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Karlsruhe: Gemeinderat

Der Karlsruher Gemeinderat

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Der Karlsruher Gemeinderat


Der Gemein­­de­rat ist die Vertretung der Bürger­­schaft und Hauptor­­­gan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entschei­­det über alle Angele­­gen­hei­ten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbür­­ger­­meis­ter kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemein­­de­rat diesem bestimmte Angele­­gen­hei­ten übertra­­gen hat. Der Gemein­­de­rat besteht aus dem Oberbür­­­ger­­meis­ter als stimm­­be­rech­tig­tem Vorsit­­zen­­den sowie derzeit 48 ehren­­am­t­­li­chen Mitglie­­dern (Stadt­­rä­ten). Die Stadt­­rä­tin­­nen und Stadträte werden von der Bevöl­ke­rung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Da der Gemein­­de­rat die Verwaltung kontrol­­liert, hat er in der Praxis die Funktion eines Parlaments, ist jedoch rein rechtlich gesehen ein Verwal­tungs­­or­­gan: Der Gemein­­de­rat erlässt keine formel­len Ge­setze, sondern beschließt für das Gebiet der Stadt geltende Satzungen.

Das Recht auf Selbst­­ver­­wal­tung wird von Verfas­­sung und Gesetz­­­ge­­ber garan­tiert.

Der Gemeinderat in Stichworten

 

Termine und Ratsdokumente

 

Archiv

17. Sitzungsperiode 2004 bis 2009

Abrufbar sind Ratsdo­ku­mente, die für öffent­li­che Sitzungen erstellt wurden.

Im Archiv finden Sie Sitzungs­un­ter­la­gen des Gemein­de­ra­tes ab 2004 und Unterlagen des Haupt- und Bauaus­schus­ses sowie der Ortschafts­räte ab 2008.

Aus daten­schutz­recht­li­chen Gründen sind Unterlagen zum Teil nicht im Internet veröf­fent­licht. Diese können nach telefo­ni­scher Verein­ba­rung beim Hauptamt, Abt. Sitzungs­dienste, Tel. 0721-133-1594 einge­se­hen werden.