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Karlsruhe: Abfallwirtschaft

Winterdienst

Aufgaben der Stadt

Wir sind für Sie da!

Nach dem letzten Winter­­dien­­stein­­satz der Saison ist noch lange nicht Schluss. Bereits dann beginnen nämlich die Planungen der Winter­­dienst­­be­triebs­lei­ter für die nächste Winterzeit:

  • 670 Straßen­ki­lo­­me­ter mit rund 1100 Räum- und Streu­ki­lo­­me­tern
  • 150 km Radwege (Haup­t­rou­ten)
  • 623 Halte­s­tel­len, öffent­li­che Flächen und Fußgän­ger­über­we­ge
  • ca. 40 km freie Strecken an Bundes- und Landes­s­tra­ßen im Stadt­­­ge­­biet Karlsruhe

müssen in Räum- bzw. Streu­tou­ren eingeteilt und aufgrund der Erfah­run­­gen der Vorsaison optimiert werden. Zum Winter­ein­­bruch müssen ca. 200 Winter­­dienst­fahr­­zeu­ge und Geräte startklar gemacht werden, damit etwa 500 Mitar­­bei­ter aus städti­schen Ämtern, Ortsver­­wal­tun­­gen, Verkehrs­­­be­trie­­ben und Fremd­­fir­­men dafür sorgen können, dass Sie sicher durch den Winter kommen.

Wir räumen und streuen!

Nach den städti­schen Richt­­li­­nien sind sämtliche wichtigen Verkehrs­­s­tra­ßen durch den städti­schen Winter­­dienst von Eis und Schnee freizu­hal­ten. Das bedeutet, dass entspre­chend dem Einsatz­­plan

  • als erstes die Karlsruhe durch­­que­ren­­den Bundes- und Landes­s­tra­ßen, danach die
  • Haupt­­ver­­kehrs- und Haupt­­ver­­­bin­­dungs­­­stra­ßen

vom Schnee geräumt und bei Bedarf mit Feuchtsalz bestreut werden.

  • Alle übrigen Straßen werden in der Regel nur geräumt.
  • Fußgän­ger­über­wege und öffent­li­che Gehweg­flä­chen werden geräumt und mit Streu­­stof­­fen wie Trocken­­salz bestreut.

(In der 1. Dring­­lich­keits­­stufe sind dies Fußgän­ger­über­wege auf sogenann­ten unent­­behr­­li­chen Kreuzungen, danach folgen die verblei­­ben­­den Überwege).

  • Auch die Radfahrer müssen nicht ihr Zweirad zu Hause stehen lassen, denn die Radhaup­t­rou­ten werden ebenfalls vom Schnee geräumt und bei Bedarf bestreut: gesicher­te Fahrra­d­rou­ten.


Wir achten auf Sicherheit und Umwelt­­schutz!

Ziel unserer Winter­­dienst­maß­nah­men ist es, dem Verkehrs­­­teil­­neh­­mer eine möglichst hohe Sicherheit zu garan­tie­ren. Gleich­­zei­tig soll die Umwelt­­be­las­tung durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.
Nach intensiver Diskussion innerhalb der Stadt­­­ver­­wal­tung mit dem Amt für Abfall­­wir­t­­schaft, im Einklang mit bundes­wei­ten Erkennt­­nis­­sen und Erfah­run­­gen - nachge­wie­­sen durch die Forschungs­­­ge­­mein­­schaft für Straßen- und Verkehrs­­we­­sen, hat sich der Gemein­­de­rat für die sog. "Null­streu­ung" entschie­­den. Nur dort, wo es aus Sicher­heits­grün­den unbedingt erfor­­der­­lich ist, setzen wir deshalb noch Salz ein.
Auf den Wohnne­­ben­­stra­ßen wird nach den Erfah­run­­gen vergan­­ge­­ner Winter­­zei­ten auch dieses Jahr nicht gestreut werden. Damit werden Bäume und Sträucher an Straßen und Plätzen weitgehend geschont, ohne die Sicherheit der Verkehrs­­­teil­­neh­­mer zu gefährden.
Die Verhält­nisse auf Wohnne­­ben­­stra­ßen sind für Autofahrer vielleicht ärgerlich, sie sind aber für die Winterzeit nicht unzumutbar.


Wir bitten um Ihr Verständ­nis!

Ab und zu kommt es vor, dass gerade dann, wenn Sie mit dem Räumen von Schnee fertig sind, das städtische Räumfahr­zeug vorbei­fährt und Sie danach erneut Schnee­reste auf Ihrem frisch gerei­­nig­ten Gehweg vorfinden.
Seien Sie bitte nicht verärgert über den Winter­­dienst leistenden Mitar­­bei­ter. Seine Arbeit fordert in dieser Zeit besondere Konzen­tra­tion, da er mit dem überbrei­ten Schnee­­schild ohne Schaden anzurich­ten durch zugepark­te Straßen fahren muss. Haben Sie Verständ­nis dafür, dass er nicht kurzfris­tig den Schnee­­schie­­ber von einer zur anderen Seite bewegen kann. Das würde zu viel Zeit kosten. Zeit ist kostbar während der Räum- und Streu­­pe­ri­ode. Unsere Mitar­­bei­ter haben ein großes Strecken­­netz zu bewältigen und sind schon seit den frühen Morgen­­stun­­den für Sie und Ihre Sicher­heit unterwegs.


Informationsblatt zum Winterdienst (PDF, 1.59 MB)


Pläne der zu räumenden Straßen und Radwege


Aufgaben der Bürger/innen

Was ist zu tun beim Winter­dienst?

Nach der entspre­chen­den Satzung der Stadt Karlsruhe sind Eigentümer, Erbbau­be­rech­tigte und Besitzer von Grund­stücken, die an einer öffent­li­chen Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben, für das Räumen und Bestreuen der Gehwege verant­wort­lich. Zu den Straßen gehören auch Wege und Plätze. Vermieter können die Räum- und Streu­pflicht per Mietver­trag auf die Mieter übertragen.

Aus Umwelt­schutz­grün­den dürfen nur abstump­fen­de Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Salz oder salzhal­tige Mittel dürfen nicht eingesetzt werden. Sie schädigen die Tier- und Pflan­zen­welt und belasten unsere Flüsse. Auch die empfind­li­chen Hunde­pfo­ten werden durch Salz gereizt.


Folgende Flächen müssen von den Verant­wort­li­chen geräumt und gestreut werden:

  • Gehwege entlang von Fahrbahnen,
  • gemeinsame Rad- und Gehwege, die keine Trenn­li­nie haben und durch ein entspre­chen­des Verkehrs­schild gekenn­zeich­net sind,
  • Fußwege und Treppen­wege.
Gehwege, Fußwege und gemeinsame Rad- und Gehwege sind auf ¾ der Breite, höchstens bis 3 m zu räumen und zu bestreuen. Für getrennte Rad- und Gehwege (Verkehrs­schild mit senkrech­tem Trenn­strich zwischen Rad- und Fußgän­ger­zei­chen) besteht die Anlie­ger­ver­pflich­tung nur für den Gehweg.

Darüber hinaus besteht eine Räum- und Streu­pflicht für:

  • Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßen­seite vorhanden sind. Diese sind auf 1,50 m Breite zu räumen und zu bestreuen
  • Flächen am Rande von Fußgän­ger­zo­nen und verkehrs­be­ru­hig­ten Bereichen. Diese sind auf 3 m Breite zu räumen und zu bestreuen.

Haben Sie schon an den Winter­dienst gedacht?

Für die Bürge­rin­nen und Bürger unserer Stadt gibt es in der Winterzeit einige Dinge zu beachten: die jährlichen Winter­dienst­pflich­ten! Sicherlich nicht geliebt, aber trotzdem erfor­der­lich!

  • Alle Straßen­an­lie­ger, egal ob Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, Mieter, Pächter oder Erbbau­be­rech­tig­ter, die an einer öffent­li­chen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winter­dienst verpflich­tet!
  • Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen von Schnee und auftau­en­dem Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahr­lo­ses Begehen möglich ist. Und später sollten Sie sicher­stel­len, dass bei Tauwetter ein Wasser­ab­fluss möglich ist.
  • Die Verpflich­tung zum Winter­dienst beginnt schon recht früh. Sie müssen nämlich
    · werktags bis 7:30 Uhr
    · an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr
    Ihren sogenann­ten "Anlie­ger­ver­pflich­tun­gen" nachkommen.
  • Wenn es während des Tages weiter­schneit oder es durch Nieder­schläge weiterhin zur Glätte­bil­dung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.
  • Diese Pflicht endet erst um 21:00 Uhr !


Was Sie beachten sollten! Wie Sie uns unter­stüt­zen können!

Da der Räumdienst des Amtes für Abfall­wirt­schaft nicht überall gleich­zei­tig sein kann, die Straßen aber schnellst­mög­lich geräumt sein müssen, ist es unumgäng­lich, die Aufgaben zu teilen: für das Räumen und Streuen von Gehweg­flä­chen tragen die Anlieger die Verant­wor­tung. Bitte führen Sie Ihre Räumpf­licht gewis­sen­haft durch, damit alle Fußgänger sicher und gefahrlos unterwegs sein können. Bitte bedenken Sie auch, dass Stürze - besonders für die älteren Bürge­rin­nen und Bürger - schlimme Folgen haben können. Für Ihre Unter­stüt­zung sagen wir herzlichen Dank!

Tipps zum Winterdienst

  • Verge­wis­sern Sie sich recht­zei­tig, ob der Schnee­schie­ber in Ordnung und ausrei­chend Streu­ma­te­rial vorhanden ist.
  • Infor­mie­ren Sie sich täglich über die Wetter­la­ge!
  • Stehen Sie früher auf - der Winter­dienst erfordert Zeit!
  • Achten Sie auf umwelt­freund­li­che Streu­mit­tel - auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstump­fen­den Streu­mit­teln wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz oder salzhal­tige Stoffe sind aus Umwelt­schutz­grün­den lt. Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen von Gehwegen verboten.
  • Steigen Sie möglichst um auf öffent­li­che Verkehrs­mit­tel (Fahr­pla­naus­kunft des KVV)
  • Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest - Sommer­rei­fen oder mangelndes Profil sind eine Gefahr für Sie und Andere!
  • Gewähren Sie Winter­dienst­fahr­zeu­gen Vorfahrt - halten Sie entspre­chende Durch­fahrts­mög­lich­kei­ten frei. Schnee­pflüge sind bis zu 3,50 m breit.
  • Parken Sie bitte möglichst nahe am Fahrbahn­rand.
  • Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserab­lauf gewähr­leis­tet ist.

Wir wünschen Ihnen einen unfall­freien Winter!

Wetter­da­ten für Karlsruhe