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Karlsruhe: Stadt und Verwaltung

Bestattungsarten

Erdbestattung

Erdbestattung

Feuerbestattung

Feuerbestattung

 
Aus der Erfahrung vieler Trauer­­­­­fälle haben wir die Erkenntnis, dass die Art und Weise wie ein Verstor­­­­­be­­­­­ner beigesetzt wird deutliche Rückwir­­­­­kung auf die Trauer­ar­­­­­beit der Hinter­b­­­­lie­­­­­be­­­­­nen hat.
Ein wichtiger Aspekt ist die Abschie­d­­­­­nahme vom Verstor­­­­­be­­­­­nen durch die Angehö­ri­­­­­gen. Die Möglich­keit, noch einmal mit dem Verstor­­­­­be­­­­­nen leibhaftig in Kontakt zu treten, noch einmal ausspre­chen können, was noch gesagt werden muss, sich entschul­­­­­di­­­­­gen, um Verzeihung bitten, sich bedanken, eine letzte Berührung, ist wichtig zur Reali­­­­­sie­rung des Unabän­­­­­der­­­­­li­chen.

Erdbe­­­­­stat­tung

Die Erdbe­­­­stat­tung, auch Sarg- oder Körper­­­be­­­stat­tung genannt, ist die bedeu­tends­te Bestat­tungs­­­­­­­­­form in unserem Kultur­­­­­kreis. Sie beinhaltet durch ihre Rituale wichtige Botschaf­ten für die Hinter­b­­­­lie­­­­­be­­­­­nen, die sich positiv auf die Trauer­­­­­be­wäl­ti­­­­­gung auswirken. Diese tradi­tio­­­­­nel­le Beiset­­­­­zungs­­­­­art ermöglicht es, in pietät­vol­­­­­ler Art und Weise vom Verstor­­­­­be­­­­­nen Abschied zu nehmen.

Für Erdbe­­­­­stat­tun­­­­­gen stehen auf allen Fried­hö­­­­­fen unter­­­­­schie­d­­­­­li­che Grabformen und Gestal­tungs­­­­­mög­­­­­lich­kei­ten zur Verfügung.

Feuer­­­be­­­stat­tung

Die Feuer­­­be­­­stat­tung, auch Einäsche­rung oder Krema­tion genannt, gibt es in Karlsruhe erst seit 1904. Erst seit 1963 wird sie von den beiden großen christ­­li­chen Kirchen offiziell akzeptiert.

Bei der Feuer­­­be­­­stat­tung wird der in einen Sarg gebet­te­te Verstor­­­bene im stadt­­­ei­­­ge­­­nen Krema­to­ri­um auf dem Karls­ru­her Haupt­frie­d­hof einge­ä­­schert. Die Beisetzung erfolgt dann in einer von den Angehö­ri­­­gen ausge­wähl­ten Urne. Für eine Feuer­­­be­­­stat­tung muss die Willens­er­­­klä­rung des nächsten Angehö­ri­­­gen oder eine Verfügung des Verstor­­­be­­­nen vorliegen. Im Weiteren ist eine zweite Leichen­schau vor der Krema­tion durch einen amtlich beauf­­­trag­ten Arzt erfor­­­der­­­lich.