Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Karlsruher Mieten
Im Stadtkreis Karlsruhe gibt es keinen Mietspiegel.
Wegen Auskünften zur ortsüblichen Miete und zur Begründung
bzw. Begründetheit einer Mieterhöhung wenden sich
- Wohnraumeigentümer, die Mitglied bei Haus & Grund Karlsruhe sind, an diesen Verein unter www.hug-ka.de.
- Mieter, die Mitglieder beim Mieterverein Karlsruhe e.V. sind, an den Mieterverein unter www.mieterverein-karlsruhe.de.
- Nichtmitglieder, an unser Amt unter la@karlsruhe.de, bei dem ein Verzeichnis über Sachverständige angefordert werden kann.
Allgemein sind bei Rechtsauskünften über das Mietrecht die
rechtsberatenden Berufe zuständig. Ratsuchenden mit
geringem Einkommen garantiert das Beratungshilfegesetz
die Beratung in Angelegenheiten des Zivilrechts durch
einen Anwalt; nähere Auskünfte hierzu erteilt das
Amtsgericht Karlsruhe oder jedes örtlich zuständige
Amtsgericht.
Für Sozialwohnungen gilt eine Mietpreisbindung. Diese
sieht Mietobergrenzen bei der Grundmiete
(Netto-/Kaltmiete) vor. Die zulässige Miete ergibt sich
je nach Förderart aus dem Wohnungsbindungsgesetz und
den Rechtsverordnungen oder dem Förderbescheid/der
Fördervereinbarung. Mieterhöhungen sind nur in
bestimmten Grenzen zulässig
