Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Wohnraumförderung
Wichtig bei Förderung von
Mietwohnungen und selbst genutztem
Wohneigentum
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Aufnahme ins
Programm
- der Bauherr mit dem Vorhaben begonnen hat oder
- der Erwerber einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Wichtig beim Schallschutzprogramm
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die
schalldämmende Maßnahme vor Förderzusage durchgeführt
wird.
Zweck der sozialen Wohnraumförderung ist zum einen die
Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen für
Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am allgemeinen
Wohnungsmarkt und zum anderen die Unterstützung bei der
Bildung selbst genutzten Wohneigentums, vor allem für
Haushalte mit Kindern. Auch die Schaffung von
behindertengerechtem Wohnraum wird von zahlreichen
Ländern und Kommunen gefördert.
Um dies zu Bewerkstelligen gibt es eine Anzahl von
Förderprogrammen die wir Ihnen hier vorstellen
möchten.
Jährliches Landesförderprogramm
Im jährlichen Landeswohnraumförderungsprogramm stehen
zinsverbilligte Darlehen für eigengenutzte
Eigentumsmaßnahmen und Darlehen und Zuschüsse für den
Mietwohnungsbau zur Verfügung. Mit dem Vorhaben darf
noch nicht begonnen worden sein.
Eigentumsförderung
Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von Wohnraum zur
Selbstnutzung
- Bau und Erwerb von neuem Wohnraum
- Erwerb von bestehendem Wohnraum
- Änderungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen
- Förderung für schwerbehinderte Menschen mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen
- Förderung für barrierefreies Bauen
- Hilfen in unverschuldeten Notlagen, wenn bereits eine Wohnraumförderung gewährt worden ist (z.B beim dauerhaften Wegfall eines Verdienstes im Todesfall).
Die Förderung kann um Zuschläge für Vorhaben in Ortszentren, für innovativen Wohnungsbau und für eine ökologische Bausausführung erhöht werden.
Mietwohnraumförderung
Gefördert wird die Schaffung von neuem Wohnraum zur
Vermietung (allgemeine
Sozialmietwohnraumförderung)
Darunter fällt auch Mietwohnraum in Einheiten von zehn
oder mehr Wohnungen, die für zwecke des ambulanten
betreuten Wohnens erstellt werden. Zuschläge für
innovativen Miertwohnungsbau, für ökologisch wirksame
Bauausführungen oder barrierefreies Bauen können gewährt
werden.
Schaffung von Wohnraum zu Gunsten von Haushalten mit
besonderen Schwierigkeiten bei der
Wohnraumversorgung (z.B. ehemals Wohnsitzlose) durch:
- Bau und Erwerb von neuem Wohnraum
- Erwerb von bestehendem Wohnraum
- Änderungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen
- Erwerb von Belegungsrechten durch die Gemeinde
- Bereitstellung von leer stehenden Mietwohnraum durch Privatpersonen
- Ergänzende Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartierstrukturen.
Ausführliche Informationen zum jeweiligen jährlichen
Landeswohnraumförderungsprogramm finden Sie auf den
Internetseiten der L-Bank Staatsbank für
Baden-Württemberg unter:
www.l-bank.de
Antragstellung und Beratung
Aufgrund der Kompliziertheit der Materie wird empfohlen,
unsere Beratung, Lammstraße 7a, in Anspruch zu nehmen.
Die Beratung ist kostenlos. Wir sind
zuständig für Objekte im Stadtkreis Karlsruhe.
Beratungsstellen von anderen Städten finden sie auf den
Internetseiten der L-Bank
Bei Vorsprache bitte Sprechzeiten, Dienstag: 8.30 Uhr -
12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Freitag:
8.30 Uhr - 12.00 Uhr beachten.
Telefonische Auskünfte sind unter 0721/133-6415
möglich.
Antragsvordrucke sind bei uns, Lammstr. 7a kostenlos
erhältlich.
Dort liegt auch weiteres Informationsmaterial der
Landeskreditbank Baden-Württemberg aus.
Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare
werden auch auf den Internetseiten der L-Bank zum
download angeboten.
Kommunale Wohnraumförderung
Die Stadt überlässt Grundstücke für Zwecke des
Wohnungsbaus an Bauwillige im Wege des Erwerbs oder des
Erbbaurechts. Die Förderung hängt von verschiedenen
Bedingungen ab, die die persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse des Bauherrn oder
Erwerbers betreffen. Das Objekt muss bestimmte ökologische
Anforderungen erfüllen.
Wer wird gefördert ?
Familien und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
ab
- einem zum Haushalt gehörenden Kind -soweit Kindergeld zusteht-
- einer behinderten (mind. 50%) oder pflegebedürftigen (mind. Pflegestufe1) dauerhaft im Haushalt lebenden Person, wenn zum Haushalt noch ein Kind gehört, für das ein Kindergeldanspruch besteht
- wachsende Familien ohne Kinder; d.h. Familien, deren Kinder innerhalb von 5 Jahren geboren, bzw. in den Haushalt auf Dauer aufgenommen werden.
Förderung bei Grundstückserwerb
- Abschlag auf den Kaufpreis i.H. von 6 % pro Kind, bzw. gleichgestellte Person wachsende Familien erhalten nachträglich den Abschlag - maximal 30 % -
- sozialer Wohnungsbau, Abschlag von 30 % vom Verkehrswert
- Erwerb für den Geschosswohnungsbau, Abschlag von 30 % des Kaufpreises. Dieser Abschlag muss vom Investor an die förderfähige Erwerber bzw. an die Mieter in Form einer auf 5 Jahre reduzierten Ausgangsmiete nach dem LWFPr. weitergegeben werden.
Statt dem Kaufpreisabschlag kann auch ein dem Barwert
des Abschlags entsprechendes zinsgünstiges Darlehen
gewährt werden.
Förderung des Erbbaurechts
Der Förderzeitraum richtet sich nach der Zahl der Kinder.
1. Kind 10 Jahre, für weitere Kinder pro Kind um 2 ½
Jahre, maximal bis zu 20 Jahren -gleiches gilt für
gleichgestellte Personen.
Der Erbbauzins wird von 4 % um 0,6% je Kind (bis höchstens
1%) gesenkt.
Richtlinie zur kommunalen Wohnraumförderung (PDF, 67 KB)
Schallschutzprogramm der Stadt Karlsruhe
Gefördert werden mit Zuschüssen- schalldämmende Fenster und Balkontüren in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Küchen
- Lüftungseinrichtungen bei Schlaf- und Kinderzimmern
Voraussetzungen im Schallschutzprogramm
- Objekt bis 31.3.1974 bezugsfertig.
- Objekt ist einem Verkehrslärmmittelungspegel tagsüber von mehr als 70 dB (A) ausgesetzt.
- Durch die Maßnahme wird der Verkehrlärm im Rauminnern nachweislich auf wenigstens 35 dB (A) Mittelungspegel tagsüber reduziert.
Wichtig
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die schalldämmenden Maßnahmen vor Förderzusage durchgeführt wird.
Richtlinien zum städtischen Schallschutzprogramm (PDF, 59 KB)
Antragstellung und Beratung
Anschrift
Liegenschaftsamt -
Wohnraumförderung -
Lammstr. 7 a
(Rathauspassage)
76133 Karlsruhe
Gebäude
Lammstr. 7 a
4. OG
Zimmer: E 422/E 424
Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
(Straßenbahn, Stadtbahn), Haltestelle Marktplatz
Sprechzeiten
Dienstag: 08:30-12 Uhr
Donnerstag: 14-17 Uhr
Freitag: 08:30-12 Uhr
Ansprechpersonen
Mietwohnraum- und Eigentumsförderung
Herr Oeder
Zimmer: E 424
Telefon: 0721 133-6415
Mietwohnraum- und Eigentumsförderung
Herr Schäfer
Zimmer: E 422
Telefon: 0721 133-6412
