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Karlsruhe: Abfallwirtschaft

Zahlen und Fakten

 

Das Amt für Abfallwirtschaft als Entsorgungsfachbetrieb

Das Amt für Abfallwirtschaft als Entsorgungsfachbetrieb

Dem Amt für Abfall­wirt­schaft der Stadt Karlsruhe wurde mit Wirkung vom 29.06.2001 zum ersten Mal das Zertifikat zum "Entsor­gungs­fach­be­trieb" erteilt. Rechts­grund­lage für die Begut­ach­tung bildet die Verordnung über Entsor­gungs­fach­be­triebe vom 10. September 1996. Zurzeit sind folgende Standorte und abfall­wirt­schaft­li­che Tätig­kei­ten zerti­fi­ziert:

  • Ottostraße 21, Haupt­stand­ort mit Fuhrpark und Werkstatt, Einsammeln und Befördern
  • Maybach­straße 10a, Schad­stoff­an­nah­me­stelle, Einsammeln, Befördern und Lagern
  • Ochsen­straße 13, Bioab­fall­ver­gä­rungs­an­lage, Behandeln und Verwerten
  • An der Wässerung 2, Kompos­tie­rungs­an­lage 1, Lagern, Behandeln und Verwerten
  • Herdweg, An der Autobahn­brücke, Kompos­tie­rungs­an­lage 2, Lagern, Behandeln und Verwerten

Die Folge­be­gut­ach­tun­gen wurden für alle Standorte und abfall­wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten in den Jahren 2002 bis 2011 mit Erfolg absolviert.


Zertifikat LGA

Umwelt­ma­na­ge­ment­sys­tem des Amtes für Abfall­wirt­schaft

Im Juli 2003 wurde das Amt für Abfall­­wir­t­­­schaft (AfA) im Rahmen des kommunalen Öko-Audits (EMAS II) der Stadt­­­­­ver­­­wal­tung Karlsruhe erstmals erfol­g­reich validiert. In diesem Zusam­­­men­hang wurde eine Umwelt­er­­­klä­rung veröf­­­fent­­­licht.

Die zweite Validie­rung für den Standort Ottostraße zum erfolgte turnuns­mä­­ßig im März 2005, diesmal nach den Vorgaben der ISO 14001.

Wegen der sich für das Amt ergebenden finan­­­zi­el­len und ideellen Vorteile wird unser Umwelt­­­ma­na­­­ge­­­ment­­­sys­tem seit 2006 jährlich sowohl nach EMAS II (seit 2010 EMAS III) als auch nach ISO 14001 überprüft. Eine neue Umwelt­er­­­klä­rung wird jährlich veröf­­­fent­­­licht.


Kurzbe­schrei­­­bung des Umwelt­­­ma­na­­­ge­­­ment­­­sys­tems des Amtes für Abfall­­wir­t­­­schaft

Das Amt für Abfall­­wir­t­­­schaft verpflich­tet sich zur Verhütung von Umwelt­­­be­las­tun­­­gen sowie zur konti­­­nu­ier­­­li­chen Verbes­­­se­rung der Umwelt­leis­tun­­­gen. Die Umwelt­­­ziele und -maßnahmen des Amtes werden im Umwelt­pro­­­gramm beschrie­­­ben. Jährlich wird das Umwelt­­­ma­na­­­ge­­­ment-System überprüft, vom Amtsleiter in einem Management-Review auf Wirksam­keit des Manage­­­ment­­­sys­tems bewertet und gegebe­­­nen­falls Korrek­tur­­­maß­­­nah­­­men beschlos­­­sen. Die Umwelt­leis­tun­­­gen werden mit der jährli­chen Datener­he­­­bung in der Umwelt­­­bi­lanz erfasst.
Wichtige Bestan­d­­­teile des Umwelt­­­ma­na­­­ge­­­ment­­­sys­tems sind:

  • Umwelt­­­po­­­li­tik (Leit­­­li­­­ni­en)
  • Umwelta­­­spekte und ihre Auswir­­­kun­­­gen
  • Umwelt­­­bi­lanz
  • Umwelt­pro­­­gramm mit Zielen und Maßnahmen
Die Umwelt­leit­­­li­­­nien sind für alle Mitar­­­bei­te­rin­­­nen und Mitar­­­bei­ter verbin­d­­­lich.

Als Umwelta­­­spekte werden alle Tätig­kei­ten, Produkte und Dienst­leis­tun­­­gen des Amtes bezeichnet, die durch Ressour­­­cen­­­ver­­­­­brauch (wie z.B. Energie-, Wasser-, Kraftstoff-, Papier­­­ver­­­­­brauch), durch Klima­­­be­ein­flus­­­sung sowie Boden- und Gewäs­­­ser­­­be­las­tung direkte oder indirekte Umwelt­aus­wir­­­kun­­­gen haben.

Die Verbrauchs­da­ten zu den Umwelta­­­spek­ten werden in der Umwelt­­­bi­lanz erfasst und bewertet. Das AfA hat in seiner Umwelt­er­­­klä­rung zu folgenden Umwelta­­­spek­ten eine Umwelt­­­bi­lanz erstellt:

  • Wärme­­­e­­ner­­­gie­­­be­darf
  • Strom­­­be­darf
  • Trink­­­was­­­ser­­­be­darf
  • Papier­­­be­darf
  • Fuhrpar­k­­nut­­­zung
  • Abfal­lauf­­­kom­­­men
  • Emissio­nen
  • Abwasser

die Umweltleitlinien des Amtes für Abfallwirtschaft (PDF, 60 KB)

Umwelterklärung 2011 (PDF, 3.32 MB)

Zertifikat ISO 14001 (PDF, 1.01 MB)

EMAS-Registrierungsurkunde (PDF, 807 KB)

Zertifikat EfB (PDF, 3.94 MB)

Jubiläumsurkunde - 10 Jahre Entsorgungsfachbetrieb (PDF, 6.57 MB)