Karlsruhe: Abfallwirtschaft
Satzungen
Eine Satzung für die Stadt Karlsruhe (also auch die
Abfallentsorgungssatzung) wird durch den Gemeinderat der
Stadt Karlsruhe beschlossen. Der Gemeinderat fällt aber
keine willkürlichen Entscheidungen, sondern muss sich an
Bundes- und Landesgesetzen orientieren.
Sehen Sie hierzu auch die folgenden Bundes- und Landesgesetze:
Sehen Sie hierzu auch die folgenden Bundes- und Landesgesetze:
KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) (PDF)
Den genauen Wortlaut der jeweiligen Satzung können Sie durch
Klicken auf den entsprechenden Link erfahren:
Satzung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung ihrer Abfallentsorgungseinrichtungen
Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege
