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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Wohngeld

Wohngeld wird als Mietzu­­schuss für Mieter und Lasten­­zu­­schuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigen­­tums­woh­­nung auf Antrag gewährt. Wer zum Kreis der Berech­tig­ten gehört, hat auf Wohngeld einen Rechts­an­­spruch.
Das Wohngeld soll angemes­­se­­nen und famili­en­­ge­rech­ten Wohnraum wirtschaft­­lich sichern.

Voraus­­set­­zun­­gen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt ab von drei Faktoren:

  1. Der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehören­­den Famili­en­­mit­glie­­der
  2. Der Höhe des Gesamtein­­kom­­mens
  3. Der Höhe der zuschuss­­fä­hi­­gen Miete bzw. Belastung

Versagungs- und Ausschluss­­grün­de

Kein Wohngeld können erhalten:

  1. Allein­s­te­hende Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAFöG oder Berufs­­aus­­bil­­dungs­­­bei­hil­­fe haben.
  2. Personen, die nur vorüber­­­ge­hend vom Famili­en­haus­halt abwesend sind (sie zählen zum Haushalt ihrer Familie und beein­flus­­sen den Wohngeldan­­spruch der Familie).
  3. Empfänger von Leistungen der Sozial­hilfe, oder der Kriegs­­op­­fer­­für­­sorge; diese Personen erhalten von der zustän­­di­­gen Sozial­hilfe- oder Kriegs­­op­­fer­­für­­sor­­ge­s­tel­le den beson­de­ren Mietzu­­schuss.
  4. Allein­s­te­hende Wehrpflich­tige und Zivil­­dienst­leis­ten­de (diese können Leistungen nach dem "Unter­halts­­si­che­rungs­­­ge­­setz" erhalten).
  5. Mitglieder einer in Deutsch­­land statio­­nier­ten Truppe der NATO-Streit­­kräfte, die Mitglieder des zivilen Gefolges dieser Truppe sowie deren nicht­­deut­­sche Angehörige.

Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach:

  1. Der Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen (zum Haushalt können auch Nicht-Famili­en­­mit­glie­­der rechnen - es handelt sich dann um sog. Wohn- u. Wirtschafts­­ge­­mein­­schaf­ten).
  2. Dem anrechen­­ba­ren Einkommen der Familie oder der Wohn- u. Wirtschafts­­ge­­mein­­schaft
  3. Der berück­­sich­ti­­gungs­­­fä­hi­­gen Miete oder Belastung (abhängig von Ausstat­tung und Alter der betre­f­­fen­­den Wohnung oder des Eigen­hei­­mes).
 

Antragstellung und Beratung

Anschrift
Liegen­­schaft­­samt - Wohngeld -
Lammstr. 7 a
(Rathauspas­sa­­ge)
76133 Karlsruhe

Gebäude

Lammstr. 7a
2. OG
Zimmer: E 219 bis E 223

Erreichbar mit öffent­­li­chen Verkehrs­­­mit­teln (Stra­ßen­bahn, Stadtbahn), Halte­­stelle Marktplatz

Sprech­­zei­ten
Dienstag: 08:30-12 Uhr
Donnerstag: 14-17 Uhr
Freitag: 08:30-12 Uhr

Kontakt
Bürger­ser­vice Wohnen
Telefon: 0721 133-6470

Anfahrtsskizze (PDF, 350 KB)