Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass die Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt unabhängig von der Entwicklung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Voraussetzungen
- Einhaltung von Einkommensgrenzen
- Zustehende Wohnungsgrößen, abhängig von der Zahl der Haushaltsangehörigen
- Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (z.B. junge Familien, Alleinerziehende, Behinderte, u.a.), falls besondere Bindungen an der Wohnung bestehen.
Verfahren
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein:Wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist ein Jahr im ganzen Bundesgebiet gültig
- Besonderer Wohnberechtigungsschein:Der Wohnungsinteressent bewirbt sich um eine bestimmte Sozialwohnung bei dem Vermieter. Dieser bestätigt, dass er die Wohnung an den Interessenten vermietet, wenn dieser einen Wohnberechtigungsschein vorweist. Der Mietinteressent beantragt mit dieser Bestätigung den Wohnberechtigungsschein.
Antragstellung und Beratung
Anschrift
Liegenschaftsamt - Wohnberechtigung -
Lammstr. 7 a
(Rathauspassage)
76133 Karlsruhe
Gebäude
Lammstr. 7 a
4. OG
Zimmer E 423
Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
(Straßenbahn, Stadtbahn), Haltestelle Marktplatz
Sprechzeiten
Dienstag: 08:30 Uhr-12 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr-17 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr-12 Uhr
Ansprechpersonen
Familienamen A-H
Frau Block
Zimmer: E 423
Telefon: 0721 133-6424
Familienamen I-Z
Frau Berg
Zimmer: E 423
Telefon: 0721 133-6423
