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Karlsruhe: Stadt und Verwaltung

Standesamt

Anschrift
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Standesamt Karlsruhe-Stadt
Kaise­r­al­lee 8
76124 Karlsruhe

Sprech­­­­­­­­­­zei­ten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 17.45 Uhr

Anmeldung
Eheschlie­­ßun­g:
Termine nach
Verein­­ba­rung.

Telefon: 0721/133-3389
Telefax: 0721/133-3409

standesamt@­oa.karlsruhe.de


 
 

Das Standesamt begleitet wie kaum eine andere Insti­tu­tion den Lebensweg der Menschen. Angefangen mit der Geburt, über Eheschlie­ßun­gen, Begrün­dung einge­tra­­ge­­ner Leben­s­par­t­­ner­­schaf­ten, Namens­än­de­run­gen, Urkun­­den­­be­s­tel­­lun­­gen und einiges mehr bis schließ­lich zu den Sterbe­fäl­len kommt jeder mit dem Standesamt in Kontakt.

Es ist uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent zu beraten. Mit dieser Homepage haben wir die wichtigs­ten Infor­­ma­tio­­nen über alle Bereiche zusam­­men­­ge­­stellt, um möglichst viele Ihrer Fragen beant­wor­ten zu können. Weitere Fragen beant­wor­ten wir Ihnen gerne telefo­­nisch oder bei einem persön­li­chen Gespräch.

Über die recht­­li­chen Hinweise hinaus finden Sie eine Reihe von Tipps und Zusam­­men­s­tel­­lun­­gen, wie z.B. unsere jährliche "Vorna­­mens­hit­­liste" der in Karlsruhe geborenen Kinder oder die "Eheju­bi­läen". Wir stellen Ihnen die verschie­­de­­nen Trauzimmer und das umfang­rei­che Angebot an Trauter­­mi­­nen vor.

Karlsruhe ist in fünf Standes­­amts­­be­­zir­ke aufgeteilt:
Karlsruhe (Stadt)
Karlsruhe-Durlach
Karlsruhe-Grötzingen
Karlsruhe-Neureut
Karlsruhe-Wetter­s­­bach

Grund­sätz­lich ist Ihr Ansprech­par­t­­ner das Standesamt, in dessen Bezirk Sie wohnen. Bei Geburten und Sterbe­fäl­len ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sie sich ereignet haben.

zu den Standesamtsbezirken


 

Dienstleistungen und Informationen


Aktuelles

Umbau­maß­nah­men im Haus Solms
Die derzei­ti­­gen Umbau­maß­nah­men in den Innen­räu­men sind abgeschlos­­sen. Die Außen­ar­bei­ten dauern weiter an. Der Hof wird voraus­­sicht­­lich erst ab Herbst wieder zur allge­­mei­­nen Benutzung zur Verfügung stehen. Wir werden Sie an dieser Stelle vom Ende der Baumaß­nah­men infor­­mie­ren. (23.05.2012)


Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ab dem 01.01.2012 beim Standesamt. Durch das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausfüh­rung des Leben­s­par­t­­ner­­schafts­­ge­­set­­zes vom 13.12.2011 werden ab dem 01.01.2012 auch in Baden-Württem­berg die Standes­äm­ter für die Begründung der einge­tra­­ge­­nen Leben­s­par­t­­ner­­schaf­ten zuständig. (19.12.2011)

 


Urkunden

 

Geburt

 

Eheschließung

 

Begründung einer Lebenspartnerschaft

 

Sterbefall

 

Namensänderungen - Namenserklärungen

 

Sonstiges