Karlsruhe: Abfallwirtschaft
Zahlen und Fakten
Das Amt für Abfallwirtschaft als Entsorgungsfachbetrieb
Dem Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe wurde mit Wirkung vom 29.06.2001 zum ersten Mal das Zertifikat zum "Entsorgungsfachbetrieb" erteilt. Rechtsgrundlage für die Begutachtung bildet die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe vom 10. September 1996. Zurzeit sind folgende Standorte und abfallwirtschaftliche Tätigkeiten zertifiziert:
- Ottostraße 21, Hauptstandort mit Fuhrpark und Werkstatt, Einsammeln und Befördern
- Maybachstraße 10a, Schadstoffannahmestelle, Einsammeln, Befördern und Lagern
- Ochsenstraße 13, Bioabfallvergärungsanlage, Behandeln und Verwerten
- An der Wässerung 2, Kompostierungsanlage 1, Lagern, Behandeln und Verwerten
- Herdweg, An der Autobahnbrücke, Kompostierungsanlage 2, Lagern, Behandeln und Verwerten
Die Folgebegutachtungen wurden für alle Standorte und abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten in den Jahren 2002 bis 2011 mit Erfolg absolviert.
Im Juli 2003 wurde das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) im Rahmen des kommunalen Öko-Audits (EMAS II) der Stadtverwaltung Karlsruhe erstmals erfolgreich validiert. In diesem Zusammenhang wurde eine Umwelterklärung veröffentlicht.
Die zweite Validierung für den Standort Ottostraße zum erfolgte turnunsmäßig im März 2005, diesmal nach den Vorgaben der ISO 14001.
Wegen der sich für das Amt ergebenden finanziellen und ideellen Vorteile wird unser Umweltmanagementsystem seit 2006 jährlich sowohl nach EMAS II (seit 2010 EMAS III) als auch nach ISO 14001 überprüft. Eine neue Umwelterklärung wird jährlich veröffentlicht.
Kurzbeschreibung des Umweltmanagementsystems des Amtes für Abfallwirtschaft
Das Amt für Abfallwirtschaft verpflichtet sich zur Verhütung von Umweltbelastungen sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistungen. Die Umweltziele und -maßnahmen des Amtes werden im Umweltprogramm beschrieben. Jährlich wird das Umweltmanagement-System überprüft, vom Amtsleiter in einem Management-Review auf Wirksamkeit des Managementsystems bewertet und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen beschlossen. Die Umweltleistungen werden mit der jährlichen Datenerhebung in der Umweltbilanz erfasst.
Wichtige Bestandteile des Umweltmanagementsystems sind:
- Umweltpolitik (Leitlinien)
- Umweltaspekte und ihre Auswirkungen
- Umweltbilanz
- Umweltprogramm mit Zielen und Maßnahmen
Als Umweltaspekte werden alle Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des Amtes bezeichnet, die durch Ressourcenverbrauch (wie z.B. Energie-, Wasser-, Kraftstoff-, Papierverbrauch), durch Klimabeeinflussung sowie Boden- und Gewässerbelastung direkte oder indirekte Umweltauswirkungen haben.
Die Verbrauchsdaten zu den Umweltaspekten werden in der Umweltbilanz erfasst und bewertet. Das AfA hat in seiner Umwelterklärung zu folgenden Umweltaspekten eine Umweltbilanz erstellt:
- Wärmeenergiebedarf
- Strombedarf
- Trinkwasserbedarf
- Papierbedarf
- Fuhrparknutzung
- Abfallaufkommen
- Emissionen
- Abwasser
die Umweltleitlinien des Amtes für Abfallwirtschaft (PDF, 60 KB)
Umwelterklärung 2011 (PDF, 3.32 MB)
Zertifikat ISO 14001 (PDF, 1.01 MB)
EMAS-Registrierungsurkunde (PDF, 807 KB)
Jubiläumsurkunde - 10 Jahre Entsorgungsfachbetrieb (PDF, 6.57 MB)
