Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Standesamt
Anschrift
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Standesamt Karlsruhe-Stadt
Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 17.45 Uhr
Anmeldung
Eheschließung:
Termine nach
Vereinbarung.
Telefon: 0721/133-3389
Telefax: 0721/133-3409
Weitere Standesämter
zur Übersicht Standesamtsbezirke / Standesämter in Karlsruhe
Das Standesamt begleitet wie kaum eine andere
Institution den Lebensweg der Menschen. Angefangen mit
der Geburt, über Eheschließungen, Begründung
eingetragener Lebenspartnerschaften,
Namensänderungen, Urkundenbestellungen und einiges
mehr bis schließlich zu den Sterbefällen kommt jeder mit
dem Standesamt in Kontakt.
Es ist uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent zu
beraten. Mit dieser Homepage haben wir die wichtigsten
Informationen über alle Bereiche zusammengestellt,
um möglichst viele Ihrer Fragen beantworten zu können.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch
oder bei einem persönlichen Gespräch.
Über die rechtlichen Hinweise hinaus finden Sie eine
Reihe von Tipps und Zusammenstellungen, wie z.B.
unsere jährliche "Vornamenshitliste" der in Karlsruhe
geborenen Kinder oder die "Ehejubiläen". Wir stellen Ihnen
die verschiedenen Trauzimmer und das umfangreiche
Angebot an Trauterminen vor.
Karlsruhe ist in fünf Standesamtsbezirke
aufgeteilt:
Karlsruhe (Stadt)
Karlsruhe-Durlach
Karlsruhe-Grötzingen
Karlsruhe-Neureut
Karlsruhe-Wettersbach
Grundsätzlich ist Ihr Ansprechpartner das Standesamt, in
dessen Bezirk Sie wohnen. Bei Geburten und Sterbefällen
ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sie sich
ereignet haben.
Dienstleistungen und Informationen
Aktuelles
Umbaumaßnahmen im Haus Solms
Die derzeitigen Umbaumaßnahmen in den Innenräumen sind
abgeschlossen. Die Außenarbeiten dauern weiter an. Der
Hof wird voraussichtlich erst ab Herbst wieder zur
allgemeinen Benutzung zur Verfügung stehen. Wir werden
Sie an dieser Stelle vom Ende der Baumaßnahmen
informieren. (23.05.2012)
Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ab dem 01.01.2012 beim Standesamt. Durch das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 13.12.2011 werden ab dem 01.01.2012 auch in Baden-Württemberg die Standesämter für die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaften zuständig. (19.12.2011)
Urkunden
Allgemeine Hinweise zu Urkunden
Familienstammbuch - Familienbuch
Urkundeninfo und Urkundenbestellung
Geburt
Geburt - Anmeldung und Beurkundung
Namensgebung - Namensführung des Kindes bei Geburt
Staatsangehörigkeit des Kindes
Eheschließung
Eheschließung - Anmeldung einer Eheschließung
Eheschließung wegen lebensgefährlicher Erkrankung
Ehefähigkeitszeugnis (Deutsche beabsichtigen im Ausland zu heiraten)
Eheschließung im Ausland (Deutsche haben im Ausland geheiratet
Übersicht Trauorte und Termine
Namensführung nach der Eheschließung
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Anmeldung einer Lebenspartnerschaft
Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Übersicht über die Orte zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
Namensführung nach der Begründung einer Lebenspartnerschaft
Neue Ausweispapiere nach der Begründung einer Lebenspartnerschaft
Sterbefall
Namensänderungen - Namenserklärungen
Namensänderungen für Ehegatten (auch nach Auflösung der Ehe)
Namensänderungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
Namensänderungen für Vertriebene und Spätaussiedler
Namensänderungen für Eingebürgerte und Personen mit Sonderstatus
