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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Wohnraumförderung

Wichtig bei Förderung von Mietwoh­­nun­­gen und selbst genutztem Wohnei­­gen­tum

Eine Förderung ist ausge­schlos­­sen, wenn vor Aufnahme ins Programm

  • der Bauherr mit dem Vorhaben begonnen hat oder
  • der Erwerber einen notari­el­len Kaufver­­­trag abgeschlos­­sen hat.


Wichtig beim Schall­­schutz­pro­­gramm


Eine Förderung ist ausge­schlos­­sen, wenn die schall­däm­mende Maßnahme vor Förder­zu­sage durch­ge­führt wird.

 

Zweck der sozialen Wohnraum­för­de­rung ist zum einen die Bereit­s­tel­­lung preis­wer­ter Mietwoh­­nun­­gen für Haushalte mit Zugangs­schwie­­rig­kei­ten am allge­­mei­­nen Wohnungs­­­markt und zum anderen die Unter­stüt­zung bei der Bildung selbst genutzten Wohnei­­gen­­tums, vor allem für Haushalte mit Kindern. Auch die Schaffung von behin­­der­ten­­ge­rech­tem Wohnraum wird von zahlrei­chen Ländern und Kommunen gefördert.

Um dies zu Bewerk­s­tel­­li­­gen gibt es eine Anzahl von Förder­pro­­gram­­men die wir Ihnen hier vorstel­len möchten.

Jährliches Landes­för­der­pro­­gramm

Im jährlichen Landes­­wohn­raum­för­de­rungs­­pro­­gramm stehen zinsver­­­bil­­ligte Darlehen für eigen­­ge­­nutz­te Eigen­­tums­maß­nah­men und Darlehen und Zuschüsse für den Mietwoh­­nungs­­­bau zur Verfügung. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Eigen­tums­för­de­rung

Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von Wohnraum zur Selbst­­nut­­zung

  • Bau und Erwerb von neuem Wohnraum
  • Erwerb von beste­hen­­dem Wohnraum
  • Änderungs- und Erwei­te­rungs­­­bau­maß­nah­men
  • Förderung für schwer­­be­hin­­derte Menschen mit spezi­­fi­­schen Wohnungs­­­ver­­­sor­­gungs­­pro­ble­­men
  • Förderung für barrie­re­freies Bauen
  • Hilfen in unver­­­schul­­de­ten Notlagen, wenn bereits eine Wohnraum­för­de­rung gewährt worden ist (z.B beim dauer­haf­ten Wegfall eines Verdiens­tes im Todesfall).

Die Förderung kann um Zuschläge für Vorhaben in Ortszen­tren, für innova­ti­­ven Wohnungs­­­bau und für eine ökolo­gi­sche Bausaus­füh­rung erhöht werden.


Mietwohn­raum­för­de­rung

Gefördert wird die Schaffung von neuem Wohnraum zur Vermietung (allge­­mei­ne Sozial­­miet­wohn­raum­för­de­rung)
Darunter fällt auch Mietwohn­raum in Einheiten von zehn oder mehr Wohnungen, die für zwecke des ambulan­ten betreuten Wohnens erstellt werden. Zuschläge für innova­ti­­ven Miert­woh­­nungs­­­bau, für ökologisch wirksame Bauaus­füh­run­gen oder barrie­re­freies Bauen können gewährt werden.

Schaffung von Wohnraum zu Gunsten von Haushalten mit besonderen Schwie­­rig­kei­ten bei der Wohnraum­­ver­­­sor­­gung (z.B. ehemals Wohnsitz­lo­­se) durch:

  • Bau und Erwerb von neuem Wohnraum
  • Erwerb von beste­hen­­dem Wohnraum
  • Änderungs- und Erwei­te­rungs­­­bau­maß­nah­men
  • Erwerb von Belegungs­­rech­ten durch die Gemeinde
  • Bereit­s­tel­­lung von leer stehenden Mietwohn­raum durch Privat­­per­­so­­nen
  • Ergänzende Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnum­­fel­­des sowie zur Stabi­­li­­sie­rung und Aufrecht­er­hal­tung von Quartier­struk­tu­ren.

Ausführ­li­che Infor­­ma­tio­­nen zum jeweiligen jährli­chen Landes­­wohn­raum­för­de­rungs­­pro­­gramm finden Sie auf den Inter­­netsei­ten der L-Bank Staatsbank für Baden-Württem­berg unter: www.l-bank.de


Antrag­s­tel­­lung und Beratung

Aufgrund der Kompli­­zier­t­heit der Materie wird empfohlen, unsere Beratung, Lammstraße 7a, in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenlos. Wir sind zuständig für Objekte im Stadtkreis Karlsruhe. Beratungs­­s­tel­len von anderen Städten finden sie auf den Inter­­netsei­ten der L-Bank

Bei Vorsprache bitte Sprech­­zei­ten, Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr beachten.
Telefo­­ni­­sche Auskünfte sind unter 0721/133-6415 möglich.

Antrags­vor­­­dru­­cke sind bei uns, Lammstr. 7a kostenlos erhältlich.
Dort liegt auch weiteres Infor­­ma­ti­­ons­­ma­te­rial der Landes­­­kre­­dit­­bank Baden-Württem­berg aus.

Die zur Antrag­s­tel­­lung erfor­­der­­li­chen Formulare werden auch auf den Inter­­netsei­ten der L-Bank zum download angeboten.

Kommunale Wohnraum­för­de­rung

Die Stadt überlässt Grund­stücke für Zwecke des Wohnungs­­­baus an Bauwillige im Wege des Erwerbs oder des Erbbau­rechts. Die Förderung hängt von verschie­­de­­nen Bedin­­gun­­gen ab, die die persön­li­chen und wirtschaft­­li­chen Verhält­nisse des Bauherrn oder Erwerbers betreffen. Das Objekt muss bestimmte ökolo­gi­sche Anfor­­de­run­­gen erfüllen.

Wer wird gefördert ?

Familien und auf Dauer angelegte Lebens­­ge­­mein­­schaf­ten ab

  • einem zum Haushalt gehörenden Kind -soweit Kinder­geld zusteht-
  • einer behin­­der­ten (mind. 50%) oder pflege­be­dürf­ti­gen (mind. Pflege­­stu­­fe1) dauerhaft im Haushalt lebenden Person, wenn zum Haushalt noch ein Kind gehört, für das ein Kinder­­geldan­­spruch besteht
  • wachsende Familien ohne Kinder; d.h. Familien, deren Kinder innerhalb von 5 Jahren geboren, bzw. in den Haushalt auf Dauer aufge­nom­­men werden.


Förderung bei Grund­stück­s­er­werb

  • Abschlag auf den Kaufpreis i.H. von 6 % pro Kind, bzw. gleich­­ge­­stellte Person wachsende Familien erhalten nachträg­lich den Abschlag - maximal 30 % -
  • sozialer Wohnungs­­­bau, Abschlag von 30 % vom Verkehrs­­wert
  • Erwerb für den Geschoss­woh­­nungs­­­bau, Abschlag von 30 % des Kaufprei­­ses. Dieser Abschlag muss vom Investor an die förder­fä­hige Erwerber bzw. an die Mieter in Form einer auf 5 Jahre reduzier­ten Ausgangs­­miete nach dem LWFPr. weiter­­ge­­ge­­ben werden.

Statt dem Kaufpreis­ab­­schlag kann auch ein dem Barwert des Abschlags entspre­chen­­des zinsgüns­ti­ges Darlehen gewährt werden.


Förderung des Erbbau­rechts

Der Förder­zeit­raum richtet sich nach der Zahl der Kinder. 1. Kind 10 Jahre, für weitere Kinder pro Kind um 2 ½ Jahre, maximal bis zu 20 Jahren -gleiches gilt für gleich­­ge­­stellte Personen.
Der Erbbauzins wird von 4 % um 0,6% je Kind (bis höchstens 1%) gesenkt.

Richtlinie zur kommunalen Wohnraumförderung (PDF, 67 KB)


Schall­schutz­pro­gramm der Stadt Karlsruhe

Gefördert werden mit Zuschüssen

  • schall­däm­mende Fenster und Balkon­tü­ren in Wohn-, Schlaf-, Kinder­zim­mern und Küchen
  • Lüftungs­ein­rich­tun­gen bei Schlaf- und Kinder­zim­mern

Voraus­set­zun­gen im Schall­schutz­pro­gramm

  • Objekt bis 31.3.1974 bezugs­fer­tig.
  • Objekt ist einem Verkehrs­lärm­mit­te­lungs­pe­gel tagsüber von mehr als 70 dB (A) ausgesetzt.
  • Durch die Maßnahme wird der Verkehr­lärm im Raumin­nern nachweis­lich auf wenigstens 35 dB (A) Mitte­lungs­pe­gel tagsüber reduziert.

Wichtig
Eine Förderung ist ausge­schlos­sen, wenn die schall­däm­men­den Maßnahmen vor Förder­zu­sage durch­ge­führt wird.

Richtlinien zum städtischen Schallschutzprogramm (PDF, 59 KB)

 

Antragstellung und Beratung

Anschrift
Liegen­­schaft­­samt -
Wohnraum­för­de­rung -
Lammstr. 7 a
(Rathauspas­sa­­ge)
76133 Karlsruhe

Gebäude

Lammstr. 7 a
4. OG
Zimmer: E 422/E 424

Erreichbar mit öffent­­li­chen Verkehrs­­­mit­teln (Stra­ßen­bahn, Stadtbahn), Halte­­stelle Marktplatz

Sprech­­zei­ten
Dienstag: 08:30-12 Uhr
Donnerstag: 14-17 Uhr
Freitag: 08:30-12 Uhr

Ansprech­­per­so­nen
Mietwohn­raum- und Eigen­tums­för­de­rung
Herr Oeder
Zimmer: E 424
Telefon: 0721 133-6415

Mietwohn­raum- und Eigen­tums­för­de­rung
Herr Schäfer
Zimmer: E 422
Telefon: 0721 133-6412

Anfahrtsskizze (application/pdf, 350 KB)