasser- und die Abfall­­be­­sei­ti­­gung. Freiwil­­lige Aufgaben werden besonders im sozialen, kultu­rel­len und sport­­li­chen Bereich wahrge­nom­­men. Bekannte Beispiele hierfür sind der Betrieb von Sport­­stät­ten wie z. B. Bäder oder auch Kultu­rein­rich­tun­­gen wie z. B. Theater.

Für die Erledigung dieser Aufgaben fallen verstän­d­­li­cher­­weise Ausgaben in unter­­schie­d­­li­chem Umfang an. Gleich­­zei­tig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenz­te Summe an Einnahmen. Die Vielzahl der Aufgaben der Stadt sowie die begrenzten Mittel bedingen somit eine sorgfäl­ti­ge und verant­wor­tungs­­­be­wusste Planung und Bewir­t­­schaf­tung dieser finan­­zi­el­len Mittel.

Seit einiger Zeit befinden sich die Gemeinden in einem Wandel, diese Planung durch zu führen. Die Stadt­­­ver­­wal­tung Karlsruhe hat zum 01.01.2007 ihre Haushalts­­pla­­nung und -bewir­t­­schaf­tung auf das Neue Kommunale Haushalts­recht (NKHR) umgestellt. Dadurch wird der Haushalt nicht mehr nach kameralen Gesichts­­punk­ten, sondern nach den Vorgaben der doppelten Buchfüh­rung aufge­­stellt. Durch diese Umstel­­lung auf das Neue Kommunale Haushalts­recht sollen nicht nur die liquiden Mittel einer Gemeinde geplant und bewir­t­­schaf­tet werden, sondern darüber hinaus der gesamte Ressour­­cen­­ver­­­brauch und das Ressour­­cen­auf­­kom­­men. Hierdurch werden auch nicht zahlungs­­wirk­­same Erträge und Aufwen­­dun­­gen, wie z. B. Rücks­tel­­lun­­gen, Abschrei­­bun­­gen und Auflö­­sun­­gen von erhaltenen Zuschüssen sichtlich gemacht.

Ziel des Neuen Kommunalen Haushalts­rechts ist neben dem Ressour­­cen­­ver­­­brauchs­­kon­­zept der Grundsatz der "Inter­­ge­­ne­ra­ti­­ven Gerech­tig­keit". Hierdurch soll gewähr­leis­tet werden, dass heutigen Genera­tio­­nen der vollstän­­dige durch sie verur­sachte Ressour­­cen­­ver­­­brauch trans­pa­rent darge­­stellt und nicht auf nachkom­­men­de Genera­tio­­nen verschoben wird.

Die Stadt Karlsruhe hat mit dem Doppel­haus­halt 2007/2008 zum 01.01.2007 erstmalig einen produk­t­o­ri­en­tier­ten Haushalts­­plan in doppischer Form erstellt. Dieser enthält sämtliche Ressour­­cen­auf­­kom­­men und -verbräuche für zwei Haushalts­jahre.