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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­schein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geför­der­ten Wohnung (Sozi­al­woh­­nung). Mit der Erteilung des Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­scheins wird sicher­­ge­­stellt, dass die Sozial­woh­­nung Wohnungs­­­su­chen­­den zugute kommt, für die sie mit Steuer­­mit­teln subven­tio­­niert wurde. Ein bei Bezug Wohnbe­rech­tig­ter bleibt während der Dauer des Mietver­hält­nis­ses nutzungs­­­be­rech­tigt unabhängig von der Entwick­­lung der persön­li­chen und wirtschaft­­li­chen Verhält­nisse.

Voraus­­set­­zun­­gen

  1. Einhaltung von Einkom­­mens­­gren­­zen
  2. Zustehende Wohnungs­grö­ßen, abhängig von der Zahl der Haushalts­an­­ge­hö­ri­gen
  3. Zugehö­rig­keit zu einem bestimmten Perso­­nen­­kreis (z.B. junge Familien, Allein­er­­zie­hende, Behinderte, u.a.), falls besondere Bindungen an der Wohnung bestehen.

Verfahren

  1. Allge­­mei­­ner Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­schein:Wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraus­­set­­zun­­gen vorliegen und ist ein Jahr im ganzen Bundes­­ge­­biet gültig
  2. Besonderer Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­schein:Der Wohnungs­­in­ter­es­­sent bewirbt sich um eine bestimmte Sozial­woh­­nung bei dem Vermieter. Dieser bestätigt, dass er die Wohnung an den Inter­es­­sen­ten vermietet, wenn dieser einen Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­schein vorweist. Der Mietin­ter­es­­sent beantragt mit dieser Bestä­ti­gung den Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­schein.

 

Antragstellung und Beratung

Anschrift
Liegen­­schaft­­samt - Wohnbe­rech­ti­­gung -
Lammstr. 7 a
(Rathauspas­sa­­ge)
76133 Karlsruhe

Gebäude
Lammstr. 7 a
4. OG
Zimmer E 423

Erreichbar mit öffent­­li­chen Verkehrs­­­mit­teln (Stra­ßen­bahn, Stadtbahn), Halte­­stelle Marktplatz

Sprech­­zei­ten

Dienstag: 08:30 Uhr-12 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr-17 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr-12 Uhr

Ansprech­­per­so­nen

Famili­en­a­­men A-H
Frau Block
Zimmer: E 423
Telefon: 0721 133-6424

Famili­en­a­­men I-Z
Frau Berg
Zimmer: E 423
Telefon: 0721 133-6423

Anfahrtsskizze (PDF, 350 KB)