Karlsruhe: Abfallwirtschaft
Abfallvermeidung
Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Abfallvermeidung ergeben sich aus der EU Abfallrahmenrichtlinie, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und aus der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung).
Ausprägungen der Abfallvermeidung:
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Qualitative
Abfallvermeidung hat zur
Folge, dass weniger schädliche Abfälle
entstehen. Kühlschränke ohne FCKW und Pumpsprays statt
Spraydosen mit dem Treibmittel FCKW sind hierzu
anschauliche Beispiele, die uns täglich
begegnen.
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Quantitative
Abfallvermeidung bedeutet,
dass die Abfallmenge reduziert
wird.
Für viele Produkte wurden Nachfüllpackungen geschaffen und Konzentrate eingeführt.
Als Konsumenten und Kunden können wir gezielt auswählen und so Abfall vermeiden: Mehrweg, Produktqualität und damit Langlebigkeit, Reparaturmöglichkeit sowie Mieten statt Kaufen seien hier zunächst als Schlagworte erwähnt.
Wir laden Sie ein, uns durch die unten aufgeführten Themenbereiche der Abfallvermeidung zu begleiten. Sie werden sehen: Abfallvermeidung ist gar nicht so schwierig und nicht zwangsläufig teuer.
Themenbereiche:
Putzen, Waschen, Körperpflege
Essen und Trinken
Schreiben und Lesen
Reparieren, Tauschen, Wiederverwenden
Elektrik und Elektronik
Fortbewegung
Kleidung und andere Textilien
Büro und Schule
Wohnbereich
Schenken
Schlagwortverzeichnis zur Abfallvermeidung
Rechtliche Grundlagen
Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlament: Abfallaufkommen bis 2012 stabilisieren, bis 2020 senken
