Karlsruhe: Radverkehr
20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs
Plan
Aktuelle Fortschreibung
Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe (PDF, 68 KB) Szenarien und integriertes Handlungskonzept, Gemeinderat, 20. November 2012, Auszug: Baustein Radverkehr
Beschluss des Gemeinderats vom 25. Oktober 2005
Präambel
Vor dem Hintergrund seiner Tradition als Heimatstadt des Ur-Vaters des Fahrrades Freiherr von Drais hat Karlsruhe mit seiner Lage in der Rheinebene, seinem gemäßigten Klima und seinem kompakten, gut erreichbaren Stadtkern ideale Voraussetzungen für einen hohen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrs-aufkommen. Daraus macht Karlsruhe bislang zu wenig. Der Anteil des Radverkehrs kann erhöht, die Unfallhäufigkeit muss herabgesetzt werden. Das folgende 20-Punkte-Programm zeigt das Ziel und den Weg dorthin. Es baut darauf auf, dass der öffentliche Verkehrsraum grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt zur Verfügung steht. Jeder Verkehrsteil-nehmer wird nach seinen spezifischen Bedürfnissen behandelt. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot. Mit diesem Programm soll kein Vorrang für den Radverkehr in der Stadt propagiert, wohl aber Partei ergriffen werden für eine Verkehrsart, die in der Stadt ein zügiges Fortkommen ermöglicht, die Unabhängigkeit und Freude beim Fahrerlebnis bringt.
Karlsruhe will sich als die Fahrrad-Großstadt Nr.
1 in Süddeutschland positionieren.
Neben der Verbesserung der Infrastruktur ist dazu auch eine
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen
erforderlich. Der Radverkehr soll gezielt als Thema in das
städtische Marketing aufgenommen werden.
Der Radverkehrsanteil an allen Wegen soll bis
2012 von 16 % auf 21 % gesteigert werden, bis 2015 auf 23 %.
Der Zuwachs soll durch Verlagerungen vom MIV gewonnen
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, orientiert sich die
Radverkehrsförderung in Karlsruhe an dem Leitbild
"Radverkehr als System".
Karlsruhe hat strukturell sehr gute Voraussetzungen für den
Radverkehr. Die Stagnation beim Radverkehr in den letzten
Jahren ist aber ein Indiz dafür, dass eine Intensivierung
der Radverkehrsförderung auf allen Handlungsfeldern des
Radverkehrssystems erforderlich ist.
Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr soll
deutlich erhöht werden. Insbesondere soll trotz der
steigenden Zahl von Radfahrern die Zahl der Radfahrerunfälle
um mindestens 15 %, die Zahl schwer verunglückter Radfahrer
bis 2010 um mindestens 25 % verringert
werden.
Wesentliche Schritte dazu sind eine detaillierte und stark
maßnahmenbezogene Analyse der Unfalldaten, ein
Sofortmaßnahmenprogramm zur Entschärfung von
Unfallhäufungspunkten und die anhaltende flächenhafte
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr im
Straßennetz.
Bei allen Straßenbaumaßnahmen im Netz der
Hauptverkehrsstraßen, gleich ob es sich um Umbau, Sanierung
oder Neubau handelt, sind die Belange des Radverkehrs als
gleichberechtigt zu beachten und, wenn irgend möglich,
Radverkehrsanlagen vorzusehen. Es ist in jedem Fall
nachzuweisen, inwieweit Möglichkeiten zur Verbesserung der
Radfahrbedingungen untersucht wurden.
Die Anforderungen an eine
Radverkehrsverträglichkeitsprüfung sind verbindlich zu
formulieren. Eine Beschreibung des Ablaufs und Kriterien in
Form einer Checkliste sind zu entwickeln, um die
einheitliche Umsetzung und die Nachprüfbarkeit zu
unterstützen.
Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die
Ausstattung aller radverkehrsrelevanten Hauptverkehrsstraßen
mit Radverkehrsanlagen oder die verträgliche Abwicklung im
Mischverkehr notwendig. Vorhandene Radverkehrsanlagen sind
vorrangig dort, wo Verkehrssicherheitsdefizite aufgetreten
sind, in Stand zu setzen oder zu ersetzen.
Zur Abdeckung des erheblichen Nachholbedarfes ist das
gesamte Entwurfsrepertoire zur Führung des Radverkehrs
entsprechend dem heutigen Erkenntnisstand und absehbarer
Fortschreibungen der technischen und rechtlichen Regelwerke
einzusetzen. Es ist eine Dringlichkeitsreihung unter
Berücksichtigung der Kriterien Verkehrssicherheit, Bedeutung
für den Radverkehr, Planungsvorlauf, Kostenaufwand sowie
Zusammenhang mit anderen Planungen aufzustellen.
Zur Nachrüstung von Radverkehrsanlagen an
Hauptverkehrsstraßen sollen unter Berücksichtigung der
jeweiligen verkehrlichen Einsatzbereiche und
Flächenansprüche vorrangig Radfahrstreifen oder
Schutzstreifen angelegt werden.
Der erhebliche Nachholbedarf kann mittelfristig nur dann
nennenswert abgedeckt werden, wenn die rechtlichen und
verkehrstechnischen Möglichkeiten zum Einsatz dieser
kostengünstigen Lösungen voll ausgeschöpft werden. Dabei
sind auch die Knotenpunkte einzubeziehen. Bauliche Radwege
sollen vorrangig dort neu angelegt werden, wo ein Neubau
oder die Sanierung der Seitenanlagen aus anderen Gründen
erforderlich ist.
Bei allen Maßnahmen zum Straßenaus- und -umbau
sowie zur Beschleunigung des ÖPNV soll jeweils eine
verkehrssichere Radverkehrsführung gewährleistet
werden.
Die Vorhaben in diesem Bereich sollen dazu genutzt werden,
auch für den Radverkehr bessere Bedingungen zu erreichen.
Nach Möglichkeit sind flächensparende, z. B. betriebliche,
Ansätze der ÖPNV-Beschleunigung zu bevorzugen.
Neben den Hauptverkehrsstraßen ist als weiterer
wesentlicher Baustein der Radverkehrsnetzplanung ein sich
über das gesamte Stadtgebiet erstreckendes Radroutennetz,
das auch über verkehrsarme Straßen verläuft, einzurichten.
Es ist mit einer einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr
zu versehen, die dem heutigen bundesweiten Standard
entspricht.
Das Radroutennetz besteht aus radial auf die Innenstadt
zulaufenden Routen und ringförmigen Tangentialverbindungen,
die vorrangig Quellen und Ziele mit gesamtstädtischer
Bedeutung anbinden. Die Radroutenplanung ist bei allen
Maßnahmen der Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung sowie
der Landschafts- und Grünordnungsplanung zu
berücksichtigen.
Ein Grundnetz von Radrouten unter Einbeziehung
der bereits bestehenden Routenabschnitte wird mit Vorrang in
einem mittelfristigen Zeitrahmen umgesetzt. Dazu werden bis
2012 mindestens zwei Stadtteilrouten pro Jahr komplett
hergerichtet. Zur Beseitigung von bereits bekannten, leicht
behebbaren Mängeln wird ein Sofortmaßnahmenprogramm
aufgelegt.
Für die Umsetzung hat die Lösung von "Knackpunkten", an
denen die Befahrbarkeit der Routen derzeit nicht oder nur
stark eingeschränkt möglich ist, Priorität. Die bestehenden
Radroutenabschnitte werden erweitert und durch neue Routen
ergänzt, sodass mittelfristig eine Grundstruktur entsteht,
die die Gesamtstadt unter Einbeziehung aller Ortsteile
abdeckt. Die kontinuierliche Unterhaltung der Routen ist zu
sichern.
Die Straßen der Innenstadt sollen für den
Radverkehr möglichst flächenhaft und gleichberechtigt
mitbenutzbar sein, um grundsätzlich eine Trennung von Rad-
und Fußgängerverkehr zu erreichen.
Neben der Wiederherrichtung einer attraktiven Cityroute-Süd
(abschnittsweise mit Fahrradstraßen) zählt dazu die
Einrichtung der Cityroute-Nord mit den dazugehörigen
Straßen. Für Fußgängerzonen gelten besondere Regelungen.
Im Nebenstraßennetz soll der Radverkehr sicher
auf der Fahrbahn geführt werden und im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten von Restriktionen, die zur
Sicherung und Lenkung des Kfz-Verkehrs eingerichtet sind,
weitgehend ausgenommen werden.
Dazu dient die Öffnung von Einbahnstraßen, die
Durchlässigkeit von Sackgassen und die Herausnahme der
Radfahrer bei Abbiegever- und -geboten. Das Straßennetz in
Wohngebieten abseits der Hauptverkehrsstraßen ist bereits
weitgehend als Tempo 30-Zone ausgewiesen.
Für den Alltags- und Freizeitradverkehr sind bei
allen Grünflächenplanungen die Belange des Radverkehrs zu
berücksichtigen. Dazu sollen weitere Anbindungen an
touristische Radfernwanderwege entwickelt
werden.
Der bereits eingeschlagene Weg hat sich bewährt und soll
konsequent fortgesetzt werden. Die Stadt Karlsruhe treibt
zur weiteren Verbesserung für den Freizeitverkehr die
Planungen zur Entwicklung eines überregionalen
Radverkehrsnetzes voran.
Die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an
wichtigen Zielpunkten des Radverkehrs ist verstärkt
fortzusetzen. Die konsequente Anwendung der Bauordnung bei
allen Neu- und wesentlichen Umbauten wird
sichergestellt.
Im Stadtzentrum sollte angestrebt werden, im Kontext mit
großen Bauvorhaben größere (ggf. auch unterirdische)
Fahrradabstellanlagen einzurichten (z. B. im Kontext mit der
Kombilösung). Die Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr
(Bike+Ride) soll an allen dafür bedeutsamen
ÖPNV-Haltestellen berücksichtigt werden. Anlehnbügel als
bewährte Fahrradabstellanlagenform sollten auch außerhalb
der Innenstadt im Straßenraum eingesetzt werden.
In bestehenden Wohngebieten ist die Möglichkeit
zu schaffen, für alle Anlieger auf Antrag und eigene Kosten
Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum
einzurichten.
Die oft ungünstige Abstellmöglichkeit des Fahrrades an der
Wohnung (Hausflur, Keller) ist als wesentlicher
"Reiseantrittswiderstand" belegt. Auf Bauträger ist
hinsichtlich diesbezüglicher Aktivitäten verstärkt
einzuwirken.
Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Information
über neue Angebote etc. sowie der offensiven Werbung für
eine verstärkte Radnutzung (Verbesserung des Fahrradklimas)
sind wesentliche Handlungsfelder der zukünftigen
Radverkehrsförderung in Karlsruhe.
Es ist belegt, dass Verhaltensänderungen im Verkehr nicht
nur durch die Verbesserung der baulich-verkehrlichen
Infrastruktur, sondern maßgeblich durch die Veränderung des
Denkens ("im Kopf") erreicht werden können.
Um den Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern,
unterstützt die Stadt die Aktivitäten anderer
Handlungsträger für ein möglichst vielfältiges Angebot von
Serviceangeboten und Dienstleistungen.
Dazu dienen insbesondere Beratung und Information von
Interessenten, ggf. aber auch begrenzte finanzielle
Unterstützungen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich wird die
Überprüfung der Angebote und die Weiterentwicklung als
"fahrradfreundlicher Arbeitgeber" mit entsprechenden
Serviceangeboten angestrebt, um eine Vorbildfunktion für
andere Arbeitgeber zu entwickeln. Mit einem entsprechenden
Wettbewerb wird das Thema forciert.
Die inzwischen eingerichteten administrativen
Strukturen zur Förderung und Berücksichtigung des
Radverkehrs in Karlsruhe haben sich grundsätzlich bewährt
und sollten erhalten und ausgebaut werden.
Die koordinierende Funktion, z. B. der AG-Radverkehr und
des Radlerforums zur Entscheidungsvorbereitung für die
Ausschüsse des Gemeinderates gilt es zu bewahren und
weiterzuentwickeln. Zur effizienten Behandlung häufig
wiederkehrender strittiger Themen sollen (ggf.
verwaltungsinterne) Workshops mit dem Ziel der Festlegung
konsensfähiger Leitlinien durchgeführt werden.
Die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95"
und deren Nachfolgewerke sollen als verwaltungsintern
verbindliche Planungsvorgabe eingeführt
werden.
Diese Empfehlung wurde durch die Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen im Auftrag der Beratungsstelle
für Schadensverhütung erstellt und in Abstimmung mit der
Arbeitsgruppe Radverkehr des Bund-Länder-Fachausschusses für
den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei weiterentwickelt.
Karlsruhe bietet allen mit Verkehrsplanung und Verkehrsrecht
betrauten Mitarbeitern regelmäßige Weiterbildungen zur ERA
95 und seiner Nachfolgewerke an.
Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Polizei in
ihren Bemühungen, das Problem des Fahrraddiebstahls durch
Maßnahmen der Prävention, der Fahrradcodierung und der
gezielten Verfolgung zu verringern.
Karlsruhe will seine in dieser Hinsicht im Vergleich zu
anderen Städten ungünstige Stellung schnellstmöglich
verlieren. Dazu sollen neben der besseren Ausstattung mit
guten Fahrradständern die erfolgreichen Strategien anderer
Städte (z. B. verstärkte Öffentlichkeitsarbeit) auch in
Karlsruhe zur Anwendung kommen. Die angebotene
Fahrradcodierung hat sich bewährt und sollte weitergeführt
werden. Die Polizei wird gebeten, der
Fahrrad-Diebstahlaufklärung höhere Priorität
beizumessen.
Niemand hat das Recht, eigene Verkehrsverstöße mit dem Fehlverhalten anderer zu entschuldigen. Der öffentliche Verkehrsraum steht allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zur Benutzung zu. Jeder Verkehrsteilnehmer hat dabei seine spezifischen Rechte und Pflichten, die zu beachten sind. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot. Eine konsequente Verfolgung von Rechtsübertretungen wird angestrebt.

