Karlsruhe: Abfallwirtschaft
Winterdienst
Aufgaben der Stadt
Wir sind für Sie da!
Nach dem letzten Winterdiensteinsatz der Saison ist
noch lange nicht Schluss. Bereits dann beginnen nämlich
die Planungen der Winterdienstbetriebsleiter für die
nächste Winterzeit:
- 670 Straßenkilometer mit rund 1100 Räum- und Streukilometern
- 150 km Radwege (Hauptrouten)
- 623 Haltestellen, öffentliche Flächen und Fußgängerüberwege
- ca. 40 km freie Strecken an Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet Karlsruhe
müssen in Räum- bzw. Streutouren eingeteilt und aufgrund
der Erfahrungen der Vorsaison optimiert werden. Zum
Wintereinbruch müssen ca. 200 Winterdienstfahrzeuge
und Geräte startklar gemacht werden, damit etwa 500
Mitarbeiter aus städtischen Ämtern, Ortsverwaltungen,
Verkehrsbetrieben und Fremdfirmen dafür sorgen
können, dass Sie sicher durch den Winter kommen.
Wir räumen und streuen!
Nach den städtischen Richtlinien sind sämtliche
wichtigen Verkehrsstraßen durch den städtischen
Winterdienst von Eis und Schnee freizuhalten. Das
bedeutet, dass entsprechend dem Einsatzplan
- als erstes die Karlsruhe durchquerenden Bundes- und Landesstraßen, danach die
- Hauptverkehrs- und Hauptverbindungsstraßen
vom Schnee geräumt und bei Bedarf mit Feuchtsalz bestreut werden.
- Alle übrigen Straßen werden in der Regel nur geräumt.
- Fußgängerüberwege und öffentliche Gehwegflächen werden geräumt und mit Streustoffen wie Trockensalz bestreut.
(In der 1. Dringlichkeitsstufe sind dies Fußgängerüberwege auf sogenannten unentbehrlichen Kreuzungen, danach folgen die verbleibenden Überwege).
- Auch die Radfahrer müssen nicht ihr Zweirad zu Hause stehen lassen, denn die Radhauptrouten werden ebenfalls vom Schnee geräumt und bei Bedarf bestreut: gesicherte Fahrradrouten.
Wir achten auf Sicherheit und
Umweltschutz!
Ziel unserer Winterdienstmaßnahmen ist es, dem
Verkehrsteilnehmer eine möglichst hohe Sicherheit zu
garantieren. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung
durch das Streuen möglichst gering gehalten werden.
Nach intensiver Diskussion innerhalb der
Stadtverwaltung mit dem Amt für Abfallwirtschaft, im
Einklang mit bundesweiten Erkenntnissen und
Erfahrungen - nachgewiesen durch die
Forschungsgemeinschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, hat sich der Gemeinderat für die sog.
"Nullstreuung" entschieden. Nur dort, wo es aus
Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist, setzen
wir deshalb noch Salz ein.
Auf den Wohnnebenstraßen wird nach den Erfahrungen
vergangener Winterzeiten auch dieses Jahr nicht
gestreut werden. Damit werden Bäume und Sträucher an
Straßen und Plätzen weitgehend geschont, ohne die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Die Verhältnisse auf Wohnnebenstraßen sind für
Autofahrer vielleicht ärgerlich, sie sind aber für die
Winterzeit nicht unzumutbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ab und zu kommt es vor, dass gerade dann, wenn Sie mit dem
Räumen von Schnee fertig sind, das städtische Räumfahrzeug
vorbeifährt und Sie danach erneut Schneereste auf Ihrem
frisch gereinigten Gehweg vorfinden.
Seien Sie bitte nicht verärgert über den Winterdienst
leistenden Mitarbeiter. Seine Arbeit fordert in dieser
Zeit besondere Konzentration, da er mit dem überbreiten
Schneeschild ohne Schaden anzurichten durch zugeparkte
Straßen fahren muss. Haben Sie Verständnis dafür, dass er
nicht kurzfristig den Schneeschieber von einer zur
anderen Seite bewegen kann. Das würde zu viel Zeit kosten.
Zeit ist kostbar während der Räum- und Streuperiode.
Unsere Mitarbeiter haben ein großes
Streckennetz zu bewältigen und sind schon seit den frühen
Morgenstunden für Sie und Ihre Sicherheit
unterwegs.
Informationsblatt zum Winterdienst (PDF, 1.59 MB)
Pläne der zu räumenden Straßen und Radwege
Aufgaben der Bürger/innen
Was ist zu tun beim
Winterdienst?
Nach der entsprechenden Satzung der Stadt Karlsruhe sind
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken,
die an einer öffentlichen Straße liegen oder von ihr einen
Zugang haben, für das Räumen und Bestreuen der Gehwege
verantwortlich. Zu den Straßen gehören auch Wege und Plätze.
Vermieter können die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag
auf die Mieter übertragen.
Folgende Flächen müssen von den Verantwortlichen geräumt
und gestreut werden:
- Gehwege entlang von Fahrbahnen,
- gemeinsame Rad- und Gehwege, die keine Trennlinie
haben und durch ein entsprechendes Verkehrsschild
gekennzeichnet sind,
- Fußwege und Treppenwege.
Darüber hinaus besteht eine Räum- und Streupflicht für:
- Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind. Diese sind auf 1,50 m Breite zu räumen und zu bestreuen
- Flächen am Rande von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Diese sind auf 3 m Breite zu räumen und zu bestreuen.
Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht?
Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gibt es in der Winterzeit einige Dinge zu beachten: die jährlichen Winterdienstpflichten! Sicherlich nicht geliebt, aber trotzdem erforderlich!
- Alle Straßenanlieger, egal ob Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder Erbbauberechtigter, die an einer öffentlichen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winterdienst verpflichtet!
- Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen von Schnee und auftauendem Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Und später sollten Sie sicherstellen, dass bei Tauwetter ein Wasserabfluss möglich ist.
- Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht
früh. Sie müssen nämlich
· werktags bis 7:30 Uhr
· an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr
Ihren sogenannten "Anliegerverpflichtungen" nachkommen.
- Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.
- Diese Pflicht endet erst um 21:00 Uhr !
Was Sie beachten sollten! Wie
Sie uns unterstützen können!
Da der Räumdienst des Amtes für
Abfallwirtschaft nicht überall gleichzeitig sein kann, die
Straßen aber schnellstmöglich geräumt sein müssen, ist es
unumgänglich, die Aufgaben zu teilen: für das Räumen und
Streuen von Gehwegflächen tragen die Anlieger die
Verantwortung. Bitte führen Sie Ihre Räumpflicht
gewissenhaft durch, damit alle Fußgänger sicher und
gefahrlos unterwegs sein können. Bitte bedenken Sie auch,
dass Stürze - besonders für die älteren Bürgerinnen und
Bürger - schlimme Folgen haben können. Für Ihre
Unterstützung sagen wir herzlichen Dank!
Tipps zum Winterdienst
- Vergewissern Sie sich rechtzeitig, ob der Schneeschieber in Ordnung und ausreichend Streumaterial vorhanden ist.
- Informieren Sie sich täglich über die Wetterlage!
- Stehen Sie früher auf - der Winterdienst erfordert Zeit!
- Achten Sie auf umweltfreundliche Streumittel - auf
Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfenden
Streumitteln wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz oder
salzhaltige Stoffe sind aus Umweltschutzgründen lt. Satzung
über das Reinigen, Räumen und Bestreuen von Gehwegen
verboten.
- Steigen Sie möglichst um auf öffentliche Verkehrsmittel (Fahrplanauskunft des KVV)
- Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest - Sommerreifen oder mangelndes Profil sind eine Gefahr für Sie und Andere!
- Gewähren Sie Winterdienstfahrzeugen Vorfahrt - halten Sie entsprechende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Schneepflüge sind bis zu 3,50 m breit.
- Parken Sie bitte möglichst nahe am Fahrbahnrand.
- Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist.
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter!
