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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Karlsruher Mieten

Im Stadtkreis Karlsruhe gibt es keinen Mietspie­­gel.

Wegen Auskünften zur ortsüb­li­chen Miete und zur Begrün­dung bzw. Begrün­det­heit einer Mieter­hö­hung wenden sich

  • Wohnrau­­mei­­gen­tü­mer, die Mitglied bei Haus & Grund Karlsruhe sind, an diesen Verein unter www.hug-ka.de.
  • Mieter, die Mitglieder beim Mieter­­ver­­ein Karlsruhe e.V. sind, an den Mieter­­ver­­ein unter www.mieter­­ver­­ein-karlsruhe.de.
  • Nicht­­mit­glie­­der, an unser Amt unter la@karls­ruhe.de, bei dem ein Verzeich­­nis über Sachver­stän­dige angefor­­dert werden kann.

Allgemein sind bei Rechts­aus­künf­ten über das Mietrecht die rechts­­be­ra­ten­­den Berufe zuständig. Ratsu­chen­­den mit geringem Einkommen garantiert das Beratungs­­hil­­fe­­ge­­setz die Beratung in Angele­­gen­hei­ten des Zivil­rechts durch einen Anwalt; nähere Auskünfte hierzu erteilt das Amtsge­richt Karlsruhe oder jedes örtlich zustän­di­ge Amtsge­richt.

Für Sozial­woh­­nun­­gen gilt eine Mietpreis­­bin­­dung. Diese sieht Mieto­­ber­­gren­­zen bei der Grund­mie­te (Netto-/Kalt­­mie­te) vor. Die zulässige Miete ergibt sich je nach Förderart aus dem Wohnungs­­­bin­­dungs­­­ge­­setz und den Rechts­­ver­­ord­­nun­­gen oder dem Förder­be­­schei­d/­der Förder­ver­­ein­­ba­rung. Mieter­hö­hun­gen sind nur in bestimmten Grenzen zulässig